Wie erklärt sich die Unterhaltspflichtige Person?

1 Antwort

Deine Frau gilt grundsätzlich erst mal als unterhaltsberechtigt. Da gibt es auch keine konkreten Grenzen. Der Insolvenzverwalter müsste einen Antrag bei Gericht stellen, um diesen Status aberkennen zu lassen. Bis dem stattgegeben wird, wird sie als unterhaltspflichtige Person gerechnet. Falls der Verwalter Erfolg hat, gilt das erst ab dem Monat des Urteils. Man muss da nichts rückwirkend zurückzahlen. Du kannst sie also ohne Risiko bei Deinem Arbeitgeber angeben. Stellt sich nur die Frage, wie das Verhältnis zum Insolvenzverwalter bis jetzt war und ob man da jetzt „auffallen“ möchte. Würde das aus dem Bauch heraus, am Verdienst Deiner Frau entscheiden. Wenn sie wirklich ganz ordentlich verdient, würde ich es nicht machen.

DieMoneypenny  23.01.2019, 08:11

Verstehe ich. Wie gesagt, im Recht wärst Du erst mal. Aber es könnte auch neuen Stress mit sich bringen.
Hast Du ein P-Konto? Dann wäre es wichtig, den Freibetrag an Dein Nettogehalt anzupassen. Sonst wird am Ende unzulässig doppelt gepfändet. Erst vom Arbeitgeber und dann noch mal von der Bank bis zum hinterlegten Standardfreibetrag. Da Du Dich offensichtlich bereits in der Wohlverhaltensphase befindest, könntest Du das Konto aber auch einfach wieder in ein normales Konto umwandeln.

harrytasse 
Beitragsersteller
 23.01.2019, 01:10

Naja das Verhältnis zum Verwalter war von Anfang an, nicht gerade das Beste. Es bedurfte einiger Beschwerden meinerseits beim Amtsgericht bis der sich mal tatsächlich an das gehalten hat, was das Gesetz vorgibt. Besonders was Fristen angeht. Seit meiner Restschuldbefreiung hab ich Ruhe. Ich denke schon, das der Verwalter Erfolg haben würde vor Gericht, da meine Frau schon ordentlich verdient. Mir geht es auch nicht darum Umruhe zu stiften oder eine Euro mehr zu erwirtschaften. Ich will es nur richtig machen, damit keine Probleme aufkommen.