Versicherung lehnt Haftpflichschaden aus vertraglichen Gründen ab. Was tun als Geschädigte?

1. Beschädigung - (Mietwohnung, Schaden) 2. Beschädigung - (Mietwohnung, Schaden)

10 Antworten

Der Mieter muss für den Schaden aufkommen. Ob er das über eine Versicherung laufen lässt ist seine Sache.

Entweder er lässt das selber reparieren oder er kommt für die Kosten auf wenn ihr es reparieren lasst. Dafür ist die Kaution dann ja schließlich da.

Ja, die haben wir. Ich würde nun gerne wissen ob wir eigenmächtig die
Firma beauftragen können zur Reparatur und dann entsprechend mit der
Mietkaution verrechnen. 

Ihr müßt die ehemalige Mieterin auffordern den Schaden zu beheben bzw. beheben zu lassen.

Kommt sie dem trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, könnt Ihr die Reparatur mit der Kaution verrechnen.

Alabina 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 12:58

Ja, die Frist war am 30.11.2016 verstrichen. Gut, dann werden wir die Fachfirma beauftragen.

Macht den Schaden gegenüber dem Mieter geltend! Es kann euch egal sein, ob der Schaden von der Haftpflichtversicherung übernommen wird oder nicht

SaVer79  24.01.2017, 12:58

Dann verrechnet einfach mit der Kaution, wenn diese mich nicht ausbezahlt wurde und von der Höhe her ausreicht

Alabina 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 12:57

Ja, geltend gemacht haben wir den schon längst bei ihm.

Wann hat der Mieter die Wohnung zurückgegeben?

Das Schadbild sieht nach Kratzern aus. Man könnte die Ursache so deuten, dass da ein Rollenstuhl benutzt wurde. Die dadurch entstandene "Beschädigung" könnte also durchaus durch vertragsgemäße Nutzung entstanden sein. So wird das auch die HV des Mieters sehen und deshalb nicht leisten wollen.

Bei vertragsgemäßer Nutzung entstandene Abnutzung oder Verschlechterung der Mietsache gilt mit der Mietzahlung als abgegolten.

Hättest du im Mietvertrag darauf hingewiesen, dass keine Rollenstühle verwendet werden dürfen, könntest du wegen Vertragsverletzung Schadenersatz fordern.  Derzeit gibt deine Schilderung darauf keinen Hinweis. Ich sehe deshalb hier keine Schadenersatzpflicht des Mieters.

Alabina 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 14:22

Der Mieter hat schriftlich in einer email mitgeteilt, das die Beschädigungen vom Sofa her rühren, was in den jeweiligen Räumen stand. 

Selbst bei einem Rollenstuhl (ich denke Sie meinen Schreibtischstuhl mit Rollen) stellt dies keine vertragsgemäße Nutzung dar. Das Parkett muss geschützt werden. Stichwort: Zumutbare Vorkehrungen. Bei dem Rollenstuhl ist das eine entsprechende Unterlage oder bei Möbeln z.B. Filzgleiter.

albatros  24.01.2017, 16:46
@Alabina

Ob Bürostuhl oder Sofa. Beides wurde vertragsgerecht genutzt. Besondere Vorkehrungen zur Vermeidung von Kratzern hätten im Mietvertrag vereinbart werden müssen. Ich meine bzw. befürchte, dass du bei einer Klage auf Schadenersatz unterliegen würdest.

wo ist das Problem?

ihr habt doch die Mietkaution einbehalten

Alabina 
Beitragsersteller
 24.01.2017, 12:54

Ja, die haben wir. Ich würde nun gerne wissen ob wir eigenmächtig die Firma beauftragen können zur Reparatur und dann entsprechend mit der Mietkaution verrechnen. 

albatros  24.01.2017, 14:22
@Alabina

Das kannst du gerne tun, du wirst aber kein Geld vom Mieter bekommen, auch wenn du klagst. Ich sehe keinen Rechtsanspruch für Schadenersatz. Belastest du die Kaution, wird der Mieter auf Herausgabe nach § 812 BGB klagen.

Falls du nach Ablauf von 6 Monaten ab Rücknahme der Wohnung klagen würdest, wäre dein Anspruch allein schon deswegen verjährt.