Jemandem den Zutritt verwehren
Wir wohnen auf einem großen Grundstück mit 2 Häusern (unser Eigentum).In dem großen wohnen mein Mann und ich und in dem kleinen der Schwiegervater und seine Tochter. Unter anderem kommt dort täglich eine Frau hin,die sich sehr daneben benimmt und sich aufführt als wäre sie Eignerin,setzt Gerüchte in die Welt,tritt nach unserem Hund und und und.Sie ist die "Klatschtante" von unserem Dorf. Nun möchten wir ihr sehr gerne ein Haus/Grundstücks-Verbot erteilen (durch unseren Anwalt),.Gegen die anderen Besucher die dort hinkommen ,haben wir nichts. Kommen wir damit durch?? Danke im Voraus für die Antworten.
14 Antworten
Hat der Schwiegervater einen Mietvertrag? Dann wird es schwierig. Da ist dann auch die Grundstückssituation ein Faktor. Kann sie zu dem anderen Haus gelangen ohne euren Teil vom Grundstück zu betreten? Wenn ja, dann könnt ihr ihr verbieten euren Teil zu betreten. Wenn euer Schwiegervater einen Mietvertrag mit Grundstücksanteil hat, dann hat er dort das Hausrecht. Dann wird das nicht so leicht.
Wegen Beleidigungen oder Tritte nach dem Hund könnt ihr allerdings Strafanzeige stellen. Das ist davon unabhängig. Aber wenn ihr einen Anwalt habt, dann fragt den doch.
Das ganze Grundstück gehört uns und sie müßen also über unser Teil um zu dem kleineren Häuschen zugelangen.
Wenn seine Tochter ein lebenlanges Wohnrecht hat, dann wird es schwer werden. Fragt da lieber mal euren Anwalt.
Genau - die Tochter hat das Hausrecht für ihre Wohnung/Haus, lässt ihren Vater bei sich wohnen, was ihr nicht verbieten könnt - dieser darf Besuch empfangen ....
Wenn sich das Grundstücksmäßig nicht abgrenzen lässt - und sicher ist das nur wegen einer blöden Tante nicht sinnvoll - dann müsst ihr damit klarkommen.
Da stehen die Chancen nicht besonders gut. Wenn der Schwiegervater und seine Tochter sich mit dieser Frau gut verstehen, die anderen Besucher auch, gibt es kaum eine Handhabe. Klatschtanten gibt es immer und überall. Man denke da nur an "Tratsch im Treppenhaus" mit Heidi Kabel. Tratschereien sollte man mit Humor nehmen.
Könnt Ihr Euer Grundstück nicht einfach absperren? Das wäre doch sicher die einfachste Lösung. Ansonsten müsst Ihr das mit dem Anwalt abklären, der sicher ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen kann.
können wir,aber der Schwiegervater und seine Tochter haben natürlich auch einen Schlüßel.Also bringt es nicht viel....leider. trotzdem DANKE
Dann möchte Dein Schwiegervater wohl, dass diese Frau zu ihm kommt? Dann wirst Du kaum was ändern können, denn Dein Mieter darf doch besuch empfangen.
schlösser austauschen und ruck-zuck ist ruhe im karton... ;-))) lg
Ich bin nicht sicher,aber kann man dafür nicht eine "Einstweilige Verfügung" vor Gericht beantragen? Dann darf sie offiziell das Grundstück nicht mehr betreten. Sollte sie es doch tun,droht eine Geldstrafe,die sich gewaschen hat.
lg
du hast hausrecht; du kannst jedem jederzeit den zutritt verweigern, wenn der-/diejenige das missachtet zeigst du ihn/sie an. brauchst nicht mal nen grund.... auch keinen anwalt. verbot ausspsrechen (dokumentieren) und dann zur polizei... ganz einfach :)
Das Hausrecht betrifft nicht das Haus desSchwiegervaters.
als dort wohnendes familienmitglied gilt das hausrecht trotzdem, außer der schwiedervater sagt was anderes. und wenn die nach dem hund tritt, mach noch ne anzeige wegen tierquälerei!
Beide haben keinen Mietvertrag.Er hat garnichts,von Rechts wegen dürfte er garnicht hier wohnen.aber seine Tochter hat ein lebenlanges Wohnrecht.