Inkasso will Auto abholen.. geht das so einfach?

5 Antworten

Hast Du schon mal im Internet geguckt, ob es das Inkassounternehmen überhaupt gibt und ob negativ Einträge vorhanden sind? Du kannst sogar bei der Verbraucherzentrale nachfragen. ob da etwas “faul“ ist. Da
gibt es viele schwarze Schafe. Denn nicht überall wo Inkasso drauf steht, ist auch Inkasso drin...
(Abgeleitet von “nicht überall wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin“).

Meines Wissens nach dürfen nur Gerichtsvollzieher etwas pfänden/wegnehmen/einziehen.
.

Inkasso kannst du konsequenzlos ignorieren.

Jedoch musst du einige Dinge beachten.

  • In den meisten Kreditverträgen findet sich eine Klausel zum Eigentumsvorbehalt, die besagt, so lange das Fahrzeug nicht vollends bezahlt ist, bleibt es Eigentum des Verkäufers.
  • Aufgrunddessen, hat dieser bei Verstoß gegen den Ratenplan natürlich das Recht die Karre herauszuverlangen. Wenn du dieser Aufforderung nicht nachkommst wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt.
  • Ob hier ein Verstoß gegen die §§ 246 und 248b StGB vorliegt mag ich nicht erörtern. Ausschließen will ich es aber nicht.
  • Wenn der Gegenseite deine finanzielle Situation bekannt war, so war die Einschaltung eines Inkassobüros rechtswidrig.

Was sagt dein RA dazu?

Tomcat47DF 
Beitragsersteller
 15.04.2018, 11:36

Danke für deine Antwort... Nunja die Anwaltskanzlei hat noch nicht meine Fragen beantworten können... ist ja Wochenende... und Ja Si e vertreten mich gesamt mit Vollmacht.

Hallo!

Die Forderungen ominöser Inkassobüros würde ich ignorieren & alles weitere dem Anwalt überlassen. Den solltest du so schnell wie möglich aufsuchen und das Ganze so vortragen wie es ist mit sämtlichen dir vorliegenden Briefen in dieser Sache.

Wenn Du von einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten wirst, ist diese der Ansprechpartner. Vorausgesetzt Du hast eine Vollmacht über die gesamte rechtsanwaltliche Vertretung in dieser Sache ausgestellt. Was sagt denn der Rechtsanwalt dazu?

Das Auto auf gar keinen Fall herausgeben. Wenn Du noch Schulden hast, kann das Auto unter Umständen gepfändet werden. Dafür ist aber nur der staatlich zugelassene Gerichtsvollzieher zuständig. Davor ist aber grundsätzlich eine Einigung möglich.

Bis dahin kannst Du Dein Auto uneingeschränkt benutzen.

Falls der Vertreter des Inkassounternehmems übergriffig wird, sofort die Polizei anrufen.

Tomcat47DF 
Beitragsersteller
 15.04.2018, 11:15

Danke für deine Antwort... Nunja die Anwaltskanzlei hat noch nicht meine Fragen beantworten können... ist ja Wochenende... und Ja Si e vertreten mich gesamt mit Vollmacht.

Dein Anwalt ist der Ansprechpsrtner Nummer Eins. Ich denke Du hast zu lange gewartet um die nötigen Schritte zu unternehmen.