Kindesunterhalt wenn ein Kind bei der Mutter lebt und eins beim Vater?
Hallo ihr lieben, Wir haben folgende Situation: Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe, nun ist der Sohn (14jahre) auf eigenen Wunsch zu uns gezogen. Die Tochter (11Jahre) wohnt bei Ihrer Mutter. Mein Mann und ich haben noch ein gemeinsames Kind (4Jahre). Wie wird jetzt der Unterhalt gerechnet, wer muss das Kindergeld ummelden und ist die Mutter ihrem Sohn gegenüber jetzt auch Unterhaltspflichtig? Mein Mann fällt von seinem Verdienst in die Katigorie 2300-2700euro... ich verstehe ehrlich gesagt nicht wie das jetzt gerechnet wird und an wen wir uns wenden müssen! Freue mich auf eure Antworten
6 Antworten
Erkundigt Eam besten im Jugendamt.
Bei den Kindern meines Bruders war es auch so - 1 Kind lebte bei ihm, 1 bei der Mutter. Da wurde weder von ihm noch von ihr Unterhalt gezahlt. Aber das ist viele Jahre her. Ob das heute noch geht, weiß ich nicht.
Bei meinem Bruder hat das funktioniert.
Weil ich nicht weiß, wie das heutzutage ist, sollt Ihr doch ins Jugendamt gehen.
Die Mutter muß Unterhalt für ihren Sohn beim Vater zahlen.
Der Unterhalt richtet sich in nach ihrer Gehaltshöhe.
Der Vater muß Unterhalt für seine Tochter zahlen. Richtet sich ebenfalls nach der Höhe des Gehalts.
Unterhalt darf nicht gegeneinander aufgerechnet werden, da es sich beim Unterhalt um Geld des jeweiligen Kindes handelt.
Genaueres gibts in der Düsseldorfer Tabelle.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/
erst einmal ummelden, dazu benötigt ihr die Unterschrift der Mutter, dann dei Meldebescheinigung an die Kindergeldstelle schicken.
Beide eltern sind den Kindern gegenüber über Kreuz unterhaltspflichtig.
Dein Mann für die Tochter bei seiner Ex- der Unterhalt steht ja fest. Im Gegenzug ist die Kindsmutter, nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten verpflichtet, euch Unterhalt für den Jungen zu zahlen.
Kann sie nicht den Mindestunterhalt aufbringen, muss sie sich um eine andere Arbeit bemühen oder einen Nebenjob annehmen.
Den Unterhalt gegeneinander aufrechnen dürft ihr nur, wenn die beiden sich einig sind- am besten schriftlich fixieren.
Das Jugendmat kann euch bei der korrekten Berechnung helfen.
Der Mann sollte sofort mit der Kindergeldkasse in Kontakt tretten. Mutter darf ihren Arbeitsplatz nicht einfach gefährden den sie ist unterhaltspflichtig und da geht man zum Jugendamt die müsswen den Unterhalt für den Sohn durchsetzen! den nicht der Vater ist berechtigt sondern das Kind! Die Eltern machen das nur weil das Kind ja noch nicht volljährig ist!
Vielen Dank für die Tipps
Er zahlt für die Tochter, die Mutter für den Sohn und das Kindergeld bekommt der bei dem das Kind lebt!
und wer muss das Kindergeld ummelden? Wie verhält es sich wenn die Mutter jetzt ihren Job kündigen würde und demnach kein Einkommen mehr hätte?
Na, der Anspruchsberechtigte... also Dein Mann.
Wenn sie das mit Absicht macht, bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen. Darf aber nicht mit dem Unterhalt des anderen Kindes verrechnet werden...
Wird sie gekündigt oder kann tatsächlich gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten, dann kann es sein, dass da kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.
D.h. es kann passieren, dass Dein Mann fürs Kind bei der Mutter zahlt, für das bei ihm aber kein Geld bekommt.
Ich hab davon schon gelesen, wobei ich mir diese Regelung nicht vorstellen kann weil sie ja auch viel weniger als mein Mann verdient