Muss ich als Mieter für eine neue Duschwand aufkommen?

 - (Recht, Mietrecht)

16 Antworten

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Das, was ich da auf dem Foto erkennen kann, ist eigentlich eine Aufsatzduschwand für eine Badewanne. Hier kann man streiten, wem die Wand nun gehört. Hat sie der vorherige Mieter angeschafft, ist Sie nicht Eigentum des VM. Nun befindet sich diese Wand allerdings in der Wohnung. Der Mieter muss also davon ausgehen, Sie ist mitvermeitet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Gehen wir davon aus, die Wand wurde nicht als Wohnunginventar aufgenommen. In diesem Fall hat tatsächlich der Mieter für eine Duschwand selbst zu sorgen und kann diese natürlich auch wieder mitnehmen. MfG

Francesca1603 
Beitragsersteller
 27.07.2010, 20:30

Danke, diese Faltwand aus Plastik war Bestandteil der Wohnung als sich sie gemietet habe. Als ich den Vermieter darauf angesprochen habe, das diese kaputt ist, hat er mir gesagt die hätte der Vormieter angeschafft und das wäre Sache des Mieters dort eine neue zu kaufen. Das würden die nicht übernehmen.

heimwerker  27.07.2010, 22:09
@Francesca1603

Die Frage ist, wurde die Wand als Inventar der Wohnung fixiert. Wenn nicht, wird sie auch nicht als Bestandteil der Wohnung geführt. Ein Richter könnte natürlich im Einzelfall anders entscheiden. Zu Gunsten des Mieters, da dieser nicht hätte erkennen können, dass die Wand nicht Bestandteil der Wohnung ist. Ich rate Ihnen, versuchen Sie sich mit dem VM zu einigen. Möglich wäre die Kostenübernahme durch den VM und die Selbstmontage durch Sie. Oder auch eine anteilige Übernahme der Kosten. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem VM und schildern Sie Ihre Situation Auge in Auge. Immer daran denken, Sie bitten um etwas und sind nicht in Position des Fordernden. MfG

Francesca1603 
Beitragsersteller
 27.07.2010, 20:30

Danke, diese Faltwand aus Plastik war Bestandteil der Wohnung als sich sie gemietet habe. Als ich den Vermieter darauf angesprochen habe, das diese kaputt ist, hat er mir gesagt die hätte der Vormieter angeschafft und das wäre Sache des Mieters dort eine neue zu kaufen. Das würden die nicht übernehmen.

Wenn diese Duschwand kaputt ist, dann kommt es darauf an, ob es sich um normalen Gebrauchsverschleiß handelt, oder ob Du den Schaden verursacht hast. Im ersten Fall ist es Sache des VM, weil es sich um vertragsgemäße Abnutzung handelt. Hast Du den Schaden verursacht, der nicht in die vertragsgemäße Abnutzung fällt, zahlst Du.

Der Mieterbund ist immer bereit zu helfen, wenn man dort Mitglied ist.

Francesca1603 
Beitragsersteller
 27.07.2010, 20:40

Bin ich nicht. Ich wollte den Mieterbund auch heut schon anrufen um mal nachzufragen aber das kostet 2,- € pro Minute!

Volker13  27.07.2010, 20:51
@Francesca1603

Dann hilft Dir nur ein Anwalt. Wenn Du das nicht bezahlen kannst, erkläre ich Dir wie das geht.

Francesca1603 
Beitragsersteller
 28.07.2010, 23:26
@Volker13

Bin rechtsschutzversichert. Aber danke.

Wenn der Vermieter den Umbau veranlasst und bezahlt hat und damit die Dusche an Stelle der Wanne zur Mietsache gehört, ist der Vermieter für deren Funktion und Reparatur verantwortlich. Da zum Zeitpunkt der Anmietung eine faltbare Abtrennung Bestandteil der Dusche war, ist die Dusche auch so zu erhalten und es kann nicht jetzt ein Vorhang angebracht werden. Die Mietsache ist lt. BGB durch den Vermieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Damit ist eindeutig die Kostenfrage geklärt. Ist jetzt die Abtrennung funktionsuntüchtig, ist das ein Mangel. Diesen schriftlich anzeigen Frist setzen (2 Wochen) und ankündigen, dass du bei fruchtlosem Ablauf selbst die Reparatur beauftragen und mit der nächsten Mietzahlung verrechnen wirst. Dieses Schreiben per Einwurfeinschreiben zustellen lassen.

Positivia  28.07.2010, 09:49

Danke, wie du Dich hier engagierst, das bringt uns allen sehr viel. So klare und deutliche Formulierungen passen wunderbar zu all dem, was ich als Mieter dazu lernen darf.

Dein Vermieter muss einen Spritzschutz zur Verfügung stellen, wobei dies auch ein Vorhang vom Ikea für 7 Euro sein kann. Dies kann der Vermieter selbst entscheiden.

Ich habe auch selber eine neue Duschwand einbauen müssen, Rechnung an mich selbst.

Wenn die Duschwand fest eingebaut ist, gehört sie zur Wohnung - und ist daher Aufgabe des Vermieters!

Wenn der Vermieter sie durch einen Vorhang ersetzt, geht das auch!

Francesca1603 
Beitragsersteller
 27.07.2010, 16:38

zum Vorhang: auch wenn die Dusche bodentief ist und ein Vorhang gar nix bringt?

Novasilver  27.07.2010, 16:40
@Francesca1603

Würde bei einer bodentiefen Dusche eher von einer sog. "Verschlechterung" der Mietsache ausgehen d. h. das dann auch die Miete u. U. anzupassen wäre. Genaueres kann dir hier aber sicher der Mieterbund oder ein Anwalt sagen!