Muss ich meinem Mieter die Duschwand,die er beschädigt hat, ersetzten?
Eine kurze Zusammenfassung: Mein Mieter hat die Duschtür in seinem Bad an den Aufhängungen irreparabel beschädigt. Die Duschtür war, leider von mir nicht belegbar, 4 Jahre alt. Ich habe die von ihm angeforderte Reparatur abgelehnt, da er sie ja auch beschädigt hat, also seine Pflicht nach pfleglichen Umgang nicht nachkam. Mein Tip an ihm war, das er dies seiner Versicherung melden könnte, vielleicht kommt die ja für seinen Schaden auf. Die Versicherung schickt mir nunmehr einen Scheck über 50€ mit den Beisatz: Mehr wäre die Dusche nicht mehr wert. ..(Neuwert der Duschtür etwa 25o€) Meine Fragen nun; Reicht es ,wenn ich ihm für das Geld einen Duschvorhang mit Teleskop schiene zur Verfügung stelle? Muss ich den Ersatz selber einbauen? Oder kann ich ihm den Scheck geben und eine neue Tür fordern? Da es sich um einen schlecht zahlenden Mieter handelt, möchte ich die für mich am billigste und rechtlich richtige Lösung haben. Vielen Dank schon im Vorraus :-)
7 Antworten
Die Versicherung schickt mir nunmehr einen Scheck über 50€ mit den Beisatz: Mehr wäre die Dusche nicht mehr wert. ..(Neuwert der Duschtür etwa 25o€)
Versicherungen zahlen ja leider nicht den Neuwert.
Meine Fragen nun; Reicht es ,wenn ich ihm für das Geld einen Duschvorhang mit Teleskop schiene zur Verfügung stelle?
Nein, das reicht nicht.
Es ist das Privileg/die Aufgabe des Vermieters eine Firma zu beauftragen.
Muss ich den Ersatz selber einbauen? Oder kann ich ihm den Scheck geben und eine neue Tür fordern?
Sie nicht, aber eine Firma müssen Sie zumiondest beauftragen.
Reicht es ,wenn ich ihm für das Geld einen Duschvorhang mit Teleskop schiene zur Verfügung stelle?
Ich denke, das muss schon gleichwertiger Ersatz sein.
Da es sich um einen schlecht zahlenden Mieter handelt, möchte ich die für mich am billigste und rechtlich richtige Lösung haben.
Na wenn der öfter zu spät zahlt, dann amahnen und irgendwann kündigen wegen Unzumutbarkeit.
Dauernd verspätete Mietzahlung muss der Vermieter nicht dulden.
War Duschwand drin, muss auch Duschwand wieder rein. Muss ja kein Luxusmodell sein, nur diesen Mieter aushalten. Zieht mal ein neuer ein, der zuverlässig ist, kann man ihm mit einer guten Duschwand was gutes tun.
Duschvorhang tut es nicht und dem Mieter den Scheck geben, der ihn dann für sonstwas verwendet, nur nicht für eine Duschwand, sollte auch nicht sein.
Aber: Kostet die (sinnvolle) Duschwand viel, dann erhöhe die Miete bei nächster Gelegenheit. Der Mieter soll nur merken, dass er nicht ganz ungeschoren davon kommt.
Du hast die Pflicht als Vermieter, die Wohnung in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen/ zu halten. Von wem du dir dann das Geld wiederholst, weil jemand für den Schaden verwantwortlich ist, ist eine andere Frage und auch eine andere Sache.
Die Versicherung ersetzt halt nur den Zeitwert, so ist es nun mal. Mehr als die 50 € wirst du also nicht als Schadensersatz bekommen. Vielleicht gelingt es dir ja, eine gebrauchte Tür für die Dusche zu bekommen und die einbauen zu lassen. Ein Duschvorhang anstelle einer vorher vorhandenen Dusche ist nach meiner Einschätzung kein gleichewertiger Ersatz und du würdest damit keinen vertragsgemäßen Zustand herstellen.
Also, üblicherweise bekommt ein Mieter solche Schäden geordnet über seine Glasversichwerung, wenn er denn eine hat. Zudem kann der Vermieter auch so ein Ding abschließen und die Kosten und Lasten verteilen mit der BK-Abrechnung. Ein Vermieter hat grundsätzlich den Reparaturauftrag zu erteilen und wenn der Zeitwert von der Versicherung auf 50 EUR taxiert wurde, steht es dem Vermieter frei, seinen ggf. höheren Schaden gerichtsfest zu belegen. Eigentlich alles ganz einfach.
ich würde einen Duschvorhang und eine Teleskopschiene kaufen und bei der Dusche einsetzen.<
Das braucht der Mieter so nicht hinnehmen. Es gilt der Grundsatz das der Vermieter die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand erhalten muss. Sollte der Vermieter sich für die Billigvariante Teleskopschiene entscheiden kann es sein das er am Ende doppelte Kosten hat?