Bafög, Stiefvater hat mich nicht adoptiert?

6 Antworten

Du hättest nur einen Unterhaltsanspruch gegen deine leiblichen Eltern. Dass dein Vater Schweizer ist, spielt da keine Rolle, es sei denn, in der Schweiz gibt es deutlich andere unterhaltsrechtliche Regelungen als in Deutschland (wodurch Du deinen Anspruch in der Schweiz dann evtl. nicht durchsetzen könntest). Wenn Du mehr Unterhalt von deinem leiblichen Vater durchsetzen willst, dann bräuchtest Du vermutlich einen schweizer Rechtsanwalt. Da deren Honorare wohl kaum geringer als die der deutschen Rechtsanwälte sein werden und Du erst mal zahlen müsstest, solltest Du dir genau überlegen, ob sich die Sache lohnt. Da ich dir hier nur eine persönliche Meinung aber keine Rechtsauskunft geben kann, könntest Du die ganze Angelegenheit auch mit einem deutschen Rechtsanwalt (spezialisiert auf Familienrecht) besprechen. Auch hier wirst Du erst mal dessen Honorar bezahlen müssen.

Nun zur eigentlichen Frage. Erstens, muss ich meinen Stiefvater berücksichtigen?

Nein.

Zweitens, wie sieht das mit meinem leiblichen Vater aus?

Dessen Einkommen ist zu berücksichtigen.

Weil ich denke eher weniger, dass er mich beim Studium finanziell unterstützen würde. Und drittens, ist es ein Problem, dass mein leiblicher Vater Schweizer ist und auch dort lebt?

Sie können in diesen Falle einen separaten Antrag auf Vorauszahlung stellen. Dann wird ihr Vater zunächst nicht berücksichtig und die Unterhaltsansprüche gehen dann teilweise auf das Amt über.

Woher ich das weiß:Recherche

in einem bafögantrag sind die angaben deiner mutter und deines leiblichen vaters notwendig. ab 18 wendest du dich für unterhalt an deinen leiblichen vater. wenn er unterhalt zahlt, weiß deine mutter ja wie er zu kontkatieren ist.

Beantrage Bafög, gib die Daten von deinem Vater an und die deiner Mutter. Fordere deinen Vater auf, dir Einkommensnachweise für das Bafög- Amt zu senden. Tut er es nicht, schreib es zum Antrag dazu.

Vermutlich kann dein leiblicher Vater nicht mehr bezahlen, da er ja noch weitere 4 Kinder hat, für die er auch aufkommen muss.

Würde er sehr gut verdienen, wäre deine Unterhaltszahlung schon längst höher ausgefallen. Sie ist aber bescheiden. Von daher wird er wohl am Existenzminimum leben.

Würdest du in der Schweiz leben, würdest du in einem solchen Fall Stipendien bekommen. Die man dann aber auch wieder zurück bezahlt.

In deinem Fall wird da Deutschland einspringen und es klingt fast so, dass Deutschland darin sozialer ist Punkto Unterstützung und Fördergelder vom Staat, was ich hier so höre, seid ihr sehr verwöhnt schon fast.

Also wirst du dies bei euch beantragen müssen, falls dein Stiefvater ein Veto einlegt und sagt, ich finanziere dies nicht. Was sein gutes Recht ist, allerdings etwas komisch, denn ich finanziere die Kinder meines Partners genau so mit, wie er die Meinigen.

Ich nehme an, dass dir in einem solchen Fall nicht erspart bleibt, nebst dem Studium auch einen Teilzeitjob anzunehmen. Das müssen auch in der Schweiz alle Studenten, deren Eltern nicht Krösusse sind.

Mussten unsere Kinder auch und meine Nichten und Neffen ebenso, grad dann, wenn sie für ihr Studium ein WG-Zimmer brauchten. Vom Tessin in Genf oder an der Eth in Zürich studierten.

kellerqueen13 
Beitragsersteller
 23.01.2022, 20:01

Ja das mit dem Nebenjob ist mir klar, aber trotzdem reichen 450€ in leben nicht aus um in Baden Württemberg zu studieren, auch nicht in einer WG.

schleudermaxe  23.01.2022, 20:47
@kellerqueen13

Nebenjob, dann aber bittte einen, für den es als Dank ein Stipendium gibt.

kellerqueen13 
Beitragsersteller
 23.01.2022, 22:14
@schleudermaxe

Das musst du mir mal genauer erklären. Hab davon noch nie etwas gehört.

schleudermaxe  24.01.2022, 08:11
@kellerqueen13

Das kann ich kaum glauben, am Gymn., vor dem Abi, und keiner kennt Stipendien fürs Studium?

Ich denke an das St.-Werk Villigst, und der etwaige Nebenjob als Türöffner wird bestimmt noch möglich sein.

kellerqueen13 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 08:20
@schleudermaxe

Also ich habe die gerade mal gegoogelt, erstens muss man Mitglied der evangelischen Kirche sein, zweitens muss man ziemlich gut in der Schule sein und dazu zählt ein Schnitt von 2,6 o.ä wohl kaum und drittens muss man sich irgendwann mal sozial engagiert haben. Ich bin zwar Mitglied, aber der Rest trifft nicht auf mich zu. Aber einen Versuch ist es wert. Vielen dank für die Info :)

schleudermaxe  25.01.2022, 10:38
@kellerqueen13

Noten aus der Schule werden gar nicht abverlangt.

Bei soviel Geld kann der Job vielleicht kommen, Hilfe in der Jugendarbeit bei Kirche, Diakonie, Hilfsorganisationen und vieles mehr, auch Chor und Orchester zählen.

Also, viel Glück.

kellerqueen13 
Beitragsersteller
 23.01.2022, 20:02

Meine Frage war eher darauf bezogen, ob ich, unter meinen Umständen, überhaupt Bafög bekommen kann.