Funktionsprüfung Rauchmelder, 1. Termin nicht anwesend, 2. Anfahrt bezahlen?
Guten Abend zusammen,
ich habe gerade folgenden Fall:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit ca. 16 Wohneinheiten. Uns wurde via Aushang von unserer Hausverwaltung mitgeteilt, dass am 01.10. eine Firma die Funktionstüchtigkeit der in den Wohnungen verbauten Rauchwarnmelder prüfen wird. Auf Grund eines erhöhten Arbeitsaufkommens an diesem Tag konnte ich nicht rechtzeitig zu Hause sein, um den Mitarbeiter der Fremdfirma in meine Wohnung zu lassen.
Der zweite Prüftermin war dann der 08.10., an welchem ich dann auch zu Hause war und die Melder geprüft wurden.
Heute hatte ich dann ein Schreiben meiner Hausverwaltung im Briefkasten, laut welcher ich doch bitte die Kosten für den 2. Termin überweisen soll.
Meine Frage ist jetzt, ob ich diese, von meiner Hausverwaltung als vermeidbare, Kosten übernehmen muss und falls ja, in welchem Paragraph dies geregelt ist. Immerhin habe ich dem Termin am 01.10. nie zugestimmt, eine vorherige Anfrage, ob dieser 1. Termin denn passen würde, gab es seitens unserer Hausverwaltung auch nicht.
2 Antworten
Ein erster Ersatztermin muss kostenlos sein. Rechnung zurückweisen. Ein Hinweis am schwarzen Brett ist auch nicht immer wahrnehmbar.
... in rd. 1995 gab es dort schon Rauchmelder zu Lasten der Mieter?
Es geht um die Terminierung, egal ob Ablesung HKV, WZ oder Wartung von Geräten.
Dann solltest du genauso widersprechen, mit diesen Argumente. Nicht jeder hat gerade dann Zeit wenn Termine ausgemacht werden. Aber du hättest schon dafür sorgen sollen, dass jemand da ist.
Egal, widerspreche so und dann siehst du was passiert.
Ich finde es sowieso lächerlich, dass eine Firma dafür beauftragt werden muss. Hier kommt ein Bekannter des Verwalters und drückt den Knopf.... Das nennt man dann Wartung und kassiert Geld dafür.
Hallo albatros,
wo kann ich das nachlesen, um meinem Vermieter direkt eine Quelle mitteilen zu können? Gibt es hier bspw. einen Paragraphen im BGB (habe hier um § 535 rum nichts nützliches gefunden), auf welchen ich verweisen kann?