Muss ich fachfremde Handwerker in meine Mietwohnung lassen und wenn ja muss ich ihm einen Schlüssel aushändigen?

6 Antworten

Ihr müßt weder fremde Leute in Eurer Wohnung dulden, noch irgend wem Schlüssel aushändigen.

Das dann ein Mangel nicht behoben wird ist Euer Problem, nicht das des Vermieters.

Welchen Handwerker der Vermieter beauftragt ist seine Sache.

Selbstverständlich steht es Euch frei die Fachkraft aus Eurem Bekanntenkreis selbst mit der Reparatur zu beauftragen und zu bezahlen.

Der Vermieter darf einen Handwerker wählen den er möchte, es ist sein Eigentum und er zahlt die Rechnung.

Der Handwerker darf sich natürlich nicht Zugang in ein abgeschlossenen Zimmer verschaffen und auch jede Menge Dreck muss man sich nicht gefallen lassen.

Schlüssel an den VM geben kannst Du machen, musst Du aber nicht. Würde ich übrigens davon abraten!!

Der Handweker muss zu einer Zeit kommen, an dem Du oder eine ertrauensperson von Dir, anwesend ist.

Wenn das, was repariert werden muss, dem Vermieter gehört, darf er natürlich auch bestimmen, wer die Reparatur durchführt. Einen Schlüssel müsst ihr dem Handwerker nicht überlassen, müsst ihm aber Zutritt zu dem Raum, in dem er tätig werden soll, verschaffen. Der Vermieter muss auch dafür sorgen, dass die Schäden und Verunreinigungen, die durch den von ihm beauftragten Handwerker behoben werden.

Oldenburger2011 
Beitragsersteller
 21.07.2016, 11:55

auch wenn der Handwerker mit Elektrik gar nicht zu tun hat? 

Schuhu  21.07.2016, 11:56
@Oldenburger2011

Und wenn der Vermieter seine Großmutter zum reparieren schickt, das müsst ihr hinnehmen. Ihr wollt ja auch nicht, dass jemand euch vorschreibt, wer euer Auto waschen darf und wer nicht.

du könntest dich dies bezgl.mal an eine Verbraucher Zentrale wenden, evtl. auch an einen Mieter Schutz Bund, wo du aber Mitglied sein mußt, um Auskunft zu bekommen.

Wenn der Vermieter den Handwerker bzw. die Reparatur zahlen soll, bestimmt auch der Vermieter wer repariert. Darauf hast du als Mieter keinen Einfluss.

Zur Reparatur musst du dem Handwerker Zugang zur Reparaturstelle gewähren. Ich meine, wie soll etwas repariert werden, wenn du den Zugang verweigerst. Das ist nicht möglich.

Der Vermieter hat kein Anrecht auf einen Schlüssel. Er hat das Recht, mit dir einen Termin zu vereinbaren, an den du dich dann zu halten hast.