Minderjähriger Vollmacht erteilen?

3 Antworten

Rein rechtlich kann er dich als beschränkt Geschäftsfähigen bevollmächtigen. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Bank dennoch Probleme macht. Was die Verfügungsbefugnis im Falle des Versterbens angeht, kämen viele Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht. Die alleinige Erbeinsetzung ist aber wohl keine Option, da das deinen Bruder benachteiligen würde und du als beschränkt Geschäftsfähiger nicht im eigenen Namen verfügen könntest, sondern nur dein Vormund. Eventuell ist eine transmortale Vollmacht die beste Idee, wobei es auch hier zu Problemen kommen kann. Aber ich kann euch nur dringend raten, einen Notar hiermit zu beauftragen (eventuell mit Hausbesuch). Gerade auch, was ein etwaiges Testament angeht. Wichtig wäre auch, dass dein Vater einen Vormund für euch zwei Kinder im Falle des Todes bestimmt (z.B. einen Verwandten). Hieran wäre das Familiengericht grundsätzlich gebunden.

Vollmacht geht auf jeden Fall, habe selber so eine gehabt und selber so eine erteilt.

Ob eine Vollmacht "auch über den Tod hinaus" (muss genau so ausgestellt sein) gilt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Vielleicht solltest Du Mitinhaber aller Konten sein.

Alles Gute für Deinen Vater und Dich.

Gem. § 165 BGB kann auch einem beschränkt Geschäftsfähigen (z. B. Minderjährigen) eine Vollmacht erteilt werden.

Für das rechtsgeschäftliche Handeln als Vertreter eines anderen reicht beschränkte Geschäftsfähigkeit aus, da der Vertreter nicht selbst aus solchen Geschäften verpflichtet wird, diese Geschäfte somit für ihn keine rechtlichen Nachteile beinhalten.

Soll die Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirken, muss er dies zum Ausdruck bringen, sei es durch ausdrückliche Bestimmung, sei es durch den Umfang des Auftrags, der der Vollmachterteilung zugrunde
liegt.

Eine Vollmacht ist zwar an keine Form gebunden, aber es empfiehlt sich unbedingt diese schriftlich abzufassen (ggf. mit notarieller Beurkundung).

Der Vorteil einer notariellen Beurkundung liegt darin, dass sie hohes Vertrauen im Rechtsverkehr genießt und somit bei Gerichten, Behörden, Banken und Krankenhäusern keine Zweifel an der Echtheit aufkommen lässt.

Gerade bei einer Vollmacht an einen Minderjährigen empfehle ich sicherheitshalber die Beurkundung.