Bleibt der Mieter auf seinen Schaden sitzen, wenn er keine Hausratversicherung hat?
Küchenzeile ist wegen Feuchtigkeitsschaden (Rohrbruch) teilweise unbrauchbar geworden. ---> Für die Schäden an der Küchenzeile muß der Mieter dies seiner Hausratversicherung melden. Ob nun die Gebäudeversicherung oder aber die Hausratvers. für diese Schäden aufkommt, ist oft strittig. Ist die Küchenzeile mit dem Gebäude fest verbunden. (Maßgenaue Einbauküche) kommt die Gebäudeversicherung dafür auf. Bei Küchenblöcken meist die Hausratversicherung. (Die kommt auch für andere Möbel des Mieters auf, soweit sie beschädigt sind.) Also beiden Versicherungen melden. Bleibt der Mieter auf seinen Schaden sitzen, wenn er keine Hausratversicherung hat oder kann er den Schaden beim Vermieter einklagen? Soweit ich weiss muss der Vermieter ein Verschulden treffen, oder?
3 Antworten
Muss mich über die bisherigen Antworten nur wundern !!!
Dies hilft dem Fragenden bestimmt nicht weiter.
Man sollte auch daran denken, dass ein Hausbesitzer auch eine Privathaftpflicht bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtvers. haben sollte, die für solche Schäden einspringt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Hausbesitzer bei einem Rohrbruch seinem Mieter den Schaden selbst ersetzen.
Gruß aus dem Süden.
Völliger Unsinn. Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass sein vermietetes Haus in ordnungsgemäßem Zustand ist. Ansonsten ist er dafür haftbar.
Meine Antwort als Frage hab ich hier auch noch nicht gesehen :-) http://www.gutefrage.net/frage/feuchtes-mauerwerk-rohrbruch-moeglich-welche-versicherung-zahlt-den-schaden
Richtig, der Mieter bleibt auf seinem Schaden sitzen, wenn er keine Hausrat hat. Dem Vermieter trifft bei einem Wasserrohrbruch in der Regel kein Verschulden, und ob die Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt (wenn (Einbau)Küche mit dem Gebäude fest verbunden) ist fraglich.
Es gibt halt Versicherungen die wichtig sind. Dazu gehört die Hausratversicherung. Schäden sind hier zwar seltener, aber wenn ein Schaden durch Brand, Leitungswasser, oder Einbruchdiebstahl passiert, ist er meist hoch, und nicht selten Existenzbedrohend.
Ja wer Schuld hat zahlt aber du musst ein schuldhaftes Verhalten beweisen was bei einem Wasserrohrbruch schwer sein wird. Versuche kann man es immer.
Du bist falsch informiert, denn der Besitzer oder Vermieter haftet nur bei Verschulden. Das ist bei einem Rohrbruch nicht nachzuweisen, daher trägt der Mieter den Schaden, wenn er sonst nicht versichert ist.