Unfallschaden jetzt gefunden, Fahrzeug vor 2,5 Jahren gekauft. Rechte?
Mein Vater hat mir vor 2,5 Jahren einen Ford Ka Baujahr 1997 mit einer Delle in der Tür gekauft. Ich war vor 1,5 Jahren in der Werkstatt, weil mein Kofferraum nass wurde und die Mitarbeiter haben das Rücklicht ausgebaut, „Matschband“ auf die Karosserie gestrichen und das Modul wieder eingebaut – es war trocken. Nun ist es wieder undicht und ich war bei einem anderen Meister.
Dieser meinte, dass die Hauptursache nicht ein Dichtungsfehler am Rücklicht sei, sondern durch einen Unfallschaden passiert sei (Karosserie von innen verbeult, von Außen kein Schaden sichtbar). Der Schaden würde sich nicht lohnen zu reparieren. Im Vertrag steht wohl die Delle, aber nichts von dem Schaden hinten.
So nun die Frage – kann ich gegenüber dem Autohaus, in dem ich das Fahrzeug gekauft habe Ansprüche geltend machen?
Dafür spräche, dass bei jedem Gebrauchtwagenkauf (in meiner Firma) ein Gutachten erstellt wird, sprich das gemerkt worden sein müsste. Oder? Was könnte ich bekommen, sollte ich im Recht sein (Kaufpreisminderung, weil sich Nachbesserung nicht lohnt und Neulieferung nicht möglich ist)? Bin ich jetzt zu spät, wobei ich diesen Schaden erst jetzt bemerkt habe? Wie kann ich sagen, ob es ein arglistig verschwiegener (bei einem Gutachten ist das so, oder?) oder nur versteckter Mangel (sollte kein Gutachten gemacht worden sein – müssen die Mitarbeiter nicht genug Fachwissen haben, dass sie erkannt hatten, dass es da einen Unfall gab (-> arglistig?)) ist?
Viele Fragen und hoffentlich gute, zahlreiche Antworten.
Herzlichen Dank im Voraus!!!
7 Antworten
Hm.. mal sehen ob ich das noch so zusammen kriege, wie ich es gelernt habe..
Also bei einem Kauf von einer gebrauchten Sache ist 1 Jahr Gewährleistung (verhandelbar vom Vertragspartner).. bei einem Kauf einer neuen Sache sind 2 Jahre Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben !! Heißt, wenn ihr da nichts anderes ausgemacht habt, ist da der Zug abgefahren.. Allerdings weiß ich nicht mehr wie das mit der arglistigen Täuschung war.. ich glaube, bei einer arglistigen Täuschung kann man in den ersten 6 Monaten alles umtauschen.. dann muss nämlich der Verkäufer (Händler) beweisen das du für den Schaden verantwortlich bist, und das kann er nicht, da er dich nie und nimmer mit einer Kamera die ganze Zeit filmt. Nach 6 Monaten, ist es aber umgekehrt.. da musst du IHM beweisen, das er Schuld war.. wie schon gerade geschrieben, ist das auch ziemlich schwierig. Du kannst auf Kulanz des Händlers hoffen. Allerdings denke ich nicht, das er es machen würde..
Alternativ: Anwalt fragen, die sollten sich mit den Rechtlagen besser auskennen ..
Das ist in dem Fall vollkommen banane ! Wenn du den Wagen gekauft hast, und dir fällt innerhalb der nächsten 6 Monate auf, oh scheiße, da ist was kaputt.. kannst du den Wagen zurück bringen, Preisnachlass oder sonstiges, Reparaturen oder Nachlieferung verlangen.. NACH 6 Monaten, ist es aber so, das wenn du vor dem Händler stehst, der dir sagt: Tja.. dann beweisen SIE mir mal DAS ich das kaputt gemacht habe !
Das ist der Fall bei Sachmangelhaftung, nicht bei arglistiger Täuschung (denke ich)...
Ich hatte den fast identischen Fall mit dem gleichen Schadensbild.Auch durch Heckschaden Wasser eingedrunge,Kofferraumboden verbeult und teilweise durchgerostet.Erkennbare Schweißarbeiten.Verkäufer war ein Meister vom Autohaus,aber Privatkauf.Nach 5 Jahren entdeckt.Hat natürlich von nichts gewusst.Die ganze Geschichte würde jetzt zu lang.Nur soviel.Hab über seine Versicherung rausgekriegt,dass in seiner Zeit ein Kaskoschaden abgewickelt wurde.Sein Fehler war auch,dass er einen Kaufvertrag vom Autohaus genommen hat.Verjährt ist noch lange nichts.Die unterste Verjährungsstufe bei Arglist ist 3 Jahre nach Entdeckung des Schadens.Da es ein Autohaus ist,muss nicht zwingend Arglist vorliegen.Das hat es wahrscheinlich selbst nicht gewusst.Das Autohaus ist verpflichtet angenommene Fahrzeuge vor Wiederverkauf auf solche versteckte Mängel zu untersuchen.In meinem Fall war damals das Autohaus Ansprechpartner für meinen Anwalt,weil der Kaufvertrag auf das Haus lief.In dem Fall hat der Anwalt ein gutes Druckmittel.Aber erst mal gütliche Einigung anstreben.Mein Vertrag wurde rückabgewickelt
wir haben in ungefähr das gleiche problem:
für meine Frau habe ich meinen BMW 318i cabrio EZ 93 gegen einen Fiat Punto EZ 2001 eingetauscht. Auf der scheibe hatte er für einen diesel grüne plakette und der verkäufer hatte noch gesagt das diese richtig ist. Beim anmelden wurde eine gelbe herausgegeben. Bei unserer werkstatt wurde ein achsschaden festgestellt. Die werkstatt sagte das sich der schaden nicht mehr lohnt zu reparieren. Jetzt meine frage: Da verkäufer wegen grüner plakette gelogen hat, da er wusste das keine grüne ausgestellt wird. Kann ich ihn belangen, sowie auch für den achsschaden? Der BMW hat laut gutachten einen wert von 4500 Euro. Der Fiat keine 500. Kann ich gegen den verkäufer vorgehn?
Wenn der Schaden nachweislich beim Verkaufstag bereits bestand ja. Problem ist da jedoch immer das nachweislich... Wege der Plakette bezweifen ich, dass man ihn da an den Karren fahren kann :8
durch die korrision an den teilen konnte man das alter schon feststellen. Das mit der Plakette is kein beinbruch. Vielen dank für deine Antwort. Ich wünsche noch in zukunft viel glück beim autokauf
Davon wird das Autohaus nichts bemerkt haben. Da kannst Du jetzt nichts mehr machen.
Das ist unerheblich. Ein solches Argument kann mal als Privatverkaeufer anfuehren, nicht aber (lt. Urteil) als "Sachkundiger im Kfz-Wesen". Hier unterstellt der Gesetzgeber, dass ein Vorschaden einem Sachkundigen nicht verborgen bleiben kann.
Krieg ich mal einen Link zu dem Urteil?
Das ist allgemein bekannte Rechtsprechung und kann auch z. B. hier nachgelesen werden:
http://www.kfzgewerbe.de/mitglieder/recht-steuern/sachmangelhaftung/gebrauchtwagen.html
Wie willst du beweisen das du den Unfallschaden nicht selbst verursacht hast?
Kann ein Gutachter soetwas feststellen?
Klar. Moeglich ist das. Haengt auch vom Gutachter ab. Z. B. wenn man alte Reparaturrechnungen auftreiben kann, Zeugen finden kann, etc.
Weiß jemand anders vielleicht, wer Beweisen muss, ob der Schaden vor oder nach dem Kauf entstanden ist?