Muss jemand, der seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, Erlöse aus Verkäufen (zb Auto) für den Unterhalt aufwenden?
Was wenn derjenige ein Studium in Aussicht hat, dies aber einen Umzug (der ja nicht umsonst ist) erforderlich macht. Da müsste der Unterhaltspflichtige bestimmt den Erlös zahlen, hab´ ich recht?
5 Antworten
Das Auto wurde aus den Einkünfte, die für die Berechnung des Unterhalts heran gezogen wurden, finanziert, und zwar aus dem Teil der Einkünfte, die dem Unterhaltsleister frei zur Verfügung stehen. Demzufolge fließen auch Einnahmen die aus dem Verkauf des Autos erzielt werden wieder zurück zum Unterhaltsleister. Warum sollen die Einnahmen denn ein zweites Mal für die Berechnung des Unterhalts heran gezogen werden?
Muss jemand, der seinen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist, Erlöse aus Verkäufen (zb Auto) für den Unterhalt aufwenden?
mit Sicherheit nicht ......
Unterhalt ist nur aus dem regulären regelmäßigen Einkommen zu leisten - und nicht / nur sehr sehr selten aus "Ersparnissen" bzw. Vermögen .
Asonsten ist es angehenden Studierenden durchaus zuzumuten vor Studienbeginn zwischen Abitur und Studium bzw. in den Semesterferien zu jobben, um sich ein gewisses Polster zu schaffen . Eltern sind nicht für alles zuständig .... z.B. Kaution , Einrichtng der Studentenbude etc.
Könnte er - mit vollendetem 18. Lebensjahr ist nicht nur der "Umgangselternteil" zum Barunterhalt verpflichtet, sondernn auch der Elternteil mit dem der/die Studierende zusammenlebt ( oder auch nicht mehr zusammenlebt. ) Reicht das elterliche Einkommen nicht zur Deckung der Lebensunterhaltungskosten aus, -beide Elternteile insgesamt 860 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes - so besteht Anspruch auf Bafög ...... und neben dem Studium einen Minijob auszuüben, ist ja nun durchaus nicht ungewöhnliches.
Er muss die Summe x bezahlen. Kann er das nicht aus der Portokasse, muss er natürlich auch das Geld der Verkäufe dazu verwenden.
Die Summe die zu zahlen ist, steht aber fest und schwankt nicht durch neue Ideen des Zöglings.
Die Summe die zu zahlen ist,
die max. zu zahlen ist, bemisst sich am elterlichen Einkommen. Und wenn das nicht ausreicht kann Junior' Bafög beantragen.
Danke erstmal! Hier ist aber der Vater der Zögling!
Dann zahlt er ja seine eigenen Kosten mit dem Verkauf. Wo ist das Problem? Klar kann er sich auch beruflich umorientieren.
Für dumme erklärt: Das Problem besteht darin, dass auf der einen Seite Unterhaltspflicht besteht, auf der anderen aber eine berufliche Verbesserung möglich werden kann, die auch die Unterhaltszahlungen (in entfernter Zukunft) sichern würde!
Und!? Solange sich seine finanziellen Verhältnisse nicht verändern, bleibt die Höhe des Unterhalts unverändert.
Solange der Mindestunterhalt gesichert ist nicht.
Und es kommt natürlich dann auch auf den Wert des Autos an. Verkauft er z.B. den Wagen für 40000 Euro, ist ansonsten aber nicht in der Lage den Unterhalt zu zahlen, dann muss dieses Vermögen auch für den Kindesunterhalt eingesetzt werden.
Der Kindsvater hat einen Beruf und will nun studieren? Oder hat er gerade die Schule beendet und will nun studieren?
es geht um meinen ach so tollen Nachbarn, der mit 54 (damals) auf die idee gekommen ist, zu studieren. Er hat kein Geld, aber eine Tochter. Ich halte den für so dumm und ungebildet, dass er uns hier allen einen Bären aufbinden will. Der ist seit Jahren arbeitslos!
Also zahlt er wahrscheinlich seid Jahren eh keinen Unterhalt... Und in dem Alter dann noch studieren zu wollen ist eh nicht drin. Denn er muss zusehen den Unterhalt zusammen zu bringen und nicht seinen Tagträumen nachzuhängen. Zudem bekommt er auch keine staatliche Unterstützung für sein Studium. Wie will er das also noch finanzieren?
Eben! Einen Minijob will der hohe Herr auch nicht annehmen.
Dann ist es eh dummes Gequatsche... Das Auto hätte ich (wenn es einen bestimmten Wert hat) eh schon eingeklagt für den Unterhalt.
jo, den Nissan Micra!
OK, also eher nicht der teure Sportwagen ;-).
Nein, warum sollte er müssen?
Dem Studierenden stehen bestimmt zu Leistungen nach dem BAföG oder ein Stipendium.
Doppelt kassieren ist da meist nicht drin.
Hier wll aber der Vater noch studieren gehen. Um sich das Studium finanzieren zu können, plant er sein Auto zu verkaufen. Darf er den Erlös dann auch dafür verwenden?
Verstanden, so lange Unterhalt kommt, ist denen das Auto und der Erlös ja egal.
der Vater kann aber nicht beides! Muss hier denn alles erklären?!
Ja, wie sonst soll es eine Antwort geben können? Klare Fragen sind aber natürlich auch hilfreich.
Ich fürchte, das Gericht wird dem Vater bei Nichtzahlung das Studium dann untersagen.
Dann könnte der Unterhaltspflichtige durchaus studieren, oder?