Mieter beschädigt Waschbecken und Badtür. Wie ist die richtige Vorgehensweise?

3 Antworten

Die einzig richtige Vorgehensweise ist die, dass Du selbst ggf. Kostenvoranschlag und danach die Reparatur in Auftrag gibst. Der beste Zeitpunkt für die Reparatur ist, wenn der jetzige Mieter ausgezogen ist. Der jetzige Mieter kann dann das Waschbecken nicht nochmal gefährden.

Kostenvoranschläge/Angebote gibst Du dem Mieter mit der Bitte um Ersatz des Schadens. Es ist zunächst einmal einzig seine Aufgabe, Deine Forderungen bei der Versicherung einzureichen. Sie wird entscheiden, ob und wieviel Schadensersatz sie leistet.

Es könnte z. B. durchaus sein, dass sie die Übernahme des Schadens an der Tür ablehnt, wenn sie zu der Ansicht kommt, dass die Tür von vornherein nicht für ein Badezimmer geeignet war oder wenn Du nicht belegen kannst, dass Du das Aufhängen von Handtüchern an der Badtür nicht ausdrücklich untersagt hast. Das Einhängen von Handtuchhaltern an der Badezimmertür und die Nutzung dieser für nasse Handtücher gehört zum normalen Gebrauch der Wohnung. Für niemanden ist es erkennbar, welchhe Tür das aushält und welche nicht.

Wenn die Versicherung dann auch noch einen Abschlag wegen Zeitwert macht, fällt der Schadensersatz möglicherweise recht mager aus.
Wenn Du dann auf die Idee kommst, dass Du den Rest Deiner Forderung direkt vom Mieter bekommst, hast Du schlechte Karten. Du könntest zwar den fehlenden Betrag von der Kaution einbehalten. Danach müßte Dich der Mieter ggf. auf Rückzahlung verklagen, was er mit Hilfe seiner Versicherung auch locker und mit großen Erfolgsaussichten machen wird.

Ein Riss im Waschbecken kann schnell entstehen, wenn etwas in das Waschbecken fällt. Der Mieter kann den Schaden ja über seine Haftpflicht abwickeln. Der Ersatzanspruch Ihrerseits besteht aber nur gegenüber ihrem Mieter. Mittels eines Kostenvoranschlages sollten sie aber die Höhe des Schadens beziffern, da hat Ihr Mieter recht. Den KVA soll der Mieter dann seiner Versicherung einreichen. Durch die Beseitigung des Schadens sollen sie ja auch keinen Mehrwert erhalten, das würde ja zu einen ungerechtfertigten Bereicherung führen. Wie schon vorab erwähnt die Kaution einbehalten.

VermieterR 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 15:35

Der Riss geht durch das komplette Waschbecken. Da ist nicht einfach nur was reingefallen.

Warum soll ich den Kostenvoranschlag beauftragen? Das kann der Mieter selbst machen und seiner Versicherung melden. Wenn diese dann nicht alles bezahlt, muss der Rest eben vom Mieter getragen werden.

Im übrigen will ich keinen Mehrwert. Wenn ich mich direkt mit der Versicherung auseinandersetze, wird diese nicht alles erstatten und ich bleibe auf den Restkosten sitzen. Die Wohnung wird nicht besser oder schlechter, egal ob ein neues Waschbecken oder das bisherige in unbeschädigtem Zustand eingebaut ist. Gleiches gilt für die Tür.

Genesis82  12.03.2016, 23:28
@VermieterR

Warum du den Kostenvoranschlag erstellen lassen sollst? Das ist deine Aufgabe als Vermieter! Auch wenn der Mieter etwas beschädigt und die Reparatur bezahlt: Der Vermieter ist derjenige, der die Reparatur beauftragt, auslegt und sich den berechtigten Teil beim Mieter zurückholt (oder ggfs. mit der Kaution verrechnet).

Ein Haftpflichtschaden wird immer nur zum Zeitwert ersetzt, auch in anderen Bereichen des Lebens. Und mit einem neuen Waschbecken bzw. einer neuen Tür hast du sehr wohl einen Mehrwert: Der Zeitraum zum nächsten Austausch bei normalem Gebrauch/Verschleiß verschiebt sich durch den Einbau eines Neuteils zu deinem Vorteil nach hinten.

Lass einen Kostenvoranschlag erstellen oder lass den Schaden direkt beheben (musst du vor einer Neuvermietung ja sowieso) und fordere von deinem Mieter die entsprechende Summe. Er wird es bei seiner Versicherung einreichen und die wiederum wird den Schaden entsprechend deiner Ansprüche erstatten.

Er muss die Wohnung in dem Zustand verlassen wie er sie vorgefunden hat. Die jetzigen Schäden hätte er beim Einzug zweifelsohne nicht akzeptiert und darauf bestanden diese zu beheben. Zur Wohnungsübergabe muss das alles repariert worden sind. Mietkaution nicht auszahlen! Er soll Ihnen 2 Wochen vor Auszug den Auftrag vorlegen der bestätigt dass diese Schäden behoben werden von Wohnungsübergabe.

VermieterR 
Beitragsersteller
 12.03.2016, 15:39

Was meinen Sie mit "Auftrag vorlegen" 2 Wochen vor Übergabe?

Das Mietverhältnis endet in ca. 10 Wochen. Vorher werde ich mit verschiedenen Mietinteressenten die Wohnung besichtigen. Die beschädigten Gegenstände machen nicht den besten Eindruck. Kann ich verlangen, dass die Reparatur unverzüglich durchgeführt wird? Die Schäden bestehen im übrigen schon länger. Dies hatte ich bei Übergabe der Nebenkostenabrechnung vor einigen Jahren erfahren. Seit geraumer Zeit verspricht der Mieter, den Schaden in Ordnung zu bringen.

extrapilot350  12.03.2016, 16:20
@VermieterR

Das sollten Sie dem Mieter mitteilen, dass Sie mich potentiellen neuen Mietern die Wohnung besichtigen möchten und er aus diesem Grund die Reparaturen unverzüglich veranlassen soll.