Seit 2 Wochen kein warmes Wasser - Mietminderung?

4 Antworten

Ab Kenntnis des Vermieters über den Mietmangel stünde dir grds. taggenau 10 % - 30% prozentuale Mietminderung zu, bis der Mangel behoben wäre.

Reich wirst du mit Kürzung von bestenfalls 1% der Bruttomiete pro Tag aber nicht. Vielmehr ist Mietminderung auch ein Druckmittel, um Instandsetzung voranzutreiben.

Da der Vermieter aber die Lieferzeiten des Boilers nicht beeinflussen kann, würde ich mir sehr genau überlegen, ob du dein Recht auf Mietminderung geltend machst: Es solll Vermieter geben, die sich bei der nächstmöglichen Gelegenheit daran erinnern, dass sie ein Recht auf Mieterhöhung haben - auch bei nur einem Mieter :-O

Und die gälte nicht wenige Wochen, sondern andauernd :-(

G imager761

Warmes Wasser zum Kochen bekommt man am Herd, für kleineren Bedarf aus dem Wasserkocher und für Duschen könntest Du alternativ ins Schwimmbad, Fitnessstudio oder Hotel/Pension. Frag doch den Vermieter, wieviel er bereit wäre, hier finanziell zu helfen. Ich denke, da kommt man weiter, als einfach nur eine Mietminderung zu verlangen und damit einen Streit zu provozieren, der am Ende dann doch teurer kommt.

Bevor du die Miete minderst, solltest du dich beraten lassen, denn da gibt es bestimmte Vorgaben.

Dennoch sind seitdem mehr als 2 Wochen vergangen und wir haben kein Warmwasser zur Verfügung, da die Lieferzeit so lange ist und die Handwerker auch andere Termine haben. Nun die Frage: Könnte man in dem Fall eine Mietminderung durchführen?

Ab dem Zeitpunkt wo man den Vermieter vom Mangel nachweislich in Kenntnis gesetzt hat, darf man die Miete angemessen mindern solange der Mangel besteht.

Eine Mängelanzeige sollte so gemacht werden:

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html


Da Sie ja Zeugen haben, die mit Ihnen beim Vermieter waren, so sollte meiner Meinung nach auch eine rückwirkende Minderung in Frage kommen.

Die Höhe einer Mietminderung sollte ein Fachmann wie zum Beispiel Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Denn bei Mietminderung muss man darauf achten, das sie angemessen ist.

MfG

Johnny