Laminat Boden beschädigt durch Wasserschaden in Mietwohnung von Mieter?

9 Antworten

Imho hast du nichts zu zahlen.

Wenn der Vermieter meint, die 50% sind zu wenig, dann muss er das mit deiner HPV ausmachen und denen nachweisen, daß der Zeitwert des Laminats über 50% des Neuwertes liegt. Es ist schon korrekt, dass die HPV nur den Zeitwert ersetzt.

Rainibacsi 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 10:58

Über den Zeitwert weiß ich bescheid, ich zahle ja auch Miete für die Benutzung des Laminats, da er ja Bestandteil der Wohnung ist. Nur brauche ich Quellnachweise Paragraphen oder auch Urteile mit denen ich bei meinem Vermieter argumentieren kann? Vielen Dank für die Antwort, lg rainibacsi

NamenSindSchwer  30.12.2018, 11:06
@Rainibacsi

Das musst nicht du machen, das macht deine Haftpflicht für dich. Die hat dem mit Sicherheit auch bereits ein entsprechendes Schreiben zugeschickt.

Topses  30.12.2018, 11:08
@Rainibacsi

Lass dass deine HPV machen. Wenn er es einklagen will, soll er es doch tun.

Aber vielleicht hilft dir das weiter:

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-1/Titel-1/Art-und-Umfang-des-Schadensersatzes

Im Kommentar weiter unten heißt es:

"Jedoch darf er nach der Schadensersatzleistung auch nicht besser dastehen als vorher, da dies dem Gerechtigkeitsverständnis zuwider liefe." und das wäre ja der Fall, wenn du das neue Laminat komplett begleichen müsstest.

Deine private Haftpflichtversicherung (PHV) heisst so, weil sie für dich die Haftung übernimmt!

Entscheidet der Regulierer, dass Haftungsanteil und Zeitwertberechnung in Summe 50% betragen, dann wird dieser Betrag gezahlt und der Schaden ist damit erledigt!

DU hast gar NICHTS zu zahlen und auch deine Kaution ist freizugeben.

Klagt der Vermieter, so unterstützt deine Versicherung dich; das nennt man die Rechtsschutzfunktion der PHV.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die HV zahlt nur den Zeitwert. Auf mehr hat der Vermieter keinen Anspruch. Es gilt: Neu für Alt. Die Differenz Neu zu Alt geht also zu Lasten des Vermieters. Er hat ja schließlich seit Verlegung des Laminats dafür auch Miete kassiert.

SCHREI NICHT SO!!!!

In der Annahme, dass die Versicherung nur die Hälfte zahlt, weil sie nur den Zeitwert reguliert ist das völlig korrekt und den Rest muss der Vermieter tragen. Sollte er mit weiteren Forderungen auf euch zukommen, leitet er diese umgehend an eure Haftpflicht weiter, die verteidigt euch, zur Not vor Gericht.

Rainibacsi 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 10:39

Wo kann ich das nachlesen, gibt es Urteile oder Paragraphen wo dieses regelt? Vielen Dank im voraus, lg rainibacsi

NamenSindSchwer  30.12.2018, 10:40
@Rainibacsi

Die Zeitwertregulierung ist der Grundsatz im Schadenersatzsrecht gemäß §249 BGB. Oder: Frag einfach deine Versicherung, die wird dir das so bestätigen.

Schrei nicht so rum!

Die Versicherung bezahlt den Zeitwert des Laminats, der Vermieter den Rest.

Da du den restlichen Teil ja bereits mit der Miete abgegolten hast.

Rainibacsi 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 10:40

Wo kann ich das nachlesen Quellnachweise Urteile, Paragraphen? Vielen Dank für die Antwort, lg rainibacsi

Goodnight  30.12.2018, 10:43
@Rainibacsi

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