Handwerker beschädigt Tisch, Versicherung zahlt, muss ich den defekten Tisch abgeben?

12 Antworten

 Ja klar, dir ist der Tisch ja sozusagen abgekauft worden… Aber wie bereits geschrieben wurde, hat die Versicherung einen Anspruch darauf und nicht der Handwerker… Umgeh doch den Handwerker mal, ruf die Versicherung direkt an und frage, ob du ihnen den Tisch  zukommen lassen musst oder sollst… Die werden nie im Leben sagen: ja, wir möchten den Tisch haben…  Damit ist die Sache für dich erledigt und du kannst dem Handwerker sagen,dass das mit der Versicherung geklärt ist!  Möglicherweise etwas weit hergeholt, aber letztlich ist es die Versicherung vom Handwerker, die er ja auch bezahlt, da weiß ich nicht, ob er einen indirekten Anspruch am Tisch erwerben könnte…  Aber ich denke, das solltest du über die Versicherung ausheben können. 

 Grundproblem an der Sache ist ja, dass du dich an dem Vorfall nicht bereichern darfst! Das heißt, die Versicherung zahlt dir zwar einen neuen Tisch, aber eigentlich verlierst du damit den Anspruch am alten Tisch. Ansonsten hätte die Versicherung ja nur einen Wertausgleich für die Beschädigung  am alten Tisch zahlen müssen, aber nicht einen ganz neuen Tisch… 

T3Fahrer

Er möchte, aber er hat keinen Anspruch darauf. 

Die Versicherung aber hat Anspruch auf den Tisch, da sie ja den Schaden bezahlt hat und damit quasi den Tisch abgekauft hat. Die Versicherung könnte den Tisch weiterverkaufen und so die Schadenshöhe reduzieren.

Bei gestohlenen und wiederbeschaffte Autos ist das üblich, aber beim Tisch habe ich noch nie gehört; falls es so kommen sollte.

Fakt ist (das bestreitet ja offensichtlich auch hier niemand), dass Du den Tisch auf Verlangen abgeben musst.

Mit der Versicherung hast Du überhaupt kein Vertragsverhältnis, also ist es völlig normal, dass der Schädiger, von dem Du schließlich entschädigt wurdest, die Herausgabe des Tisches fordert.

Gegenüber der Versicherung bist Du ohnehin nicht verpflichtet, denn Du bist durch die Entschädigung nicht mehr bereichert, eine zweite Herausgabe kann nicht gefordert werden.

Ruf die Versicherung an und frag die, was Du machen sollst.

Rein rechtlich betrachtet gehört er nun der.

Nicht an HW geben- ihm gehört er nicht!

So bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

Ein Kollege hat mir letztens ähnliches erzählt: auf einer Feier ist ihm (65) von einem Gast nachher ein im Hof stehendes Fahrrad kaputt gemacht worden.vers.zahlte, er fragte nach 2 Monaten an, was er denn mit dem alten Rad machen solle?

Keine Antwort, aber einige Wochen später war ein Sachverständiger da, der das Rad nochmal ansehen wollte und wohl überrascht war, dass Helmut es noch hatte ('da haben sie aber Glück gehabt')

Kontaktiere die Versicherung, die deinen Schaden bezahlt hat.

Dem Handwerker steht der Tisch nicht zu, sondern höchstens der Versicherung.

schleudermaxe  21.09.2017, 21:04

.... es ist ja nicht Dein Bereich und somit sei Dir verziehen.