Notarielle Beurkundung einer ausländischen Vollmacht (Kasachstan)?

4 Antworten

Ist es möglich eine (beglaubigte) Übersetzung bei einem Notar vorzulegen und durch diesen die Unterzeichnung beglaubigen zu lassen? 

Kommt darauf an, wer das Schriftstück übersetzt hat und wer dies beglaubigt hat.

Derartige Urkunden sind nur konsularisch möglich und zulässig.

Ist es möglich eine (beglaubigte) Übersetzung bei einem Notar vorzulegen und durch diesen die Unterzeichnung beglaubigen zu lassen?

Ja.

Und hat diese alleine Rechtswirkung auch in Kasachstan?

Ich bezweifle, dass das dir hier Jemand aus dem Stegreif beantworten kann, denn dafür müsste man das kasachische Recht kennen. In der Regel funktioniert das aber. Nur müsste man die deutsche Urkunde dann noch höchstwahrscheinlich für Kasachstan legalisieren oder mit einer Apostille versehen, sollte Kasachstan beim Haager Übereinkommen mitmachen. Das weiß ich aber nicht auswendig. Am besten mal in Kasachstan nachfragen oder ggf. in der kasachischen Botschaft beglaubigen lassen.

Und wenn ja, was wäre etwa der Kostenpunkt?

Das kommt erst einmal darauf an, ob der Notar beurkunden oder lediglich beglaubigen soll und richtet sich nach dem Wert. Auskunft kann der Notar vorab erteilen.

sumi79  15.09.2020, 16:23

Wenn die Vollmacht in der Republik Kasachstan gelten soll, dann muss diese logischerweise von einem kasachischen Notar und nur von ihm beglaubigt werden.

Es ist in dem Fall kein deutsches Dokument, sondern eine einseitige Erklärung, die durch eine in der Republik Kasachstan staatlich dafür anerkannte Stelle beglaubigt wird.

Logischerweise muss die Erklärung in einer der beiden Amtssprachen - Kasachisch oder Russisch vorliegen.

Ronox  15.09.2020, 16:34
@sumi79

Das ist alles, aber nicht logisch. Es entspricht der internationalen Norm, dass auch im Ausland abgegebene Vollmachten unter bestimmten Voraussetzungen im Inland verwendet werden können. Deswegen gibt es dazu auch meist Regelungen im jeweiligen IPR. Hab ich beruflich ständig mit zu tun. Ob man dann eine Übersetzung, Legalisation oder was auch immer benötigt, regelt selbstverständlich das nationale Recht.

Ronox  15.09.2020, 16:37
@Ronox

Es ist natürlich möglich, dass Kasachstan bestimmt hat, dass dies für sie nicht gilt. Das wäre aber sehr ungewöhnlich. Ich betone aber noch einmal, dass ich es nicht weiß und nur den Grundsatz wiedergebe.

Ronox  15.09.2020, 16:45
@Ronox

Aus Spaß hab ich mal ins kasachische IPR geschaut. Ich zitiere:

Art 1105 ZGB

Vollmacht

Form und Geltungsdauer einer Vollmacht richten sich nach dem Recht des Landes, in dem die Vollmacht ausgestellt wurde. Eine Vollmacht kann aufgrund von Formfehlern nicht als ungültig angesehen werden, wenn sie die Anforderungen des Rechts der Republik Kasachstan insgesamt erfüllt.

sumi79  15.09.2020, 16:47
@Ronox
Das ist alles, aber nicht logisch. Es entspricht der internationalen Norm, dass auch im Ausland abgegebene Vollmachten unter bestimmten Voraussetzungen im Inland verwendet werden können. 

Eine dieser Voraussetzungen ist die Legalisierung der ausländischen Dokumente für den Einsatz im Inland durch den dafür (für das Inland) ermächtigten Notar.

Auch wenn der Fragesteller eine Vollmacht in deutscher Sprache durch einen deutschen Notar beglaubigt bekommen würde, so müsste er diese trotzdem in kasachische Sprache übersetzen und durch einen kasachischen Notar samt Übersetzung beglaubigen lassen.

Daher kann er sich den Gang zum deutschen Notar, Übersetzer und den Postweg zur Dienstleistungsdirektion sparen und die Vollmacht gleich in der Amtssprache der Republik Kasachstan verfassen und sie von einem kasachischen Notar in Kasachstan für juristisch wirksam erklären lassen.

Ronox  15.09.2020, 16:50
@sumi79

Sicher kann er das. Ändert aber nichts daran, dass die Vollmacht wirksam wäre und nicht etwa unwirksam, wie behauptet. Und allein darum ging es mir. Auf etwaige weitere Erfordernisse hatte ich hingewiesen.

sumi79  15.09.2020, 19:04
@Ronox

Naja, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass es hier um einen konkreten und keinen hypothetischen Fall geht, finde ich eine solche "Äußerung" milde ausgedrückt "fraglich" und in etwa genauso zielführend, wie wenn man jemandem empfehlen würde sich seine Nasenpolypen durch den After entfernen zu lassen.

Und ob ein solcher "Umweg" schon allein aufgrund seiner Unsinnigkeit von den kasachischen Behörden nicht ausgeschlossen wird ist nicht auszuschließen.

Es ist gut möglich, dass die kasachische Rechtsprechung explizit eine in kasachischer Amtssprache ausgefüllte Originalvollmacht vorschreibt. Somit wäre die von dir vorgeführte Version lediglich eine Hypothese, wobei die von mir erwähnte gängige und aufgrund der praktischen Erfahrung bestätigte Vorgehensweise als Fakt zu betrachten ist.

sumi79  15.09.2020, 19:09
@Ronox

P.S. Und ohne der Beglaubigung dur den kasachischen Notar bleibt das Schriftstück in der Republik Kasachstan unwirksam.

Ist übrigens in Russland nicht anders.

imager761  15.09.2020, 22:37
@Ronox

Im Erbrecht ist es eben anders, dort sind konsularische Depeschen zwingend vorgeschrieben.

Die Vollmacht muss in kasachischer oder russischer Sprache verfasst von einem kasachischen Notar im Konsulat der Republik Kasachstan beglaubigt werden.

Dort bekommt man auch alle Auskünfte in dieser Angelegenheit. Meist stehen schon vorab viele Informationen auf der Seite des Konsulats.

Von deutschen Notaren beglaubigte Dokumente sind in Kasachstan juristisch unwirksam.