Mietminderung durch Fäkalschaden
Als ich nach 13 Stunden abwesenheit wieder nach hause kam,stand bei mir das Badezimmer,ein Teil des Flur´s und der abstellkammer bis zu 2 cm hoch unter Abwasser( Toilettenpapier,Kot,Urin,Waschmaschinen abwasser,Badewasser etc.) Meine Vermieterin sträubt sich bezüglich einer Mietminderung und schiebt alles auf meine hausratversicherung ab,ausser jetzt die sanierungskosten wie Boden,Wände etc. Nun fehlt im Bad der Fliesenbelag,der Estrich an sich ist noch sehr feucht (<85%) Hab jetzt schon ewig im Netz gesucht nach einer angemessenen Mietminderung aber finde zu diesem Beispiel nichts,auch wäre ein Paragraph aus dem BGB den ich in das schreiben einbringen kann sehr hilfreich.Das Bad ist zwar benutzbar aber es stinkt einfach höllisch da ich die Fenster nicht öffnen darf und der Boden ist nur noch wiederlich.
Bis zu welcher höhe kann man in diesen Fall die Miete mindern??? Hier mal ein paar Eckdaten.
Warmmiete 600,00€ für 85qm Beschädigte Bodenfläche Fläche ca 15 qm
7 Antworten
Mietminderung bring in diesem Fall wenig nur Ärger ein,evt. sogar einen Rechtsstreit. Denn du kannst nicht beweisen ,dass du nicht selbst schuld bist. Schlecht gespült und evt. aus versehen etwas in die Toilette gesteckt.
Ich würde die Hausratsversicherung anrufen und anschreiben. Ich würde sehr feucht reinigen,lüften, parfümieren und einen Eimer Farbe kaufen.
Spart Ärger , Kosten und Probleme
"Spart Ärger , Kosten und Probleme"
Richtet sich der Fragesteller nach deinem Tipp, fangen die Probleme erst richtig an. Steht in einer Wohnung 2cm das Wasser ist das Aufstellen von Trockungsgeräten dringend nötig. Wenn nicht, schimmelt Dir die halbe Wohnung weg.
Den Estrich kann ich nicht reinigen und nass schon gleich gar nicht,die soll ja trocken werden die wohnung,farbe nützt mir auf fliesen auch nicht viel ;)
Mietminderung bis 100% ab einer unbewohnbarketit von mindesten 75% der WE ( Wohneinheit )
wenn du weniger als 75 %hast, dann nur soviel wie die räume in deiner miete betragen...
Miete/M²
also z.b. du hast eine 3 raum wohnung....
1 Bad = 6m²
2 Küche = 9m²
3 Flur = 23m²
4 KZ = 19m²
5 WZ = 27m²
6 SZ = 12m²
wenn du ein befall von 3 -6 hast 100%
wenn du 1,3,5 darfst du nur soviel kürzen wie die räume kosten...
ergo 1.)6m²+3.)23m²+5.)27m²=56m²x MIETE/M² = SUMME X
aber mindestens 25-49,9%
Hier wäre eine Mietminderung von 25 bis 30% durchaus angemessen. Die Vermieterin braucht da auch nicht "weinen", denn meist werden schadenbedingte Mietausfälle von der Gebäudeversicherung ersetzt.
Aber der Gebäudeschaden und die Mietminderung wird doch von der Versicherung geordnet, welche die Mieter bezahlen. Kürze um 30% Gesamtsumme (BK und Miete und HK) und fordere die Vermieterin auf, diese Kosten bei der Versicherung abzurechnen und wenn die sich sträuben, wird neu verhandelt. Viel Glück und leider Alltag in vielen Hütten.
zunächst einmal wäre zu klären, wer für den Schaden verantwortlich ist. Bist das nicht Du, kannst Du die Miete mindern.
Wie hoch die Mietminderung ist, dazu solltest Du Dich beim Mieterverein beraten lassen.
Tip: mach' Beweisfotos. Sobald Trockner aufgestellt werden (und das müssen sie, damit der Boden trocknet), solltest Du einen Zwischenzähler schalten lassen, damit Du die Stromkosten von der Versicherung des Vermieters wiederbekommst. Die Dinger haben ein paar kW.