Verringert sich der Unterhalt Kind 1 nach Geburt eines Kindes in 2. Ehe?

11 Antworten

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Ich bin schockiert was die frustrierten Alleinerziehenden Mütter hier los lassen, vielleicht ist es nicht nachvollziehbar für euch aber es gibt Väter die trotz Trennung ihren Vater stehen. Sich selbst um regelmäßige Besuche und den Kontakt zum Kind aus der ersten Ehe bemühen ihn fördern und auch aufrechterhalten. Auch dies ist oft mit finanziellen Aufwendungen gekoppelt die keiner im Unterhalt berücksichtigt ( z.b. 340 Km Autofahrt je Wochenende). Alles Belastungen die bei ""funktionierenden Familien in der Regel nicht auflaufen.

Die hier gestellte Frage richtete sich danach ob das Kind aus zweiter Ehe auch Ansprüche auf ein lebenswertes Leben hat.

Weil was dem Vater genommen wird bleibt für das zweite Kind nun mal nicht mehr übrig.

Etwas mehr Sachlichkeit in diesem Forum wäre echt wünschenswert. Und ich denke auch nicht das der Fragesteller generelle Probleme mit seiner Unterhaltspflicht hat. Konnte ich in der Frage nicht erkennen. Aber auch dies zeigt das die meisten Antworten doch eher emotionsgeladen als sachlich sind.

Auch Kinder aus zweiter Ehe sind Menschen mit rechten und Bedürfnissen auch wenn dieses einigen Exen nicht zu schmecken scheint.

Keiner würde in einer funktionierenden Familie bezweifeln das durch ein zweites Kind etwas an anderer Stelle gespart werden muss. Begrabt eure Kriegsbeile und kommt mal wieder auf den Boden zurück

@ an alle freiwillig zahlende Väter: Lasst sollche Kritik von frustrierten Alleinerziehenden an euch abprallen und haltet den Kontakt zu euren Kindern. Nur das ist wirklich zum Wohl des Kindes.!!!

cordoban 
Beitragsersteller
 01.07.2011, 13:40

danke, ehrlich gesagt habe ich nicht mit so einer reaktion gerechnet. das zweite kind verzichtet schließlich auch auf dinge, die nicht angeschafft werden können, da die mittel nunmal ja nicht automatisch mehr werden. im übrigen gehöre ich zu den zahlenden vätern, die regelmäßig, unaufgefordert und vollständig brav ihren unterhalt zahlen.

leider werden die zahlungen manchmal als "taschengeld" betrachtet und ablehnung nach weiteren zuschüssen, die über den unterhalt hinausgehen mit unverständis belohnt.

FrankM75  01.07.2011, 17:56
@cordoban

Genau so verhält es sich bei mir auch. Natürlich möchte ich das meine Tochter alles hat was sie zum leben braucht und sehr gerne noch mehr.

Nur weiß auch selbst meine Tochter mit Ihren 10 Jahren bereits das durch Geschwister auch Einschnitte im eigenen Leben auftreten.

Diese Erfahrung hat sie mit Ihren 2 Halbbrüdern gesammelt die Meine Ex Frau mit Ihren neuen Partner hat.

Wir haben keine Einkind Politik, zum Glück nicht. Und eine Familie bedeutet zusammen zu halten und das Vorhandene zu teilen. Das gilt selbst in sogenannten intakten Familien.

Nur zähle ich mich auch zu einer Sorte von Ex Männern die nicht mit Ihrer Ex verstritten sind. Nicht einmal schlechte Worte über den anderen gab es während der Trennung und schon mal garnicht vor unserer Tochter,weil unser Meinung nach das Kind nichts für unsere Trennung kann.

Leider bezweifel ich das hier manche Frauen einsehen das ein Kind nicht nur eine Mutter braucht sondern auch einen Vater. Oder können Frauen sich neuerdings doch von alleine reproduzieren. Dann sollten wir die Diskussion evetl anders führen. Nur wo bliebe die Evolution......

Wie auch immer. Im Sinne des Kindes kann es nur sein das es nach einer Trennung weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen behält. Und daran müssen beide arbeiten. Hier hilft es nicht seine vermeintliche Macht auszuspielen, egal bei wem das Kind wohnt.

Fangt endlich an im Sinne eurer Kinder zu handeln und nicht einen vermeintlichen Schuldigen zu suchen. Empörte Halbwahrheiten herraus zu schreien, oder euren Frust durch Entzug des Vaters am Kind auszulassen und anscheinend ja noch weitergehend mit entzg des neuen Geschwisterkindes aus zweiter Ehe.

Keine Ehe / Beziehung wird nur durch einen Teil beendet. Und schuldig geschieden wird keiner mehr seit den 60 er Jahren.

Denkt an die Kinder und nicht an euer eigenes Ego, Frustet euch nicht auf kosten eurer Kinder und ihrer Entwicklung und handelt endlich mal im Sinne des Kindes !!!!!

Nein, der Unterhalt bleibt gleich. Solltest Du der Meinung sein, der bestehende Unterhalt müßte geändert werden, so muß das bei Gericht beantragt und entschieden werden. Vielleicht überlegst Du zukünftig, in Bezug auf weitere Familienvergrößerungen, ob Du Dir weitere Kinder überhaupt leisten kannst.

Beide Kinder sind grundsützlich gleich gestellt, d.h. haben die gleichen Ansprüche. Es kommt darauf an, wie viel du verdienst. Wenn du nicht genug verdienst, um beiden Kindern nach der Düsseldorfer Tabelle den vollen Unterhalt zu leisten, handelt es sich um einen Mangelfall. Dann wird der Betrag, den du über den Selbstbehalt verdienst, auf beide Kinder gleichmäßig aufgeteilt, d.h. dann bezahlst du an das erste Kind weniger. Verdienst du aber so gut, dass du lt. Düsseldorfer Tabelle beiden Kindern vollen Unterhalt bezahlen kannst, musst du auch weiterhin den vollen Unterhalt an dein erstes Kind bezahlen.

cordoban 
Beitragsersteller
 23.04.2010, 11:36

vielen Dank, vielleicht war meine Frage an dieser Stelle auch zu provokativ.

Mir geht es genauso, nur das ich die neue Frau bin, die ein Kind mit ihm erwartet. Da ich vor habe 1 Jahr zu Hause zu bleiben, bleibt uns so gut wie gar nichts mehr im Monat übrig. Auf das Jahr zu Hause will ich aber auch net verzichten. Wenn man nur das Nettogehalt sieht würde er ja "genug" verdienen bzw. Grenzwertig. Da er aber noch Kredite aus seiner damaligen Ehe abbezahlen muss, bleibt uns nichts bzw. ich muss den größten Teil tragen. Durch das eine Jahr zu Hause, bekomme ich ja nur 65% vom Gehalt was sehr viel ausmacht, wenn ich die meisten Kosten trage. Wie berechnet sich denn diese Grenze? Darf man da diese Kredite abziehen oder wie geht das bzw. was darf man überhaupt abziehen vom Gehalt? Bin in dem Gebiet ja total unerfahren. Ich möchte aber bitte keine dummen Kommentare, wie sie hier ja schon zu genüge geschrieben wurden. Weiß gar net warum immer geschrieben wird das erste Kind wäre nix wert. Wenn das so wäre würden die Väter ja wohl gar nix zahlen. Es ist ja eher so das die Ex-Frauen bzw. Freundinnen eher ihr Kind als Nr. 1 sehen und das 2. wohl ein Dorn im Auge ist. Naja, wirds wohl immer geben so Frauen. Seine Ex ist leider auch so. Ihr geht es net ums Kindeswohl sondern darum dass sie sich ihre riesen Wohnung, ihr Auto (wir können uns keins leisten) usw. leisten kann.

das richtet sich nach deinem einkommen. wenn du genug einkommen hast um beiden kindern den mindestunterhalt zahlen zu können, ändert sich nichts. wenn du durch die zahlung beider mindestunterhalte unter deinen selbstbehalt kommen würdest, wird alles was über deinem selbstbehalt ist auf beide kinder aufgeteilt.

Eifelmensch  24.04.2010, 19:01

Endlich mal ein sachlich fundierter Beitrag. DH!