Welche Versicherung zahlt bei Belade- Schäden eines Autos?
Ich habe jemanden mein Auto zur Verfügung gestellt für das Transportieren von Schrankteilen für seinen Umzug. Ich selbst bin gefahren und das KFZ wurde von meinem Bekannten und mir abwechselnd beladen. Als dieser alleine einen Schrankteil über den geöffneten Kofferaumdeckel ins Auto schob , achtete er nicht darauf ob es auch passt. Das Ende der Geschichte ist ein vermackter/beschädigter Fahrzeughimmel.
Nun habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und ihm seiner Versicherung geschickt.
Seine private Haftpflicht möchte dies nun nicht übernehmen und meinte ich müsste das über meine eigene Kfz Versicherung laufen lassen. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen!
Kann mir da jemand helfen? Ggf. sogar mit Beispielen/ Gesetzen etc?
MfG
3 Antworten
Das ist ein Eigenschaden. Die private Haftpflichtversicherung des Freundes wird da nichts zahlen. Be- und Entladeschäden sind nur über eine evtl. Vollkaskoversicherung gedeckt.
Seine private Haftpflicht würde ihm hier höchstens helfen einen unberechtigten Anspruch abzuwehren.
Dein Anspruch gegen ihn ist zwar nicht unberechtigt, aber eben durch die PH nicht gedeckt.
Du stellst ihm dein Fahrzeug für seinen eigenen Umzug kostenfrei zur Verfügung , und dabei wird das Fahrzeug von ihm beschädigt. Somit haftet der Verursacher allein für die Beschädigung.
Ein Schaden aus Gefälligkeit scheidet aus, da es sich um seinen eigenen Umzug handelt. Bei Schäden an geliehenen Sachen sind Beschädigungen an Kraftfahrzeugen nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Der Einwand des Haftpflichtversicherer, den Schaden über deine eigene Kraftfahrzeugversicherung abzuwickeln ist natürlich dummes Zeug und beweist wieder eimal, welches "Fachpersonal" (=Fachidioten) in den Schadenabteilungen der Versicherer zu finden sind!
...ich weiß nicht so recht. Denke bitte daran, wie ein "Unfall" definiert ist (plötzlich...von außen...)
Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte.
Dies ist die Definition für eine Unfallversicherung.
Hat aber nichts mit einer Haftpflichtversicherung zu tun
...von der Haftpflichtversicherung ist hier nicht die Rede.
Zitat aus den aktuellen Bedingungen (Dialog-Versicherung):
A.2.2.2.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall.
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Das wird nichts werden da das ein Eigenschaden ist.
Vollkasko wäre möglich, ist aber wegen SB und Hochstufung natürlich keine Option.