Muß ich Handwerker unbeaufsichtigt in die Wohnung lassen?
In meinem Bad ist durch einen Defekt an der Dusche ein Wasserschaden entstanden! Sachverhalt ist bereits geklärt, Vermieterin muß die Kosten übernehmen! Nun ist es aber so das ich immer erst Nachmittags zu Hause bin. Muß ich nun die Handwerker in die Wohnung lassen wenn ich nicht zu Hause bin? Das will ich nämlich ganz und gar nicht. Kann die Vermieterin darauf bestehen weil Dringlichkeit besteht??? Wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Und kann ich Mietminderung verlangen, da ich dann eine ganze Zeit mein Bad (Dusche etc.) nicht nutzen kann!?
10 Antworten
Alleine musst Du sie nicht in die Wohnung lassen, und das würde ich auch nicht tun. Du kannst aber auch nicht auf einem Termin bestehen, der Dir passt, Du musst Zugang zu Deiner Wohnung zur Verfügung stellen, Dir bleibt also nur, frei zu nehmen oder eine Person Deines Vertrauens um Anwesenheit bitten...
Eine Mietminderung ist nur möglich, solange Du den Zugang zu Deiner Wohnung für eine Reparatur zu dem angekündigten Zeitpunkt zur Verfügung stellst, wenn nicht, verlierst Du das Recht dazu...
Du kannst nicht auf einer Seite verlangen, dass der Schaden schnell in Ordnung gebracht wird, auf der anderen Seite sollen sich aber die Handwerker nach Dir richten und dann willst Du Mietminderung vornehmen. Selbstverständlich mußt Du die Handwerker nicht unbeaufsichtigt in Deine Wohnung lassen, allerdings schieben Handwerke solche Notfälle auch zwischen ihre normalen Aufträge. Entweder nimmst Du Dir halb mal frei, oder aber Du bittest jemanden, der in dieser Zeit zu Dir in die Wohnung kommt.
Sei doch froh, wenn der Schaden behoben wird und finde eine Einigung mit den Handwerkern und Deiner Vermieterin. Du weist schon: Wo ein Wille ......
Entweder sperrst du die anderen Räume ab oder du bittest jemand in die Wohnung, zu dem du Vertrauen hast! Vielleicht ist auch die Vermieterin so nett, dann würde ich auf Mietminderung allerdings verzichten, da sie so hilfsbereit ist und das schnell beheben läßt! Es gibt nämlich auch andere Vermieter! LG
Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter ja zur instandhaltung des Mietobjekts verpflichtet. Will er dieser Verpflichtungnahckommen,musst du ihm Zutritt zu den Räumen gewähren.
Und der Termin wird von den handwerkern vorgegeben... die werden deinetwegen keine Überstunden machen.
Also nimm dir frei oder schliess alle anderen Räume ab oder bitte eine Person deines Vertrauens, am Termin vorort zu sein. Aber lass die Reparatur zu!
Du kannst nicht verlangen: Wasch mir die Füße, aber mach mich nicht nass.
Sie haben eine Mitwirkungspflicht. Haben Sie nicht die Möglichkeit in der Wohnung, die Handwerker zu beaufsichitgen nehmen Sie sich eine Person Ihres Vertrauens. Eine Minderung dürfte nicht möglich sein, da Sie den Grund für die Verzögerungen selber liefern. MfG
Danke für die Antwort. Ich habe nie verlangt dass der Schaden schnellstmöglich behoben wird! Zuerst wurde gesagt, dass man das erledigen wolle, wenn ich ausgezogen bin! Seid nun aber ein Gutachter festgestellt hat, dass ich keine Schuld an dem Schaden habe & die Vermieterin für den Schaden aufkommen muß, ist diese sehr ungenießbar!