Muss ich tatsächlich den Leihwagen bezahlen?

5 Antworten

Im Falle einer Gewährleistung ist der Erbringer nicht zu einer Übergangsleistung verpflichtet. Er erbringt doch schon die Gewährleistung.

Und die ganze Qualität des Fahrzeugs in Frage zu stellen, bloß weil ein Fussel oder Staubkorn im Lack ist, halte ich doch schon für sehr vermessen.

Und eine Rufnummer eines höheren Angestellten würde es bei uns auch nicht geben. Wo willst du denn aufhören mit der Nachfragerei? Beim Vorstand? Irgendwann muß man einsehen, daß echtes Recht und das eigene Rechtsempfinden zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Ford baut tolle Autos, und jetzt wegen eines Staubkorns das Auto respektive das ganze Unternehmen zu verteufeln steht in keiner Relation.

Laureen2507 
Beitragsersteller
 04.11.2010, 14:28

Andersrum gefragt, wenn man meine Heizung im Haus reparieren muss, kann man doch nicht von mir verlangen, dass ich für die Dauer der Reparatur entweder friere oder mir auf eigene Kosten einen Heizstrahler hinstelle? Ich bin auf ein Fahrzeug angewiesen. Soll ich nun mit dem Staubkorn leben (der in einigen Jahren auch der Grund für die erste Roststelle sein kann) oder soll ich für die Zeit "Gefangene meines Hauses" (weil ich hier ohne Fz. nirgends hinkomme)sein? Es kann nicht sein, dass ich Geld für deren Fehler ausgeben muss!

GoodFella2306  04.11.2010, 14:32
@Laureen2507

Die Lackstelle wird doch behoben, aber Ford kann doch nicht dafür geradestehen, daß ihr in einer schlecht erreichbaren Gegend wohnt???

Deren Fehler wird doch durch deren Aufwand bezahlt, oder musst du für die Lackreparatur etwas zahlen?

GoodFella2306  04.11.2010, 14:35
@GoodFella2306

Und was die Heizung anbelangt: Da hast du das Recht, die Miete zu kürzen. Sorry, aber du hast beim Thema Gewährleistung ein falsches Rechtsverständnis. Wenn ich dir den Tipp geben darf: Schau dich mal ein bisschen im BGB sowie in kaufmännischer Lektüre um, da steht das alles drin.

GoodFella2306  04.11.2010, 14:23

Und bitte nicht immer Garantie mit Gewährleistung verwechseln.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Gewährleistung ist eine rechtliche Verpflichtung zur 24monatigen Schadensregulierung seitens des Gesetzgebers.

Als erstes die Frage: Wenn du mit der anderen Marke nicht enttäuscht wurdest wieso hast du sie dann gewechselt? ;)

So und nun zum egtl Thema: Ja musst du! Es wäre Kulanz seitens FORD gewesen, wenn sie ihn dir gestellt hätten.

So ist es nun mal :(

Laureen2507 
Beitragsersteller
 04.11.2010, 14:18

Leider war mir meine ehemalige Automarke nun zu teuer und ausserdem benötigten wir nun ein familiengerechtes Fahrzeug! Warum aber wäre es Kulanz gewesen? Kulanz definiere ich mal mit "entgegenkommen". Warum muss ich jemandem entgegenkommen, wenn ich einen Fehler verursacht habe? Dann müsste es doch eher eine "Selbstverständlichkeit" sein, den enttäuschten Kunden wieder freidlich zu stellen. Der Fehler liegt doch nicht beim Kunden!

GoodFella2306  04.11.2010, 14:28
@Laureen2507

Mehrtägige Leihwagenkosten sind kein Entgegenkommen, das sind echte Kosten. Aus dem Lackfehler steht euch Gewährleistung zu, und die erfüllt Ford doch auch. Aber einen Leihwagen müssen die euch nicht geben.

Wenn dein neues Handy kaputt ist, dann hat der Hersteller laut BGB das Recht das Teil zu reparieren. Allerdings hat der Kunde keinen gesonderten Anspruch auf ein Leihhandy.

Wärst Du mal besser bei Deiner andren Marke geblieben. Ich würde den Leihwagen nicht bezahlen. Sollen sie doch die Kosten dafür einklagen, mal sehen was der Richter von der Sache hält. Ford hat wohl noch nix von Kulanz gehört.

Schau mal in Deinem Service-Heft nach, ob es eine Mobilitäts-Garantie gibt.

So etwas wäre bei MB unmöglich.

Was sagt der Händler / Verkäufer? Ihm sollte doch daran gelegen sein, zufriedene Kunden zu haben.

Damit würde ich mich nicht abspeisen lassen.

GoodFella2306  04.11.2010, 14:25

Die Mobilitäts-Garantie greift bei technischen Defekten eines Fahrzeugs, nicht bei Schönheitsreparaturen. Wenn du auf der Autobahn plötzlich stehenbleibst, bloß weil dir ein Staubkorn im Lack aufgefallen ist, erwartest du da ernsthaft einen Pannendienst und Ersatzfahrzeug?

Ich habe, als mich eine Vertragswerkstatt ohne Leihwagen sitzenließ und ich 2 Stunden Öffentliche fahren musste, die Werkstatt gewechselt. Bei der nächsten habe ich vorher angefragt, ob sie einen zur Verfügung stellen. Diese haben gesagt: Aber natürlich! (gegen eine wirklich geringe Gebühr) Damit hatten sie einen neuen Kunden, der alle Durchsichten bei ihnen machen ließ und sogar ein neues Auto dort kaufte. Ich habe irgendwann mal, als die alte wegen einer Durchsicht anrief, ihnen das gesagt. Es war ein sehr zufriedenstellendes Schweigen an der anderen Seite. :-) Nebebei gesagt hätte ich auch bei dem Schotter, den man für einen Neuwagen bezahlt, das Korn reklamiert.

Sonderzeichen2  04.11.2010, 14:45

Dein Vertragspartner ist übrigens der Händler nicht Ford. Ford ist nicht kulant, das weiß ich aus 15 Jahren Forderfahrung. Nur der Händler kann es sein.

Laureen2507 
Beitragsersteller
 04.11.2010, 15:02
@Sonderzeichen2

Supi, ich danke Dir! Da habe ich doch wenigstens einen neuen Anlaufpunkt. Ich werde mich nochmal an den Vertragspartner wenden!

Laureen2507 
Beitragsersteller
 13.11.2010, 23:03
@Laureen2507

Ha, wer hätte das gedacht! Nachdem ich mich an den ursprünglichen Händler wandte und mein Problem schilderte, bekam ich für drei Tage einen A4!!! Was'n Auto, hab mich echt verliebt. Musste ihn heute wieder abgeben, da unser Ford nun nach frischer Farbe schnuppert! Fiel mir echt schwer, den Audi abzugeben! Danke nochmal für den Tipp!