Schwerbehindert und Unterhaltspflichtig?

2 Antworten

Der Unterhalt richtet sich nicht nach einer Behinderung, sondern nach dem Einkommen des Schwerbehinderten!

Otto254118 
Beitragsersteller
 10.05.2019, 22:49

Beide Elternteile arbeiten.

Der Elternteil mit der Schwerbehinderung verdient etwas mehr als der andere Elternteil.

Beide Eltern haben sich im Frieden geeinigt und haben ein gemeinsames Sorgerechte vereinbart.

Der weniger verdiente Elternteil bekommt das Kindergeld.

Menuett  12.05.2019, 11:11
@Otto254118

Völlig korrekt.

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt muss Unterhalt gemäß seines Einkommens zahlen.

Otto254118 
Beitragsersteller
 12.05.2019, 11:54
@Menuett

wenn das kind aber bei beiden lebt ?

Menuett  12.05.2019, 12:19
@Otto254118

Die Eltern haben das Wechselmodell 50/50?

Dann wird nur sehr wenig Unterhalt fällig, wenn überhaupt.

Otto254118 
Beitragsersteller
 12.05.2019, 15:10
@Menuett

ja wir haben das Wechselmodel 50/50

Solange ausreichend Einkommen vorhanden ist, muss man auch mit Schwerbehinderung Unterhalt zahlen. Es gib Gerichtsurteile, wo sogar ein fiktives Einkommen angerechnet wurde, damit der Unterhaltsverpflichtete mehr zahlen kann...