Inkasso will Auto abholen.. geht das so einfach?
Hallo,
1. Ich werde aufgrund von Schulden durch eine Rechtsanwaltskanzlei durch ein Sanierungsplan (keine InSo) begleitet. Im März 2016 habe ich mir ein Auto gebraucht gekauft auf Kredit. Ich habe damals gut verdient (Bundeswehr 2500 € netto). Kreditsumme 8000 Euro auf 48 Monate bei 184 Euro monatlich. Es gibt eine Sicherungsübereignung, aber den Original Fahrzeugbrief habe ich.
Dann war im Oktober Schluss mit Bundeswehr und ich musste mir eine neue Arbeits suchen. Das ist mir erst Ende Januar 2017 gelungen mit einem Einkommen von nur noch 1400 Euro netto. Ich war bis dato schon ziemlich im Rückstand mit den Raten. Ich wendete mich an eine Rechtsanwaltskanzlei um mir aus den Schulden zu helfen.
Jetzt hat sich ein Inkassounternehmen bei mir schriftlich gemeldet und mir untersagt das Fahrzeug weiter zu benutzen. Dieses Inkasso ist von einem anderen Inkasso beauftragt was wiederum die Bank vertritt.
Ich soll das Auto abgeben oder 7188,78 Euro nebst 729,23 Euro Inkassogebühren bezahlen. Dann würde ich das Fahrzeug behalten können. 5 Tage nach dem Brief war schon ein Mitarbeiter des zur Sicherstellung des Autos beauftragten Inkassounternehmens bei mir zu Hause. Ich war aber nicht zuhause weil ich das Auto aus der Werkstatt geholt habe wegen neu TÜV machen. Deshalb fand ich nur eine schlichte Blaue Karte im Briefkasten, das der Mitarbeiter vor Ort war und das Fahrzeug sicherstellen möchte.
Außer das ich meine Anwaltskanzlei davon informiert habe.... was mache ich jetzt mit dem Inkasso Unternehmen wenn der Mitarbeiter wieder vor der Tür steht?
1.Fahrzeug herausgeben?
2. Was passiert dann? Das Fahrzeug hätte einen Wert von 3.900 Euro wenn es im Top Zustand ist. Ist es aber nicht (Kotflügel vorne Links beschädigt)
3. Darf das Inkasso Nummer 2 überhaupt das Auto einzuziehen?Es ist noch angemeldet und ich würde es ungern so abgeben.
Dazu wäre noch zu erwähnen, das ich sogar bereit wäre das Auto zu bezahlen. Aber ich kann die Summe nicht auf einmal aufbringen. Würde dann meiner Rechtsanwaltskanzlei mitteilen, das sie diese Summe aus dem Bereinigungsplan herauszunehmen sollen.
Vviele dank für Eure Antworten vorab.
5 Antworten
Hast Du schon mal im Internet geguckt, ob es das Inkassounternehmen überhaupt gibt und ob negativ Einträge vorhanden sind? Du kannst sogar bei der Verbraucherzentrale nachfragen. ob da etwas “faul“ ist. Da
gibt es viele schwarze Schafe. Denn nicht überall wo Inkasso drauf steht, ist auch Inkasso drin...
(Abgeleitet von “nicht überall wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin“).
Meines Wissens nach dürfen nur Gerichtsvollzieher etwas pfänden/wegnehmen/einziehen.
.
Inkasso kannst du konsequenzlos ignorieren.
Jedoch musst du einige Dinge beachten.
- In den meisten Kreditverträgen findet sich eine Klausel zum Eigentumsvorbehalt, die besagt, so lange das Fahrzeug nicht vollends bezahlt ist, bleibt es Eigentum des Verkäufers.
- Aufgrunddessen, hat dieser bei Verstoß gegen den Ratenplan natürlich das Recht die Karre herauszuverlangen. Wenn du dieser Aufforderung nicht nachkommst wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt.
- Ob hier ein Verstoß gegen die §§ 246 und 248b StGB vorliegt mag ich nicht erörtern. Ausschließen will ich es aber nicht.
- Wenn der Gegenseite deine finanzielle Situation bekannt war, so war die Einschaltung eines Inkassobüros rechtswidrig.
Was sagt dein RA dazu?
Danke für deine Antwort... Nunja die Anwaltskanzlei hat noch nicht meine Fragen beantworten können... ist ja Wochenende... und Ja Si e vertreten mich gesamt mit Vollmacht.
Hallo!
Die Forderungen ominöser Inkassobüros würde ich ignorieren & alles weitere dem Anwalt überlassen. Den solltest du so schnell wie möglich aufsuchen und das Ganze so vortragen wie es ist mit sämtlichen dir vorliegenden Briefen in dieser Sache.
Wenn Du von einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten wirst, ist diese der Ansprechpartner. Vorausgesetzt Du hast eine Vollmacht über die gesamte rechtsanwaltliche Vertretung in dieser Sache ausgestellt. Was sagt denn der Rechtsanwalt dazu?
Das Auto auf gar keinen Fall herausgeben. Wenn Du noch Schulden hast, kann das Auto unter Umständen gepfändet werden. Dafür ist aber nur der staatlich zugelassene Gerichtsvollzieher zuständig. Davor ist aber grundsätzlich eine Einigung möglich.
Bis dahin kannst Du Dein Auto uneingeschränkt benutzen.
Falls der Vertreter des Inkassounternehmems übergriffig wird, sofort die Polizei anrufen.
Danke für deine Antwort... Nunja die Anwaltskanzlei hat noch nicht meine Fragen beantworten können... ist ja Wochenende... und Ja Si e vertreten mich gesamt mit Vollmacht.
Dein Anwalt ist der Ansprechpsrtner Nummer Eins. Ich denke Du hast zu lange gewartet um die nötigen Schritte zu unternehmen.