Versicherung lehnt Haftpflichschaden aus vertraglichen Gründen ab. Was tun als Geschädigte?
Hallo zusammen, unser ehemalige Mieter hat während der Mietzeit das Parkett beschädigt, bei Auszug ist alles entsprechend protokolliert worden. (31.10.2016) Da die Beschädigung über die normale Abnutzung hinausgeht, haben wir den Schaden ihm schriftlich gemeldet Die Mietkaution haben wir einbehalten. Daraufhin hat er mit seiner Haftpflichtversicherung Kontakt aufgenommen. Wir haben dem Mieter dann alle Unterlagen zukommen lassen. (KV, Bilder etc), da die Haftpflicht diese noch haben wollte. Nun hat sie aus vertraglichen Gründen den Schaden abgelehnt (habe vorhin mit der Bearbeiterin telefoniert)
Wie wäre nun das weitere Vorgehen? Den Schaden möchten wir entweder behoben haben (laut KV) oder den Schadensersatz in € ausbezahlt bekommen. Vielen Dank für Eure Hilfe :)
10 Antworten
Der Mieter muss für den Schaden aufkommen. Ob er das über eine Versicherung laufen lässt ist seine Sache.
Entweder er lässt das selber reparieren oder er kommt für die Kosten auf wenn ihr es reparieren lasst. Dafür ist die Kaution dann ja schließlich da.
Ja, die haben wir. Ich würde nun gerne wissen ob wir eigenmächtig die
Firma beauftragen können zur Reparatur und dann entsprechend mit der
Mietkaution verrechnen.
Ihr müßt die ehemalige Mieterin auffordern den Schaden zu beheben bzw. beheben zu lassen.
Kommt sie dem trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, könnt Ihr die Reparatur mit der Kaution verrechnen.
Ja, die Frist war am 30.11.2016 verstrichen. Gut, dann werden wir die Fachfirma beauftragen.
Macht den Schaden gegenüber dem Mieter geltend! Es kann euch egal sein, ob der Schaden von der Haftpflichtversicherung übernommen wird oder nicht
Dann verrechnet einfach mit der Kaution, wenn diese mich nicht ausbezahlt wurde und von der Höhe her ausreicht
Ja, geltend gemacht haben wir den schon längst bei ihm.
Wann hat der Mieter die Wohnung zurückgegeben?
Das Schadbild sieht nach Kratzern aus. Man könnte die Ursache so deuten, dass da ein Rollenstuhl benutzt wurde. Die dadurch entstandene "Beschädigung" könnte also durchaus durch vertragsgemäße Nutzung entstanden sein. So wird das auch die HV des Mieters sehen und deshalb nicht leisten wollen.
Bei vertragsgemäßer Nutzung entstandene Abnutzung oder Verschlechterung der Mietsache gilt mit der Mietzahlung als abgegolten.
Hättest du im Mietvertrag darauf hingewiesen, dass keine Rollenstühle verwendet werden dürfen, könntest du wegen Vertragsverletzung Schadenersatz fordern. Derzeit gibt deine Schilderung darauf keinen Hinweis. Ich sehe deshalb hier keine Schadenersatzpflicht des Mieters.
Ob Bürostuhl oder Sofa. Beides wurde vertragsgerecht genutzt. Besondere Vorkehrungen zur Vermeidung von Kratzern hätten im Mietvertrag vereinbart werden müssen. Ich meine bzw. befürchte, dass du bei einer Klage auf Schadenersatz unterliegen würdest.
wo ist das Problem?
ihr habt doch die Mietkaution einbehalten
Ja, die haben wir. Ich würde nun gerne wissen ob wir eigenmächtig die Firma beauftragen können zur Reparatur und dann entsprechend mit der Mietkaution verrechnen.
Das kannst du gerne tun, du wirst aber kein Geld vom Mieter bekommen, auch wenn du klagst. Ich sehe keinen Rechtsanspruch für Schadenersatz. Belastest du die Kaution, wird der Mieter auf Herausgabe nach § 812 BGB klagen.
Falls du nach Ablauf von 6 Monaten ab Rücknahme der Wohnung klagen würdest, wäre dein Anspruch allein schon deswegen verjährt.
Der Mieter hat schriftlich in einer email mitgeteilt, das die Beschädigungen vom Sofa her rühren, was in den jeweiligen Räumen stand.
Selbst bei einem Rollenstuhl (ich denke Sie meinen Schreibtischstuhl mit Rollen) stellt dies keine vertragsgemäße Nutzung dar. Das Parkett muss geschützt werden. Stichwort: Zumutbare Vorkehrungen. Bei dem Rollenstuhl ist das eine entsprechende Unterlage oder bei Möbeln z.B. Filzgleiter.