Mietminderung, Gutschrift

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Da es sich hier um eine geminderte Miete handelt und das Jobcenter für diese Miete aufkommt, steht die Differenz dem Jobcenter zu.

Inwieweit Du eine Entschädigung für Deine Umstände und die Lärmbelästigung bekommen kannst, weiß ich nicht. Aber Du solltest Dich beim Mieterbund oder anderen Beratungsstellen in Mietrechten darüber rechtlich informieren lassen.

Schadenersatz gemäß § 536 a BGB

Schadenersatz kann der Mieter verlangen, wenn sowohl ein Mangel der Mietsache vorliegt und darüber hinaus der Vermieter den Mangel zu vertreten hat bzw. der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug gerät, § 536 a Abs. 1 BGB.

Auch hier sollte unbedingt eine Anzeige gegenüber dem Vermieter erfolgen. Ansonsten kann er die Berechtigung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruches verlieren, § 536 c Abs. 2 Nr. 2 BGB!

Der Mieter muss – fordert er Schadenersatz nach § 536 a BGB – über das Vorliegen des Mangels hinaus auch noch den Eintritt des Schadens, die Höhe des Schadens sowie das Verschulden des Vermieters bzw. dessen Verzug mit der Schadenbeseitigung darlegen und beweisen.

http://ra-soenke-nippel.de/2012/01/mietminderung-schadensersatz-mangel-miete/

Oderdochnicht  23.07.2014, 22:07

Ich drück die Daumen, daß dieser unmögliche Zustand Deiner Wohnung bald ein Ende hat und Du Dich dort auch wieder entspannen kannst, denn auch das ist ein Kriterium der Nutzbarkeit einer Wohnung. Vielleicht kann Dich jemand, der im Mietrecht kundiger als ich ist, dahingehend beraten. Du solltest auch evtl. ansprechen, ob Dir bei einem längeren Zeitraum nicht eine andere Wohnmöglichkeit durch den Vermieter zur Verfügung gestellt werden muß.

Viel Glück und danke für`s Sternchen. :)

Meine Frage nun; wem stehen diese Gutschrift eigentlich zu?

Dem Jobcenter:

§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Wenn du wegen der Gutschrift TATSÄCHLICH nur 70% der Miete zahlen musst, muss das JC auch nur 70% der Miete übernehmen.

Ich würde da mal zackig einen Anwalt aufsuchen und mich erkundigen, ob du mit dem Kind unter diesen Umständen und während einer Schimmelbekämpfung in der Wohnung bleiben musst, oder ob der Vermieter dir und deinem Kind nicht vielleicht ein Hotel oder ähnliches finanzieren müsste. Das würde ich doch vorziehen.

Von der Mietminderung hat nur das Jobcenter etwas, denn die zahlen nur die tatsächlichen Kosten.

Aber nochmal, das klingt alles relativ ungesund, ich würde aus der Wohnung heraus wollen. Die Nachbarn haben Pech, Handwerkerlärm müssen sie tolerieren.

Da du derzeit im Leistungsbezug des Jobcenters stehst, hast du selbst keinen finanziellen Vorteil aus der Mietminderung. Deine Miete ist zwar gemindert, das mit Recht (es könnten durchaus auch bis zu 100% sein), aber dieser Anteil steht dir leider nicht zu, da du ja weniger Miete zahlst.

Wenn das JobCenter die Kosten der Unterkunft übernimmt, kommen auch Gutschriften der Behörde zugute.

Saban1966 
Beitragsersteller
 19.07.2014, 12:20

Hallo Hans, das ist mir mittlerweile klar. Aber, wie sieht es denn dann mit Schadensersatz aus. Meine Wohnng ist der reinste Chaos. Kann nicht normal wohnen. Meine Küche (u. andere Zimmer) kann ich nicht benutzen. Koche und esse in der Stube, spülen im Bad. Die ganzen Möbel sind verteilt in anderen Zimmern sodass man diese nicht normal benutzen kann. Gibt es denn da keine Entschädigung o.ä.

MfG