Wie viele Tage vorher muss ein Vermieter Handwerkerarbeiten anmelden?
Mein Vermieter will seit knapp 2 Jahren viele Mängel in unserer Wohnung beseitigen. Jetzt verlangt er von mir, dass er mir ne halbe Stune vorher bescheid sagen kann, dass ein Handwerker kommt. Dieser soll die alten Rollädengurte erneuern - Also nichts lebensbedrohlich wichtiges ... Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen oder so und wo finde ich diese? Mein Vermieter meint, dass ginge alles nur so kurzfristig und war schon vor einigen Tagen stinksauer, weil er anrief und mir den Handwerker 10 Minuten später schicken wollte und ich hab ihm abgesagt, weil ich grad an der Tür war und weg gehen musste. Haha wie der Zufall es will ist heute mein Autoreifen der vor meinem Keller stand spurlos verschwunden... Mit den anderen 2 Parteien im Haus verstehe ich mich super und dann gibts nur noch eine einzige Person die Zutritt zum Haus hat und ständig irgendwo "ganz zufällig" im Haus ist... Naja, wil ja keinem was unterstellen...
Danke schonmal für eure Antworten :) Liebe Grüsse und schönen Abend, Mina
11 Antworten
Es ist so, dass ein Vermieter zeitgerecht Mitteilung darüber machen sollte, wann mögliche Handwerker ins Hause kommen, auch, damit Du Job bedingt planen kannst! Manchmal ist man ja nicht gerade um so Uhrzeiten zuhause! Ich habe derzeit so eine Situation. Mein Vermieter teilte mir gut und planbar das Vorgehen mit. Du MUSST NICHT zwingend eine halbe Stunde vorher parat stehen! Auch Vermieter haben regeln einzuhalten, dass beruht alles auf Gegenseitigkeit! Der Vermieter müsste sich genau genommen sogar danach richten (können), wann Du kannst, da nicht immer davon ausgegangen werden kann, dass man zum einen Urlaub (spontan) bekommt oder eben zur Verfügung steht. Wenn er seit 2 Jahren die Whg. modernisieren will, kommt es m.E. auch nicht auf einen Tag an, bei mir hätte er sich jedenfalls nicht sooo lange Zeit gelassen damit anzufangen! Bei Mängeln gibt es ja noch die Mietminderung!^^
Danke für deine Bewertung! :-)
Der Vermieter muß sich bzw. seine Handwerker rechtzeitig vorher anmelden und die voraussichtliche Dauer ankündigen. "Wir kommen gleich zu Ihnen" geht nicht, aber ein Mieter sollte auch ein solch überraschendes Angebot ernsthaft prüfen.
Der Mieter muß dem Vermieter bzw. seinen Handwerkern ermöglichen, die angezeigten Mängel zu beseitigen, sonst verliert er sowohl den Mängelbeseitigungsanspruch als auch das Mietminderungsrecht.
Das "Rechtzeitig vorher" ist Gegenstand vielschichtiger Diskussion, aber eine beiderseitige Verpflichtung zur Rücksichtnahme (insb. bei bzw. von berufstätigen Mietern)!
Hier noch etwas Lesestoff: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/zutritt/index.html
In meinem Haus beschweren sich drei Parteien über Kakerlaken und Hausverwaltung schickt Brief am selben Tag am dem sie ihn schrieben raus und kündigten die Firma an.Keine Erklärung was ihre Aufgaben sind. Keine Information was wir beachten müssen und nur durch Internet erfuhr ich dass es angeblich nicht toxisch ist. Wir haben keinen Keller und benutzen unser zweites Zimmer dafür. Somit haben wir auch keine Möbel und Aufbewahrungsbehälter um die Sachen zu verstauen sollten wir angehalten werden und dafür haften dass die Firma ihrer Arbeit nicht nachgehen konnte. Er hat uns nicht informiert und über diese Firma konnte ich nicht wirklich ihre Arbeitsweise erfahren und was bedacht werden muss. Ein Vermieter ist jemand der die Mieter mit den Heizkosten bescheißen und unsere Heizung 6 Monate über 2 Jahre durchgehend glüht und er sich nicht kümmert und Emails gar nicht erst beachtet. Gesetzgeber sagt 1,45 Euro qm für Heizung und er nimmt über drei Euro und weist es uns anhand der digitalisierten Anzeigen nicht nach denn wir heizen nur mit der Kaputten Heizung im Bad und nutzen seit dem wir hier wohnen nicht das andere Zimmer was er uns androhte zu tun aber leisten kann ich es nicht von meiner Rente die nicht bezuschusst wird weil es eben wie die Altersrente zählt und da bekommen Omas und Opas auch nichts vom Staat. Somit macht der Vermieter lauter scheiß mit uns.Danke fürs Lesen!
eine halbe Stunde ist wirklich sehr knapp bei uns hängt so was schon 2 Wochen vorher aus aber eine genaue Frist kenne ich nicht sicher ist es weit mehr als eine halbe Stunde
langer Rede - kurzer Sinn:
der Vermieter soll eine angemessene Zeit vorher den Besuch eines Handwerkers ankündigen, wobei angemessen dehnbar ist und im Grunde genommen ist es doch egal ob er 4 Wochen, 3 Wochen, 2 Woche oder 2 Tage vorher Bescheid sagt. Wenn der Mieter an dem Tag nicht kann.
Deshalb habe ich es bisher immer so gehalten, dass ich meine Mieter gefragt habe: passt es Ihnen dann und dann oder an jenem Tag?
Und dann wird der Termin abgestimmt. Handwerker habe oft einen engen Terminkalender und wenn man als Mieter etwas gemacht haben möchte, sollte man auch mal 5 gerade sein lassen.
Würde ein Handwerker jeden Termin extra legen, müsste er ggf. 5 x zu verschiedenen Zeiten ins Haus kommen und das würde ich als Handwerker auch nicht prickelnd finden.
10 Min. vorher anrufen geht natürlich nicht.
Aber irgendwie muss man ja eine Linie finden.
lach ich hab schonmal mit ihm drüber gestritten... Ende vom Lied war, dass er mitm Hochdruckreiniger auf mich los ging und vielleicht 20 cm vor meinem Gesicht gestoppt hat... Seitdem hab ich ein riesiges Problem mit ihm... Er hat nämlich eigentlich noch nen Schaden von mir zu zahlen (Wasserboiler runtergekracht und Sachschaden im Wert von ca 150€ hinterlassen - Er hat das Geld von der Versicherung kassiert und ich hab meins nie gesehen)... Wenn ihn das Geld glücklicher macht bitteschön aber ich kann nicht springen, wenn er es grad so will... Danke für deine lange Antwort :) Schönen Abend noch.