Auto in Autohaus beschädigt, wer haftet?
Hallo,
ich schildere kurz die Situation:
Ich habe mir im Autohaus einen etwas kostspieligeren Wagen angeschaut. Die Gänge durchgeschalten, alle Sitzplätze mal ausprobiert, Kofferraum gecheckt und so weiter. Das Merkwürdige war dabei schon, dass der Wagen draußen unbeaufsichtigt stand und mir nur von einem Mitarbeit aufgeschlossen wurde. Danach ist der Mitarbeiter wieder zurück ins Autohaus gegangen. Nachdem ich den Wagen fertig inspiziert hatte, ging ich zurück ins Autohaus und bat um eine Probefahrt. Ich musste im Haus noch ca. 10min warten, bis mir gesagt wurde, dass es an diesem Tag nicht geht. Kurz um, ich verabschiedete mich und setzt mich in mein Auto um wegzufahren. Doch bevor ich fahren konnte, hielt mich ein Mitarbeiter an. Er sagte mir, dass der Wagen weggerollt sei, gegen ein anderes Fahrzeug. Das Auto stand etwas abschüssig, ich habe die Handbremse nicht betätigt oder gar gelöst! Dieser Punkt wurde mir als erstes von einem Mitarbeiter vorgeworfen: "Wie kann man denn die Handbremse nicht anziehen und keinen Gang eingelegt haben, Sie waren die letzte Person im Fahrzeug!"
Aber bin ich als Kunde in der Pflicht zu prüfen, ob das Auto in erster Stelle ordnungsgemäß abgestellt wurde?
Auch nach dem durchschalten der Gänge verblieb ich ca. 10min beim Fahrzeug. Es bewegte sich kein Stück. Auch beim "zuknallen" des Kofferraumes nicht. Das Auto stand desweiteren nach meiner Besichtigung 10min offen, draußen rum.
Es gibt keinerlei Beweise, Videoaufnahmen oder Sonstiges. Ich ließ meine Personaldaten da und durfte danach fahren.
Einige Tage später wird mir auch dieser Punkt vorgeworfen. Das Autohaus hätte nach meinem wegfahren noch die Polizei gerufen, die den Fall vorläufig aufgenommen hätte. Als ich nach einem Unfallbericht gefragt hatte, wurde mir gesagt, dass es keine Unterlagen gäbe, und drohten mir damit, dass sie es auf Fahrerflucht hätten rauskommen lassen können.
Natürlich soll ich den Schaden jetzt auch bezahlen. Ich habe keine schriftlichen Unterlagen, nur den Kostenvoranschlag für die Reparatur des entstandenen Schadens.
Ich bin zwar versichert, trotzdem kommt mir der Umgang sehr komisch vor. Vielleicht kann mir jemand die Rechtslage in so einem Fall erklären, oder war selber mal in der Situation!
Ich bedanke mir im vorraus ;)
10 Antworten
Melde es deiner privaten Haftpflichtversicherung.
Die wird dich in diesem Fall wie eine PASSIVE Rechtsschutzversicherung vertreten.
Wenn jemand etwas von dir will, ist er in der Beweispflicht. Du musst NICHT beweisen, was du NICHT getan hast.
Danke für den Kommentar. Genau darauf läuft es momentan hinaus :-)
Mal schauen was meine PHV dazu sagt, wenn sie ein Urteil gefällt haben.
Er bestreitet ja gerade, dass er das Fahrzeug bewegt hat. Er hat es sich nur als Kaufinteressent angesehen.
Das DU VERSICHERT SEIST, möchte ich für den geschilderten Fall doch mal ganz stark bezweifeln! Deine Kfz und auch deine Privathaftpflicht sind schon mal aus dem Rennen. Aber vielleicht warst du ja als Händler unterwegs und bist über deine betriebliche Haftpflichtpolice geschützt. Anders geht es nämlich nicht!
Generell kannst du dich natürlich wegen der erhobenen Forderungen streiten, aber wenn wir ehrlich sind, spricht so ziemlich ALLES gegen dich und dann würde es auch vor Gericht nicht gut für dich ausgehen...
deine Privathaftpflicht sind schon mal aus dem Rennen
Sehe ich nicht so. Ich betrachte den FS in diesem Fall nicht als "Führer des Fahrzeugs". Könnte trotzdem knifflig werden, wenn der Schadenbearbeiter das anders sieht.
"ausgiebig Testen" wäre mit "Gebrauchen" mMn gleichzusetzen und dann ist der Schaden vom Tisch.
Quelle Google:
Fehlerhafte Absicherung des Fahrzeugs nach dem Parken führte zum Losrollen des Fahrzeugs und dadurch zu einem Schaden- Die Absicherung eines PKW nach dem Parken gehört zum Gebrauch eines Fahrzeugs. Daher stellt das Losrollen eine gebrauchsspezifische Gefahr dar. Die Haftpflichtversicherung war somit aufgrund der Benzinklausel von der Leistungspflicht befreit (Landgericht Bremen, Urteil vom 12.07.2012, Az. 6 S 324/11).
Dass es in Gebrauch war würde ich durchaus auch so sehen. Aber der FS war für mich trotzdem kein Fahrzeugführer. Der hatte vl. noch nicht mal den Schlüssel.
Klar, hier steht auch außer Frage, dass die Dame die Fahrzeugführerin war, schließlich hat sie die Kiste ja abgestellt. Der Gebrauch steht hier sowieso außer Frage.
Wenn ich als Beifahrer aus einem fremden Fahrzeug aussteige und den Radfahrer die Tür ins Gesicht haue oder die Tür an einer Mauer beschädige zahlt den Schaden am Radfahrer und der Tür auch meine PHV. Ich hab den Schaden zwar beim Gebrauch eines Kfz verursacht, aber ich war halt weder Halter noch Eigentümer oder Führer des Kfz. Und das ist hier die entscheidende Frage: War der FS Führer des Fahrzeugs. Aus meiner Sicht wie gesagt nicht, aber wie in meiner Antwort geschrieben würde es mich auch nicht wundern wenn der Schaden (zunächst) abgelehnt wird.
Interessante Gedanken! Wäre ich der verletzte Radfahrer, so würde ich meine Direktansprüche beim K-Versicherer anmelden; auch unbegrenzte Deckung ist hier ein Thema. Und nicht zuletzt ist ja PHV keine Pflicht... Aber wir stellen fest, der Fall des Fragestellers könnte streitig enden mit langer Dauer und unklarem Urteil.
Übrigens: "Absichern eines Fz" nach dem Parken oder NACH DURSCHALTEN ALLER GÄNGE sehe ich hier auch klar als Gebrauch eines Kfz.
Wäre ich der verletzte Radfahrer, so würde ich meine Direktansprüche beim K-Versicherer anmelden
Selbstverständlich ist die KH ebenfalls zur Regulierung verpflichtet.
Er hat die Bremse gelöst! Damit hat er eine Bewegung des Fahrzeugs billigend in Kauf genommen
Das macht ihn immer noch nicht zwangsläufig zum Fahrzeugführer.
Aber zum Schadens-verursacher mit dem Fahrzeug als ‚werkzeug
Das spielt doch aber keinerlei Rolle. Aber um das zu erkennen müsste man die Formulierung in den AVB der PHV kennen...
So schaut’s... aber darüber kann nur der/die FS Klarheit bringen - am besten NACH einem Gespräch mit der PHV ;)
Aber gehört das anziehen der handbrense nicht genau so dazu, wie das einlegen eigenes ganges? Ich habe die Handbremse nicht berührt, also kann sie nur vorher nicht angezogen gewesen sein.
Erstens: Eine Verkehrsunfallflucht ist es nicht, da diese nur auf öffentlichen Wegen stattfinden kann!
Zweitens : Wenn diese Angelegenheit vor Gericht kommt, würde der Richter immer nach den natürlichen Gegebenheiten gehen. Was bedeutet in deinem Fall, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass in den letzten Minuten, als der Wagen alleine stand, sich eine weitere Person in dieses Auto gesetzt hat.
Drittens: Es sieht wirklich danach aus, als wenn du die letzte Person warst, und damit wohl leider für den Schaden haftbar bist.
.... bitte nur wo und seit wann soll das so sein?
Der Geschädigte ist in der Beweispflicht. Ob hier der Beweis des ersten Anscheins ausreicht vermag ich nicht zu beurteilen.
Wenn dir deine Privathaftpflicht hier schon den Versicherungsschutz bestätigt hat, ist doch alles gut. Lass die das klären.
Wenn du den Schaden dort noch nicht gemeldet hast, wirst du evtl. mit Problemen aufgrund der "Benzinklausel" rechnen müssen. Aus meiner Sicht dürfte die aber nicht greifen, da du den Schaden nicht als "Führer eine Kfz" verursacht hast. Falls deine PHV den Schaden ablehnen will, solltest du denen gegenüber so argumentieren.
Da würde ich locker bleiben. Sie müssten dir das schon genau nachweisen. Da der Mitarbeiter dich jedoch alleine gelassen hat, wird das wohl nichts.
Um was für einen Schaden soll es dich denn überhaupt handeln ?
Das sehe ich auch so. Es gibt keine Beweise. Das witzige ist dabei, dass nur das auto, auf welches mein besichtigtes auto drauf gerollt ist, beschädigt wurde. Knappe 800€ soll der schaden kosten.
Sorry Hans, aber wenn die PHV die "kl. Benzinklausel" geltend macht -was ja streitig diskutiert wird- dann gibt es auch keinen Rechtsschutz.