Darf die Vermieterin Termine mit Handwerkern machen, obwohl wir nicht zu Hause sind?
Guten Morgen zusammen,
seit dem Wasserschaden in der Wohnung unter uns im Juni, gehen die Handwerker ein und aus in den Wohnungen. Die Vermieterin setzt voraus, dass jemand zu Hause ist. Wir sind aber beide berufstätig und haben uns schon öfters frei genommen, saßen dann zu Hause und es kamen doch keine. Jetzt sollen welche für die Fenster kommen. Wir sind aber beide nicht da. Die Vermieterin würde dann mit ihrem Schlüssel in unsere Wohnung gehen. Würden wir die Türen oben versperren, dann müssten wir die erneute Anfahrt der Handwerker (90€) bezahlen.
Ist das rechtens?
15 Antworten
Nein, das ist nicht rechtens. Die Termine müssen mit Euch abgesprochen sein (sofern es sich nicht um einen Notfall handelt).
Es wäre übrigens eine Überlegung wert, das Schloss zu tauschen.
Vorneweg: Es ist rechtswidrig, dass die Vermieterin überhaupt einen Schlüssel hat.
Bei der Wohnungsübergabe müssen ALLE Schlüssel an den Mieter übergeben werden, dass ist gesetzlich geregelt.
Folglich ist es auch nicht möglich, dass ein Handwerker ohne eure Erlaubnis/Anwesenheit die Wohnung betritt, die Anfahrt müsst ihr somit auch nicht erstatten
Anmerkung; einen Handwerker Termin verweigern dürft ihr aber auch nicht, ihr müsst euch also mit dem Vermieter einig werden.
Ich glaube auch nicht, dass der Mieter zugestimmt hat, geschätzt wissen das in etwa 80% der Mieter garnicht, dass das verboten ist.
Deswegen darf sie aber TROTZDEM nicht ohne Erlaubnis der Vermieter in die Wohnung.
Außerdem gibt es zahllose Menschen, die NICHT wissen, dass der Vermieter keinen Schlüssel zurück behalten darf!
Es ist eher davon auszugehen, dass der Mieter zugestimmt hat, da ihm offensichtlich ja bekannt ist, dass die Vermieterin über einen Schlüssel verfügt.
Das darf ,am aber jederzeit widerrufen.
Versetzt euch doch mal in die Lage eines Vermieters.
Wie soll der einen Handwerkertermin ausmachen, wenn alle Mieter damit einverstanden sein müssen, dann würde es nie zu einem Termin kommen und der Schaden würde auch nicht behoben werden, was ja auch nicht im Sinne der Mieter ist.
Es sind nur wir. Es ist ein Zweifamilienhaus. Die unteren Mieter mussten aufgrund des Wasserschadens ausziehen.
.... für mich kann da etwas nicht stimmen, denn Mieter haben doch mit Schäden in anderen Wohnungen nichts am Hut.
Und wir Vermieter dürfen ja nur dann in die Mietgegenstände, wenn uns die lieben Mieter einen Schlüssel dafür geben.
Auch ganz einfach.
Dass die Handwerker nicht zum vereinbarten Termin kommen, ist nicht die Schuld des Vermieters. Es ist aber (mit Ausnahme von einigen Fällen) die Pflicht des Mieters, zum entsprechenden Termin anwesend zu sein und die Arbeiten zu ermöglichen. Von daher ist es eigentlich ein Entgegenkommen des Vermieters, wenn er die Handwerker hereinläßt. Wenn ihr ihm das untersagt, müsst ihr Urlaub nehmen und auf die Handwerker warten -- ob sie nun kommen oder nicht.
Von daher ist es eigentlich ein Entgegenkommen des Vermieters, wenn er die Handwerker hereinläßt.
Ähm, nein! Das darf er nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters. Sonst ist das Hausfriedensbruch, denn außer in Notfällen (Feuer, Wasserrohrbruch) hat niemand ohne Zustimmung des Mieters dessen Wohnung zu betreten.
Ich habe nicht gesagt, dass er das ungefragt darf. Aber trotzdem ist es ein Entgegenkommen, wenn der Vermieter das anbietet.
OK, dass hab ich deinen Kommentar falsch gedeutet.
Und wenn der Vermieter mit Zustimmung des Mieters über einen Schlüssel verfügt, ist das genauso rechtens. Es steht nichts darüber in der Frage, dass die Vermieterin ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel hat. Es ist eher davon auszugehen, dass der Mieter zugestimmt hat, da ihm offensichtlich ja bekannt ist, dass die Vermieterin über einen Schlüssel verfügt.