Neuwagen in Duplex-Garage am Dach beschädigt - was tun?
Mein Neuwagen (Höhe: 1,48 m) hat im Duplex-Stellplatz unten (für Fahrzeuge bis max. Höhe 1,50 Meter) zwei kleinere Beulen und leichte Kratzer am Dach abbekommen. Jetzt bin ich nicht sicher, an wen ich mich wegen dem Schaden wenden kann. Ich möchte diesen ungern aus eigener Tasche bezahlen, da das Fahrzeug ja den vorgeschriebenen Maßen entspricht. Ich selbst bin Untermieter der Garage und habe keine Rechtsscutzversicherung. An wen kann ich mich wenden? Vermieter Eigentümer Hausverwaltung Duplex-Anlagen Unternehmen Danke!!
7 Antworten
Wurde das Fahrzeug exakt den Vorgaben des Herstellers entsprechend eingeparkt? D.h., ist auf der Beschilderung eine Parkrichtung vorgegeben und wurde diese eingehalten? Wenn ja, hast Du die Angaben Deines Fahrzeuges aus der allgemeinen Beschreibung des Herstellers zum Typ oder hast Du die irgendwo gemessen? Üblicherweise steht ja in den Fahrzeugpapieren bei den Angaben zur Höhe nur die Herstellerangabe - und die basiert auf den Standardreifen. Aber für jedes Modell sind weitere Reifengrößen zulässig (nur steht das nicht mehr in der neuen Zul.Besch., sondern im COC). Und bei lediglich 2cm kann das schon genügen. Duplexparker fahren nämlich je nach Bauart nicht unbedingt in gerader Richtung auf und ab, sondern der Abstand zwischen oberer und unterer Ebene kann sich verengen. Deswegen auch die Vorgaben zur Einparkrichtung; bei solchen Anlagen muss bei Kombis (bzw. Fahrzeugen mit Steilheck / SUVs) zwingend vorwärts eingeparkt werden.
Hast Du mal den Abstand nachgemessen?
Ansonsten würde eine Vollkasko erstmal hier den Schaden regulieren; Dein Ansprechpartner ist zunächst der Vermieter, der sich wiederum an den Hersteller / Ersteller der Duplexanlage wenden wird. Ohne Beweissicherung wird das sicher nicht abgehen, daher unverzüglich den Schaden melden und dokumentieren. Hier würde sich jetzt eine RSV lohnen, denn ohne Anwalt wird das m.E. nicht gehen. Alle Beteiligten werden auf den jeweils anderen verweisen; letztlich muss das gerichtlich geklärt werden.
Du verlässt Dich auf die Angaben aus dem Fahrzeugschein...!! Das haben schon viele getan und haben sich dann gewundert warum sie mit "Überbreite" innerhalb von Autobahn Baustellen auf der Überholspur ein teures Bussgeld erhalten haben....
Erst einmal Du hast genau zu prüfen ob der Wagen den tatsächlichen Bedingungen entspricht und tatsächlich für die Nutzung derartige Anlagen geeignet ist.
Analog musst Du schon nachweisen, dass die Schäden an Deinem Wagen durch Fremdeinwirkung entstanden sind und das die Anlage den Schaden tatsächlich verursacht hat.
Warst Du dabei, hast Du gesehen dass dieses so gewesen ist?
Ich vermute das wird ein schwieriges Ding und somit hast Du Dich erst einmal an Deinen Vermieter zu wenden und dieser kann den Vorgang dann entsprechend weiterleiten
Ich würde sagen, das ist ein Fall für deine Vollkaskoversicherung. Die kann sich ggf., wenn sie eine Mitverantwortung bei dem für die Beschilderung Verantwortlichen sieht, den richtigen Ansprechpartner suchen. Allerdings neige ich zu der Ansicht, dass die Angabe "maximal 1,50 Meter" keine Garantie dafür darstellt, dass man mit 1,48 unbeschadet einfahren kann.
Wer hat die Garage denn "bewegt" als der Schaden passiert ist? Hast Du Deinen Wagen gemessen oder Dich auf die Angaben das Herstellers verlassen? Wenn das Auto schräg steht oder z.B. andere Räder drauf sind, kann die Höhe natürlich schwanken!
Naja Du kannst Dich nicht blind auf Angaben auf dem Papier verlassen, vor allem wenn die Differenz so klein ist. Eine Sorgfaltspflicht obliegt Dir auf jeden Fall bei der Verwendung solcher Anlagen, z.B. hättest Du beim ersten Einstellen durch vorsichtiges Heben/Senken der Anlage prüfen müssen, ob es passt.
Ich denke nicht, dass irgendeine Versicherung da zahlen wird, da Du letztlich fahrlässig gehandelt hast (kein Vorwurf, nur so werden die Versicherungen bzw. der Vermieter argumentieren). Höchstens die Vollkasko, sofern Du eine hast.
Eine Sorgfaltspflicht obliegt Dir auf jeden Fall bei der Verwendung solcher Anlagen
Das stimmt.
Ich denke nicht, dass irgendeine Versicherung da zahlen wird
Gans so einfach kann es sich der VR (welcher auch immer) nicht machen. Wenn die Beschilderung irreführend bzw. falsch ist und es in der Folge zu einer Beschädigung kommt, kann man dem Fahrzeugführer m.E. bestenfalls nur eine Teilschuld zurechnen. Wer allerdings hier zu leisten hat, wird wohl ein Gericht klären müssen.
Die Chancen hier an dein Geld zu kommen halte ich für sehr gering leider...du hast die Verantwortung, auch wenn die Maße auf dem Papier passen...du kannst das aber auf jedenfalls mal an deine Hausverwaltung weiterleiten, vielleicht können die dann was erreichen...
Auto.Maße sind die Angaben des Hestellers. Räder sind auch vom Hersteller, Wagen war gerade einmal eine Woche alt. Bewegt wurde die Duplex vom Mieter des oberen Platzes.