Ausbildung Verschwiegen & vollen Unterhalt bekommen?
Ich habe als ich 17 war eine Ausbildung angefangen, diese aber nach 2 Monaten abgebrochen, da ich doch mein Abitur machen wollte & diese Ausbildung halt nicht das richtige für mich war.
Ich wurde danach mit Übergangszeit von 2 Wochen auf einem Gymnasium angenommen, in dem ich die Q1 wiederholen konnte.
Schon nach nichtmal einem Monat wusste, dass ich die Ausbildung nicht beenden werde & deswegen hatte ich Angst, dass er den Unterhalt einfach komplett einstellt, wenn ich es ihm sage. Daraufhin haben wir die komplette Ausbildung verschwiegen & so getan als würde ich noch aufs Gymnasium gehen. Das wird jetzt aber rauskommen, weil die Unterhaltssache noch vor Gericht geht, weil mein Vater zu wenig zahlt & ich dort jetzt weil ich mittlerweile 18 bin für 12 meine finanzielle Lage offenlegen muss.
Ist das ein Grund, dass ich jetzt garkeinen Unterhalt mehr bekomme, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt unter 18 war?
Der Unterhalt ist ja verbraucht müsste meine Mutter das dann nachzahlen?
Bitte keine Moralapostel Antworten.
Ich sehe durchaus ein, dass viele Väter sowas nicht verdient haben, aber meiner hat mir früher einiges angetan, weswegen ich mich gezwungen gesehen habe diesen Weg zu wählen.
3 Antworten
das nennt man betrug und dafür kann dein vater dich belangen. kann dazu führen, dass du erstattungspflichtig wirst bei falschen angaben und weil du änderungen nicht selbständig gemeldet hast. kann dazu führen, dass unterhalt zukünftig vollständig weg fällt.
das ist falsch. du kannst dich nicht auf entreicherung berufen, da du als auch deine mutter wissentlich falsche angaben gemacht haben. somit kann er klagen auf betrug und schadensersatz den du als auch deine mutter dann leisten muss. da du in arbeit warst, hat sich dein unterhaltsanspruch an deine eltern verringert, egal wie alt du warst.
wenn du also weiterhin falsche angaben machst machst du dich immer weiter des betrugs und der unterhaltserschleichung schuldig, da du alle änderungen mitzuteilen hast. somit kann unterhalt verwirkt werden. also komm in die gänge und stell die sache richtig und entschuldige dich.
ich vermute mal folgendes: Falls heraus kommt das unterhalt zuviel gezahlt wurde. Kann dein vater den ggf. natürlich einklagen. bzw. Kann der ggf. mit einem vorhandenen unterhaltsansprcuh verrechnet werden.
Wenn der vorsatz dabei herauskommt könnte es sich ggf. um betrug handeln. Wofür deine mum ggf. auch verklagt werden könnte.
Die Verwirkung nach § 1611 BGB spielt beim Kindesunterhalt in der Praxis keine große Rolle. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass minderjährige Kinder ihren Unterhaltsanspruch gem. § 1611 Abs. 2 BGB nicht verwirken können. Daher sind auch Verfehlungen in der Zeit der Minderjährigkeit für den Anspruch des volljährigen Kindes unbeachtlich. Allein entscheidend ist, wann der Verwirkungstatbestand eingetreten ist.
Eine Verwirkung kommt nicht in Betracht, da du minderjährig warst.
Ich selber hätte garnichts angeben müssen, weil ich minderjährig war & ich hab keine falschen Angaben gemacht, weil ich den Verdienst ja angeben werde bzw. die Lohnabrechnungen einreiche. Könnten wir uns nicht für die 2 Monate auf Entreicherung berufen & so tun als hätten wir nicht gewusst, dass er zuviel gezahlt hat.
Ich meine die 400 Euro sind am Ende zwar eh nicht wichtig, weil seinerseits mehrere tausend offen sind, aber man muss ja um jeden Euro kämpfen. 😉
Außerdem können Minderjährige ihren Unterhaltsanspruch doch garnicht verwirken, oder irre ich mich?