Laminat Boden beschädigt durch Wasserschaden in Mietwohnung von Mieter?
Wir haben durch gießen von 2 Pflanzen den Laminatboden in unserer Mietwohnung beschädigt.
Dieses haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet.
Wir haben ein Angebot eingereicht bei der Versicherung um den Schaden zu regulieren.
Diese zahlt aber nur ca 50% der Summe des Angebots.
NUN DIE FRAGE?
WER HAT DEN REST DER SUMME ZU ZAHLEN DAMIT IN DER WOHNUNG EIN NEUER LAMINAT VERLEGT WERDEN KANN ?
WENN MEIN VERMIETER NICHT BEREIT IST DIE RESTSUMME ZU ÜBERNEHMEN, KANN ER VERLANGEN DAS ICH ZAHLEN MUß?
KANN MEIN VERMIETER DIE VERSICHERSUMME EINBEHALTEN UND DER LAMINAT WIRD NICHT ERNEUERT UND WIR HABEN BEI AUSZUG KEINERLEI KOSTEN ZU ÜBERNEHMEN FÜR DIE ENTSTANDENEN SCHÄDEN?
ÜBER ANTWORTEN WÜRDE ICH MICH FREUEN
AUCH ÜBER QUELLNACHWEISE UND URTEILE WO ICH MICH INFORMIEREN KANN
VIELEN DANK IM VORAUS
Wir haben durch gießen von 2 Pflanzen den Laminatboden in unserer Mietwohnung beschädigt.
Dieses haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet.
Wir haben ein Angebot eingereicht bei der Versicherung um den Schaden zu regulieren.
Diese zahlt aber nur ca 50% der Summe des Angebots.
NUN DIE FRAGE?
WER HAT DEN REST DER SUMME ZU ZAHLEN DAMIT IN DER WOHNUNG EIN NEUER LAMINAT VERLEGT WERDEN KANN ?
WENN MEIN VERMIETER NICHT BEREIT IST DIE RESTSUMME ZU ÜBERNEHMEN, KANN ER VERLANGEN DAS ICH ZAHLEN MUß?
KANN MEIN VERMIETER DIE VERSICHERSUMME EINBEHALTEN UND DER LAMINAT WIRD NICHT ERNEUERT UND WIR HABEN BEI AUSZUG KEINERLEI KOSTEN ZU ÜBERNEHMEN FÜR DIE ENTSTANDENEN SCHÄDEN?
ÜBER ANTWORTEN WÜRDE ICH MICH FREUEN
AUCH ÜBER QUELLNACHWEISE UND URTEILE WO ICH MICH INFORMIEREN KANN
VIELEN DANK IM VORAUS
9 Antworten
Imho hast du nichts zu zahlen.
Wenn der Vermieter meint, die 50% sind zu wenig, dann muss er das mit deiner HPV ausmachen und denen nachweisen, daß der Zeitwert des Laminats über 50% des Neuwertes liegt. Es ist schon korrekt, dass die HPV nur den Zeitwert ersetzt.
Das musst nicht du machen, das macht deine Haftpflicht für dich. Die hat dem mit Sicherheit auch bereits ein entsprechendes Schreiben zugeschickt.
Lass dass deine HPV machen. Wenn er es einklagen will, soll er es doch tun.
Aber vielleicht hilft dir das weiter:
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-1/Titel-1/Art-und-Umfang-des-Schadensersatzes
Im Kommentar weiter unten heißt es:
"Jedoch darf er nach der Schadensersatzleistung auch nicht besser dastehen als vorher, da dies dem Gerechtigkeitsverständnis zuwider liefe." und das wäre ja der Fall, wenn du das neue Laminat komplett begleichen müsstest.
Deine private Haftpflichtversicherung (PHV) heisst so, weil sie für dich die Haftung übernimmt!
Entscheidet der Regulierer, dass Haftungsanteil und Zeitwertberechnung in Summe 50% betragen, dann wird dieser Betrag gezahlt und der Schaden ist damit erledigt!
DU hast gar NICHTS zu zahlen und auch deine Kaution ist freizugeben.
Klagt der Vermieter, so unterstützt deine Versicherung dich; das nennt man die Rechtsschutzfunktion der PHV.
Die HV zahlt nur den Zeitwert. Auf mehr hat der Vermieter keinen Anspruch. Es gilt: Neu für Alt. Die Differenz Neu zu Alt geht also zu Lasten des Vermieters. Er hat ja schließlich seit Verlegung des Laminats dafür auch Miete kassiert.
SCHREI NICHT SO!!!!
In der Annahme, dass die Versicherung nur die Hälfte zahlt, weil sie nur den Zeitwert reguliert ist das völlig korrekt und den Rest muss der Vermieter tragen. Sollte er mit weiteren Forderungen auf euch zukommen, leitet er diese umgehend an eure Haftpflicht weiter, die verteidigt euch, zur Not vor Gericht.
Wo kann ich das nachlesen, gibt es Urteile oder Paragraphen wo dieses regelt? Vielen Dank im voraus, lg rainibacsi
Die Zeitwertregulierung ist der Grundsatz im Schadenersatzsrecht gemäß §249 BGB. Oder: Frag einfach deine Versicherung, die wird dir das so bestätigen.
Schrei nicht so rum!
Die Versicherung bezahlt den Zeitwert des Laminats, der Vermieter den Rest.
Da du den restlichen Teil ja bereits mit der Miete abgegolten hast.
Wo kann ich das nachlesen Quellnachweise Urteile, Paragraphen? Vielen Dank für die Antwort, lg rainibacsi
Mieterverband, Google, deine Versicherung
Über den Zeitwert weiß ich bescheid, ich zahle ja auch Miete für die Benutzung des Laminats, da er ja Bestandteil der Wohnung ist. Nur brauche ich Quellnachweise Paragraphen oder auch Urteile mit denen ich bei meinem Vermieter argumentieren kann? Vielen Dank für die Antwort, lg rainibacsi