Muss ich meinen Vermieter rein lassen bei Handwerksarbeiten

9 Antworten

Du musst niemanden rein lassen. Auch nicht Deinen Vermieter.

wollyuno  12.04.2012, 20:37

solch problemkinder würde ich an die luft setzen,die sollen sich anderen suchen oder selbst ein haus bauen,da würde mir schon was einfallen,die gehen gern

Immer wieder werden zwei Dinge hier bei GF vermischt.

Niemand will einem Menschen sein Eigentum streitig machen, wenn er sich aber aus eigenem Gewinnstreben heraus dazu entschließt, dieses Eigentum zu vermieten, geht eben der Besitz an einen anderen über. Und im Fall einer Wohnung bedeutet dies, dass bei einer vermieteten der Artikel 13 GG für den Mieter gilt!

Und daran müssen sich alle halten, erst recht derjenige, der das hart erarbeitete Geld des Mieters einheimst!

Jedem Vermieter bleibt eine einfache Möglichkeit, sein Eigentum für sich selbst zu behalten: Einfach nicht vermieten und selber für sein Brot arbeiten gehen!

Der VM hat lediglich das Recht der Inaugenscheinname seines Eigentums, eine permanente Anwesenheit des Vermieters bei den Bauarbeiten ist nicht notwendig, schliesslich hat er doch einen Fachbetrieb damit beauftragt.

Andererseits dürfte es im Interesse des Mieters liegen, daß eine ordentliche Reparatur abgeliefert wird und er sich unter kritischer Aufsicht weder um mögliche Mängel, unkorrektes Verhalten der Handwerker oder Nacharbeiten zu sorgen hat :-)

Warum man es bei dem ohnehin gespannten Verhältnis bei so einer Lappalie auf eine Machtprobe und weiteren Knatsch ankommen lassen will, bleibt mir daher unverständlich :-O

G imager761

da es sein eigentum ist und auch die reperatur bezahlt hat er anspruch das zu sehen

muckuschu0709 
Beitragsersteller
 12.04.2012, 20:36

er zahlt die nicht sondern seine versicherung und die hat diese firma gschickt und mit der vermietung hat er sein hausrecht an die mieter abgegeben

StupidGirl  12.04.2012, 23:06
@muckuschu0709

ganz ehrlich, wenn mir als Vermieter von der Versicherung eine Firma aufs Auge gedrückt wird, würde ich die auch im Auge behalten wollen.

Ein Recht des Vermieters, während einer Reparatur über den gesamten Zeitraum in der Mietsache des Mietes anwesend zu sein, gibt es nicht. Der Besitzer der Mietsache kann kann dem Eigentümer die Abnahme der Reparatur gewähren, muss es aber nicht. Die Gründe der Anwesenheit des Vermieters in der Mietsache sind eigentlich klar definiert. Der Vermieter will hier wohl nur etwas die Muskeln spielen lassen.