Kindesunterhalt während unbezahlten Sonderurlaub?
Meine geschiedene Partnerin wird im nächsten Jahr ein freiwilliges 6-montatiges Sabbatical in Ihrem Beruf einlegen und in dieser Zeit kein Einkommen beziehen. Sie hat bereits angekündigt, den Unterhalt zu kürzen, weil für 6 Monate kein Einkommen mehr vorhanden ist und sie in dieser Zeit von den Ersparnissen lebt . #
Meine Frage: wie wirkt sich das Sabbatical auf Ihre Unterhaltspflicht für die gemeinsamen bei mir lebenden Kindern (8 und 16 Jahre) aus? Kann Sie das einfach so kürzen? Bisher haben wir den Unterhalt selbst auf Grundlage der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Auf welcher Grundlage wird die Unterhaltspflicht im Zeitraum des 6-monatigen Sabbatical berechnet? Kann man einfach den Unterhalt bei „0“ einkommen auf „0“ kürzen? Vielen Dank für die Hilfe!
4 Antworten
sie kann gerne zuhause sitzen und nichtstun, aber muss weiter den unterhalt zahlen. wenn sie sich dessen verweigert und unterhalt fällt aus, kannst du für den moment unterhaltsvorschuss beziehen.
sie hat die pflicht zu zahlen und kann sich dieser nicht durch nichts-tun entziehen. sie hat ja ersparnisse von denen sie dann weiter zahlen darf.
sie muss den bisherigen unterhalt weiter zahlen oder eben wieder arbeiten gehen. woher sie das geld nimmt ist ihr problem.
Sie kann so viel Sabbat machen wie sie lustig ist. Das entbindet sie aber keineswegs von ihrer Unterhaltspflicht!
Den Unterhalt einfach mal kürzen oder auf 0 reduzieren ist also nicht drin!
Wenn man grundlos keinem Erwerb nachgeht, dann wird halt gerechnet was man in der Zeit verdienen könnte. Wo man bei ihr wieder bei ihrem Ausgangseinkommen wäre.
Und wenn sie Ersparnisse hat um sich das zu finanzieren, dann sollten die auch groß genug sein um den Kindesunterhalt wie bisher zu bezahlen.
Vielen Dank , für die hilfreiche Erläuterung! Viele Grüße
Ach übrigens: du solltest dich um einen Unterhaltstitel kümmern. Entweder vom Jugendamt als Jugendamtsurkunde oder vom Gericht. Die Kinder haben (auch über das 18.te Lebensjahr hinaus) einen Anspruch auf einen Titel. Zahlt sie also mal nicht, kannst du immer noch pfänden lassen und musst dem Geld nicht hinterher rennen.
Und du solltest ihr auch klipp und klar sagen, dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen sollte den Unterhalt einfach zu reduzieren oder einzustellen.
Die ständige Rechtsprechung geht davon aus, dass der Unterhaltsschuldner den Unterhalt selbst dann titulieren muss, wenn er immer unstreitig war und immer fristgerecht gezahlt wurde. Der Unterhaltsgläubiger – vertreten durch das andere Elternteil; die Mutter – soll hier für die Titulierung und Schaffung einer Zwangsvollstreckungsvoraussetzung nicht darauf angewiesen sein, dass es erstmals zu Zahlungsauffälligkeiten kommt.
Weigert sich der Unterhaltsschuldner den Unterhalt freiwillig – gegebenenfalls sogar kostenlos vor dem Jugendamt – titulieren zu lassen hat er Anlass zur Klage gegeben und muss sogar die Kosten eines entsprechenden Gerichtsverfahrens tragen. Aus diesem Grund kann insoweit der anwaltliche Rat nur sein, den richtigen, rechtlich geschuldeten Unterhalt vor nach Aufforderung freiwillig vor dem Jugendamt titulieren zu lassen.
https://www.kanzlei-breuning.de/familienrecht/kindesunterhalt/
Es gilt auch in diesem Fall die Düsseldorfer Tabelle und die Ersparnisse deiner Ex sind heranzuziehen. Abgesehen davon kann deine Ex als unterhaltspflichtige Person nicht einfach ein Sabbatical einlegen und sich dadurch um ihre Unterhaltspflicht drücken. Notfalls kann deine Ex per Gerichtsbeschluss gezwungen werden zu arbeiten.
ich vermute das kein Gericht jemanden zwingen kann zu arbeiten. wohl aber zu zahlen.
auf den Unterhalt kann es einen "Titel" geben, aber natürlich nicht bei "freiem Aushandeln".. wenn der "Titel" durchgesetzt wird, zB bis hin zum Geruchtsvollzieher, dann gilt auch das Vermögen des Beklagten als "Masse"
der Fall ist aber sehr ungewöhnlich bis hin zu "gestrickt", denn eine Mutter setzt sonst alles daran, bei ihren Kindern zu bleiben und sie um sich zu haben..deshalb gibt es ja auch so viele "Alleinerziehende" , umgekehrt wärest du auch in der Pflicht, wenn es umgekehrt wäre, wie in 99 Prozent aller Fälle, mal eben so abhauen für ein sabbatical hier von einer alternden "Mutter" ist nicht ..
Vielen Dank für die Antwort. Kannst Du mir sagen, wonach sich dann die Höhe des Unterhalts ableiten lässt? Bisher ist es das Einkommen welches ja dann nicht vorhanden ist. Vielen Dank