Ist eine Rückerstattung der Stromkosten von Trockengeräten durch Nebenabrechnung möglich oder verpflichtet sie zur direkten Auszahlung an den Mieter?
Hallo zusammen! Folgendes Problem: Nach der Behebung eines Wasserschadens (2015) hat die Wohngebäudeversicherung die zum Betrieb der Trocknungsgeräte entstandenen Stromkosten bereits an den Vermieter zurückerstattet. Den Mieter der Wohnung erwartet eine hohe Stromrechnung seines Anbieters. Er hat den Vermieter bereits gebeten, ihm die Rückerstattung zu uberweisen. Dieser weigert sich jedoch und sagt, dass er diese "Stromgutschrift" mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen will. Hat er das Recht dazu, den Betrag ao lange einzubehalten oder ist er zur sofortigen Auszahlung verpflichtet!
Vielen Dank!
Clarelli
2 Antworten
Es besteht weder Grund zur Panik noch zu besonderer Eile. Man kann wohl überlegt und sachlich vorgehen und sich mit dem Vermieter auf einen korrekten Modus einigen.
Bisher zahlt der Mieter weiterhin Monat für Monat die gleiche Vorauszahlung. Erst mit der Jahresabrechnung des Stromlieferanten entsteht eine erhöhte Schuld diesem gegenüber. Dieser wird darauf hin wohl die Rate für die Vorauszahlungen im nächsten Abrechnungsjahr erhöhen.
Mein Vorschlag für eine gute Vorgehensweise:
Stromzähler ablesen und die Differenz zwischen normalem Verbrauch (Vorjahr) und erhöhtem Verbrauch durch die Trocknung ermitteln. Ggf. durch Hochrechnung auf das ganze Jahr. Vielleicht kann man den Verbrauch der Trocknungsgeräte auch direkt beim Vermieter erfragen, sofern man ihn nichts selbst vom Zähler des Geräts abgelesen hat.
Auf der Basis kann man errechnen, wie hoch die Mehrbelastung sein wird, die auf einen zukommen wird. Dann schreibt man einen Brief an den Vermieter und führt darin die Erstattungsforderung auf mit der Bitte, diese baldmöglichst zu überweisen (Fristsetzung 30 Tage), da man demnächst die Jahresabrechnung mit der erhöhten Nachzahlung erwartet. Und unbedingt auch einen Beleg für den Stromverbrauch des Trockners anfordern, den braucht man für den Stromlieferanten.
Falls der Vermieter immer noch Zicken macht, bitte Deinen Stromlieferanten um eine Zwischenabrechnung (Zählerstand mitteilen) und nenne als Grund dafür die Trocknung. Sobald Du die Zwischenabrechnung erhalten hast, nimmst Du diese als Grundlage, um Deine Berechnung ggf. zu erneuern und als Beleg für den durch Dich zu zahlenden Stromtarif.
Teile dann in diesem neuen Brief dem Vermieter mit, dass Du den Betrag von der nächsten Mietzahlung einbehalten wirst, wenn der Vermieter nicht bis dahin überweist (Vorschlag von schleudermaxe). Damit dürfte das Thema dann erledigt sein.
Also nix mit "strafbar", "Unterschlagung" usw.
Mal wieder typisch albatros. Gleich mit Paragraphen um sich zu werfen und auf den Gegner mit Polizei und Rechtsanwälten los gehen. Was soll das?
Ich habe sehr wohl und sehr gut gelesen und ich frage mich, woher die Versicherung weiß, wieviel für den Strom zu erstatten ist, wo diese vermutlich nicht den Tarif des Geschädigten kennt. Vielleicht hat die Versicherung zu wenig erstattet? Oder zuviel?
Hätte sie den Tarif gekannt, hätte sie auch Name und Adresse des Geschädigten gekannt und direkt an diesen erstattet. Ich gehe davon aus, dass sie vielleicht den Stromverbrauch mitgeteilt bekommen hat, aber vom Vermieter und vermutlich mit dessen Stromtarif.
Meine Vorgehensweise bedeutet, dass der/die Fragesteller/in in Ruhe und sachlich vor geht und immer noch die Keule auspacken kann, wenn der Vermieter weiter Zicken macht. So wird ein vernünftiges Verhältnis zum Vermieter gewahrt und nicht auf Dauer ge- bzw. zerstört.
Albatros, mach Du Deine Sachen mit Paragraphenkeule. Ich rate immer zum sachlichen, pragmatischen Weg.
Mal wieder typisch albatros. Gleich mit Paragraphen um sich zu werfen und auf den Gegner mit Polizei und Rechtsanwälten los gehen. Was soll das?
Hast du das geträumt?
Fakt ist doch: Die Versicherung hat schon geleistet, auch für den verbrauchten Strom. Da wird doch wohl zuvor nach dem Preis je KWh gefragt worden sein und der Laufzeit und der Leistung der Trockner. Auf dieser Basis ist die Kostenerstattung gelaufen. Die Versicherungsleistung für den Stromverbrauch steht definitiv dem Mieter zu. Da sie an den Vermieter gezahlt wurde, ist er zur Herausgabe an den Mieter verpflichtet und nix andres. Da darf man sich durchaus auf Gesetze und Rechtsprechung berufen. Das ist nicht verwerflich aber nutzbringend. Mit der Weigerung des Vermieters die Kosten der Stromerstattung herauszugeben, ist durchaus rechtens, hier von einer zumindest beabsichtigten Unterschlagung zu sprechen. Die Leistung der Versicherung ist sofort nach Abschluss der Bearbeitung fällig und das ist so ja auch erfolgt. Für den Zurückbehalt des Vermieters über den dem Mieter zustehenden Teil gibt es keine Grundlage bzw. Rechtfertigung.
Da wird doch wohl zuvor nach dem Preis je KWh gefragt worden sein und der Laufzeit und der Leistung der Trockner. Auf dieser Basis ist die Kostenerstattung gelaufen.
Wo steht das? Habe ich irgendwas überlesen?
Vielleicht hat die Versicherung nur den Vermieter gefragt und dieser hat seinen Tarif genannt. Wie Du vielleicht weißt, können Stromtarife sehr stark voneinander abweichen. Je nach Lieferant und Vertrag.
Selbst wenn der Fragesteller noch den Rechtsweg beschreiten will, halte ich die von mir empfohlene Vorgehensweise erst einmal für die, die noch am ehesten zum Ziel führt, ohne dass ordentlich Porzellan zerschlagen wird.
... aber es gibt doch von der Trocknungsfirma den Beleg über den Stromverbrauch und falls der liebe Mieter über Nacht das Ding abschaltet, wird das nicht einmal berücksichtigt. Er verdient also auch noch damit einige Cent!
Wenn der Stromzähler des Trocknungsgeräts als Grundlage dient, verdient er natürlich nicht daran, aber natürlich sollte es so einen Beleg der Trockunungsfirma geben, den man auch direkt dort anfordern könnte.
... aber eine Versicherung benötigt doch zuvor die Strompreise des Mieters und der Mieter bekommt auch vom Betreiber der Geräte den Beleg über den Verbrauch und wenn der Vermieter nicht spurt, werden die Kosten des Mieters mit der Miete verrechnet, so auch meine Glaskugel. Was bitte läuft denn da unrund?
so auch meine Glaskugel
Du solltest dir schleunigst eine neue zulege, die jetzige ist da schon erschöpft. Ist nicht in der Lage der Logik zu folgen. Das wirft natürlich auch ein schlechtes Licht auf deinen gesunden Menschenverstand und dein objektives Urteilsvermögen.
...oh, ein Kenner? Meine Glaskugel hat Erlebnisse aus unseren rd. 1.000 Hütten und somit ist so eine Angelegenheit bei uns Alltag. Fragen???
Verschrotte sie.
Du wärest gut beraten, die Frage korrekt zu lesen und zu verstehen, das vermisse ich in deiner Antwort..
Die Versicherung hat den gemessenen Stromverbrauch bereits erstattet, leider aber an den Vermieter und nicht den betroffenen Mieter. Der Vermieter hat also Geld, dass dem Mieter gehört. Der hat also Anspruch auf Herausgabe (und das sofort nach Zahlung der Versicherung!) nach § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung, da der Vermieter sich weigert. Er will das mit der BK-Abrechnung erledigen, ist aber unzulässig.