Unterhaltstitel, kindes Unterhalt?
Mein kumpel(Alleinverdiener) hat mich mal angesprochen gehabt, was mich wirklich interessieren würde. Er ist frisch verheiratet und seine Frau ist jetzt schwanger, da er ein uneheliches Kind von seine ex-Freundin hat ist er unterhaltspflichtig! Bald muss er zum JA unterhaltstitel unterschreiben. Wie läuft alles ab? Kann man irgendwie statisch oder dynamischen Titel aussuchen und unterschreiben oder wie läuft sowas ab? Er zahlt jeden Monat immer pünktlich das Geld.
Auf sein Papier steht 120% unterhaltskosten, im neujahr wird er für sein uneheliches Kind (5 Jahre ) 315euro zahlen müssen. Wie sieht es aus wenn er sein zweites Kind bekommt, was passiert mit unterhaltskosten?
Kann mir jemand behilflich Sein ?
4 Antworten
Nein, also mit dem 2. Kind sinkt der Betrag gemäß der Düsseldorfer Tabelle nicht.
Die erste Stufe ist für 2 Kinder berechnet.
Nun kommt es aber darauf an, wie viel er tatsächlich verdient, ob das ein Mangelfall wird oder nicht.
In der Stufe von 120Prozent verdient er zwischen 2701 und 3000€.
Damit ist klar, dass sich der Unterhalt für sein erstes Kind nicht ändert.
Mit einem dynamischen Titel wird der Unterhalt automatisch an das Alter angepasst.
Ich glaube nicht, dass das Jugendamt einen statischen Titel akzeptieren wird.
Da hast wohl nicht so ganz aufgepasst.
Beim statischen Titel ist eine Unterhaltserhöhung durch Alter des Kindes oder Gehaltserhöhung jedes mal ein neues Verfahren.
Das kostet den Vater jedesmal neues Geld.
Der dynamische Titel kann einfach bei Bedarf geändert werden und verursacht kein zusätzlichen Kosten.
https://www.unterhalt.com/dynamischer-oder-statischer-unterhaltstitel.html
wenn er genug Einkommen hat bleibt der Unterhalt für das erste Kind so bestehen , da ändert sich nichts ......... beim Titel (warum jetzt erst wenn das Kind schon 5 Jahre ist ?) sollte er auf statisch bestehen , keinesfalls dynamisch .......... das JA wird es so machen , sie sind ja daran interessiert das er unterschreibt ...... die wollen das ja auch vom Tisch haben ..... also er hat schon ein gewisses Mitspracherecht bei dem was er da unterschreibt ......... er darf sich nur nicht einschüchtern lassen und zu allem ja und Amen sagen ......... die Kindesmutter hat natürlich ein Recht auf den Titel für ihr Kind aber über den Tisch ziehen lassen muß er sich nicht .....
Was gibt's unterschied zwischen statisch und dynamisch ?
beim statischen ist die Summe festgelegt die gezahlt werden muß , auch schon im Voraus ............ beim dynamischen muß man die Summe selbst anpassen die man zahlt ..... da haben viele dann nicht den Überblick und zahlen eventuell die falsche Summe so das später Nachforderungen kommen können ................ mit einen statischen Titel ist man da eher auf der sicheren Seite ......
Nein, bei einem dynamischen Titel wird automatisch mehr gefordert und er bekommt das auch mitgeteilt.
na ok ... ist auch schon etliche Jahre her das ich mit damit befassen mußte ;) .................. steht da nicht nur eine Prozentzahl und man muß selbst ausrechnen wieviel das ist ?
Die Höhe des Unterhaltes für ein Kind hängt ab vom
- Alter des Kindes
- und vom Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
Kommen weitere Kinder hinzu, so ändert sich erstmal nichts an den bestehenden Unterhalten.
Nur, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht ausreichen würde, um allen Kindern den ihnen zustehenden Unterhalt gewähren zu können, könnte der Unterhalt für die älteren Kinder ggf. herabgesetzt werden.
Dazu müssten bestehende Titel aber erst "abgeändert" werden - bis dahin ist der titulierte Unterhalt weiter zu zahlen.....
- In einem dynamischen Titel ist kein fester Zahlbetrag angegeben, sondern ein prozentualer Wert, der dem Unterhaltsbetrag in einer bestimmten Einkommensgruppe entspricht (s. "Düsseldorfer Tabelle") - hier ist die Höhe des Unterhaltes "selbst anzupassen" (anzuheben), wenn das Kind die nächste Altersstufe erreicht...
- Bei einem statischen Titel ist ein fester Zahlbetrag angegeben - erreicht das Kind die nächste Altersstufe (bei dem sich sein Unterhalt erhöhen würde) müsste der Titel erst abgeändert werden, um den höheren Betrag einfordern zu können....
Er ist dem 1. Kind trotzdem immer noch zum Unterhalt verpflichtet.
hat er das bestreitet? Was ist das für eine Info die du da schreibst für den Fragesteller
was passiert mit unterhaltskosten?
Das wollte er wissen! Ich schrieb nicht, daß er es bestritten hat! Lies mal genau, bevor du andere kritisierst!
warum nicht ? das haben sie zu akzeptieren wenn man das fordert als Unterhaltsverpflichteter ........... wenn nicht würde ich nicht unterschreiben (wenn ich ein Mann wäre) ...... das ein Titel ausgestellt wird (werden muß) für das Kind ist unbestritten , aber der Vater muß nicht blindlings und ohne Mitspracherecht alles unterschreiben was das JA ihm vorlegt .....er hat durchaus ein Wörtchen mitzureden WAS er da unterschreibt ..................... genau SO wurde es mir mehrfach von meinem ehemals zuständigem JA erklärt ........