Muss ich an meiner Tochter noch Unterhalt zahlen, wenn sie mit 18 heiratet?
Bin ich dann noch Unterhaltspflichtig?
7 Antworten
"Normalerweise" nicht...
Ab der Eheschließung ist der Ehemann der Tochter für sie unterhaltspflichtig ("Familienunterhalt").
Nur, wenn dieser selbst nicht "leistungsfähig" wäre und die Tochter als "Unverheiratete" noch einen Anspruch an die Eltern hätte (als Schülerin oder Auszubildende/ Studentin), müssten die Eltern ihr dann auch als "Verheiratete" noch Unterhalt leisten.
Wenn sie verheiratet ist, ist ihr Mann für sie unterhaltspflichtig. Falls er auch auf Unterstützung angewiesen ist, sollten sie aber besser mit der Ehe warten, bis sie (gemeinsam oder beide) ein sicheres Einkommen haben.
Nein - normalerweise schließt das Unterhaltszahlungen aus, da die Pflicht zum (gegenseitigen) Unterhalt auf den Partner übergeht
Nein, weil man ab 18 volljährig und für sich selbst verantwortlich ist
In erster Linie ist dann der Ehemann in der Pflicht. Wenn aber sein Einkommen dazu nicht reicht, dann ja.