Muss jemand, der seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, Erlöse aus Verkäufen (zb Auto) für den Unterhalt aufwenden?

5 Antworten

Das Auto wurde aus den Einkünfte, die für die Berechnung des Unterhalts heran gezogen wurden, finanziert, und zwar aus dem Teil der Einkünfte, die dem Unterhaltsleister frei zur Verfügung stehen. Demzufolge fließen auch Einnahmen die aus dem Verkauf des Autos erzielt werden wieder zurück zum Unterhaltsleister. Warum sollen die Einnahmen denn ein zweites Mal für die Berechnung des Unterhalts heran gezogen werden?

Muss jemand, der seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, Erlöse aus Verkäufen (zb Auto) für den Unterhalt aufwenden?

mit Sicherheit nicht ......

Unterhalt ist nur aus dem regulären regelmäßigen Einkommen zu leisten - und nicht / nur sehr sehr selten aus "Ersparnissen" bzw. Vermögen .

Asonsten ist es angehenden Studierenden durchaus zuzumuten vor Studienbeginn zwischen Abitur und Studium bzw. in den Semesterferien zu jobben, um sich ein gewisses Polster zu schaffen . Eltern sind nicht für alles zuständig .... z.B. Kaution , Einrichtng der Studentenbude etc.

Er muss die Summe x bezahlen. Kann er das nicht aus der Portokasse, muss er natürlich auch das Geld der Verkäufe dazu verwenden.

Die Summe die zu zahlen ist, steht aber fest und schwankt nicht durch neue Ideen des Zöglings.

Solange der Mindestunterhalt gesichert ist nicht.

Und es kommt natürlich dann auch auf den Wert des Autos an. Verkauft er z.B. den Wagen für 40000 Euro, ist ansonsten aber nicht in der Lage den Unterhalt zu zahlen, dann muss dieses Vermögen auch für den Kindesunterhalt eingesetzt werden.

Der Kindsvater hat einen Beruf und will nun studieren? Oder hat er gerade die Schule beendet und will nun studieren?

Nein, warum sollte er müssen?

Dem Studierenden stehen bestimmt zu Leistungen nach dem BAföG oder ein Stipendium.

Doppelt kassieren ist da meist nicht drin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung