Schwerbehindert und Unterhaltspflichtig?
Schwerbehindert und Unterhaltspflichtig ?
Muss eine Person vollen Kindesunterhalt zahlen wenn diese Person 50% oder 70% Schwerbehindert ist. (GdB 50 oder GdB 70).
2 Antworten
Der Unterhalt richtet sich nicht nach einer Behinderung, sondern nach dem Einkommen des Schwerbehinderten!
Völlig korrekt.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt muss Unterhalt gemäß seines Einkommens zahlen.
wenn das kind aber bei beiden lebt ?
Die Eltern haben das Wechselmodell 50/50?
Dann wird nur sehr wenig Unterhalt fällig, wenn überhaupt.
ja wir haben das Wechselmodel 50/50
Solange ausreichend Einkommen vorhanden ist, muss man auch mit Schwerbehinderung Unterhalt zahlen. Es gib Gerichtsurteile, wo sogar ein fiktives Einkommen angerechnet wurde, damit der Unterhaltsverpflichtete mehr zahlen kann...
Beide Elternteile arbeiten.
Der Elternteil mit der Schwerbehinderung verdient etwas mehr als der andere Elternteil.
Beide Eltern haben sich im Frieden geeinigt und haben ein gemeinsames Sorgerechte vereinbart.
Der weniger verdiente Elternteil bekommt das Kindergeld.