Wer trägt die Anwaltskosten bei einer Körperverletzung im Falle einer Schmerzensgeldforderung?
Person A wurde rechtskräftig verurteilt Person B mit einer Eisenstange attackiert zu haben. Person B erlitt einer Kopfverletzung in Form einer Beule auf der Stirn und einen Handgelenkbruch. Alles medizinisch nachweisbar.
Person B möchte Schmerzensgeld fordern (6 Monate nach Urteil).
Muss Person B den ersten Termin beim Anwalt bezahlen und wie hoch können die Kosten ausfallen?
Person B hat Bedenken zum Anwalt zu gehen da Anwälte bekanntlich teuer sind.
Allgemein Wie geht Person B vor?
6 Antworten
Person B hätte schon längst einen Titel, wenn er das Schmerzensgeld im damals anstehenden Strafverfahren eingefordert hätte, geht auch formlos.
Der Geschädigte kann im Rahmen des Adhäsionsverfahrens seine zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld direkt im Strafprozess geltend machen und muss nicht vor einem Zivilgericht in einem komplett anderen Verfahren klagen.
Grundsätzlich hat Person A die Anwaltskosten zu übernehmen. Nur, wenn er nicht zahlen kann, dann wird sich der Anwalt an Person B halten, seinem Auftraggeber.
So einfach ist das mit einem Adhäsionsverfahren nicht. Der Angeklagte muss sich nur dabei quer stellen indem er die vorgeschlagene Summe für zu hoch ablehnt. Kein Richter in einem Strafprozess feilscht mit dem Angeklagten herum, das ist auch nicht seine Aufgabe.
Die Prozesskosten inklusive Gutachter- und Anwaltskosten für beide Seiten gehen zu Lasten des Verlierers.
Ruf einfach einen Anwalt an und erklär ihm die Sachlage. Er wird dich bezüglich der Kosten aufklären.
"Die Prozesskosten inklusive Gutachter- und Anwaltskosten für beide Seiten gehen zu Lasten des Verlierers."
Nur, wenn der zahlungsfähig ist - wie auch einige Andere bereits geschrieben haben.
Wenn alles medizinisch belegbar ist und der Fall auch durch mind. einen Zeugen ausgesagt wird, muss die verlierende Seite vor dem Amtsgericht im Zivilfall die gesamten Kosten tragen. So ein Fall ist ganz offensichtlich. Du bist das Opfer.
Wenn Du allerdings Dir keinen Anwalt leisten kannst, musst Du beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeantrag so schnell wie möglich beantragen.
Dein Anwalt wird Dir schnell nach einem Gespräch eine Rechnung schreiben.
Nein, Dein Anwalt wird ja schon jetzt Kosten für Gespräche und Termine verlangen. Deshalb jetzt schon (auch über Anwalt) beantragen lassen, rede mal mit ihm.
Solltest Du in dem Zivilverfahren ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommen, muss der Schläger neben seinen und den Gerichtskosten auch Deinen Anwalt bezahlen. Ist er mittellos und kann nicht bezahlen musst Du Deinen Anwalt selbst bezahlen und die Gerichtskosten ebenfalls. Das Anwaltshonorar richtet sich nach dem Streitwert.
schmerzensgeld zugesprochen? hää was? er wurde verurteilt. jetzt will ich das fordern. steht mir so oder so zu
Nichts anderes habe ich behauptet.
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Dein Anwalt macht das auch. Frag ihn mal.
BESTEN DANK!!!
schnell wie möglich? ich hab gehört dass man die forderung noch 3 jahre danach stellen kann.