Ist es zumutbar nach einem Wasserschaden ohne Küche und Bad zu leben?

4 Antworten

Ja, natürlich. Jeden Tag leben derzeit so tausende, schaue nach Süden und Westen.

Zudem leistet doch die VGV genau für solche Fälle für die anderweitige Unterbringung. Was wurde denn da vereinbart, das gilt doch, ist doch aktuell und neu?

niba91 
Beitragsersteller
 06.06.2016, 11:33

Die Betriebshaftplicht übernimmt. Bisher ist unserer VGV noch nicht involviert. Da das Verschulden komplett der Firma zugesprochen wurde.

Ich wohne im Westen.. und wir haben seit ich denken kann Strom, Wasser, Küche, Toilette.. aber okay Danke..

schleudermaxe  06.06.2016, 16:03
@niba91

Wirklich, auch die, die gerade Hochwasser haben? ... leben zumutbar ohne!

Nehmt Kontakt mit der Versicherung auf und fragt was die euch bezahlen. Wenn ihr das für nicht akzeptabel haltet wendet euch an einen Rechtsanwalt. Wenn ihr Gipsputz (Abfall aus Kraftwerken) an den Wänden habt ist der Schimmel schon mit ein gebaut.

niba91 
Beitragsersteller
 06.06.2016, 11:31

Es handelt sich um eine Kernsanierung bei einem Haus aus 1929. Demnach sind in den Decken teilweise  noch Stroh und Lehm.. Der Beginn von Schimmel wurde schon vorhergesehen. Daher haben wir Reissverschlusstüren/planen vor den betreffenden Räumen..  Danke =)

diroda  06.06.2016, 11:41
@niba91

Früher wurden in den Häusern Kalk- oder Zementputz verwendet, die können wegen ihrem Ph-Wert (alkalisch) nicht schimmeln. Wegen den feuchtigkeitsausgleichenden Eigenschaften schimmelt Lehmputz auch selten. Nur Gipsputz, hergestellt aus Abfall von Rauchgasentschwefelungsanlagen, enthält die Schimmelporen bereits. Da fehlt nur Feuchtigkeit dann schimmelt es los. Wer die Wahl hat (Bauherr) sollte Kalkputz verwenden/lassen.

Welche Möglichkeiten man hat (Übernahme von Hotelkosten) steht in den Verttragsbedingungen.

Einfach mal durchlesen oder eben bei der Versicherung anfragen.

Hopsi....es geht ja um die Betriebshaftpflicht. Setzt euch mit der mal in Verbindung, was euch alles bezahlt wird. Normalerweise dürfte da wirklich ein Hotel drin sein, wenn die Wohnung nicht genutzt werden kann.

niba91 
Beitragsersteller
 06.06.2016, 10:34

Danke =) Genau...  man muss da von der Wohngebäude unterscheiden..  Werde wohl gleich mal anrufen

qugart  06.06.2016, 10:39
@niba91

Bei solchen Sachen sollte man immer erst vorher mit der Versicherung reden. Da ist man zum einen auf der sicheren Seite und zum anderen sind da oft Leute da, mit denen man wirklich reden kann.

Ihr könnt aber wahrscheinlich auch über die Wohngebäudeversicherung gehen, da es sich ja um einen Leitungswasserschaden handelt. Die holt sich dann das Geld von der Betriebshaftpflicht wieder zurück.

Mit denen auch mal sprechen. Kommt eben auch drauf an, wie es leichter geht und was da mehr für euch rausspringt. Aber aufpassen: es gibt ein Kündigungsrecht nach Schadenregulierung für die Versicherung. Da dann auch drüber sprechen, ob da was passieren könnte.

Hallo,

die Unbenutzbarkeit von Bad und Küche stellt eine starke Beeinträchtigung dar.

Die Kosten für eine vorübergehende externe Unterbringung ist bei der Hausratversicherung des Geschädigten zu beantragen. In der Regel sind maximal 100 Tagessätze zu je 90.00 EUR versichert.
Die Hausratversicherung wird prüfen, ob der Schaden durch die Firma grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Falls ja - wird geprüft, ob in dem Hausratversicherungsvertrag diese Gefahr (Fahrlässigkeit Dritter) eingeschlossen wurde.
(Hoffentlich ist dein Hausratversicherer nicht auch die Ergo oder Aachen-Münchner oder ähnliches :-) )

Darüber hinaus kann über die Gebäudeversicherung, welche eigentlich die Betriebshaftpflichtversicherung ggf. in Regress nimmt, oder ggf. in Eurem Fall direkt beim Haftpflichtversicheter (???) ein Mietausfallschaden oder bei selbstbewohntem Eigentum ein Ersatz anhand einer Vergleichsmiete für den Zeitraum der Einschränkung eingeforfert werden.