Vollmacht über den Tod hinaus, abee Erbausschlagung?
Hallo. Meine Mutter ist vor 3 Wochen verstorben. Ich habe eine Vollmacht ihres Girokontos - über den Tod hinaus. Ich habe jedoch das Erbe ausgeschlagen. Es wird auch kein anderer in der Familie der Erbe sein und somit wird als letztes der Staat der Erbe sein. Dürfte ich mit meiner Vollmacht das Geld abheben? Oder steht mir all das nicht mehr zu? Und das Geld wandert automatisch an de Staat?
Lg
7 Antworten
Du darfst natürlich Geld vom Konto Deiner Mutter abheben, um solche Dnge wie die Beerdigung, zu zahlen.
Für Dich selbst darfst Du es nicht verwenden.
Es empfiehlt sich, Protokoll überdie Verwendung des abgehobenen Gelds zu führen.
Das Vermögen, was im Todeszeitpunkt vorhanden war, geht automatisch auf den Erben über. Insofern darfst Du das Geld nicht abheben, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast. Wenn Du das machst, könnte man das vielleicht sogar als Annahme der Erbschaft auslegen, so dass Du ggf. auch für mögliche Schulden haften kannst.
Nein dazu bist Du nicht mehr befugt.
Du weißt das Du das Erbe innerhalb von sechs Wochen ablehnen mußt,sonst trittst Du das Erbe automatisch an.
Wenn Du das Erbe ausschlägst, bekommst Du gar nichts und darfst auch nichts abheben.
Du hastausgeschlagen - also steht Dir gar nichts mehr zu. Du darfst auch nichts mehr abheben.