Muss ich für Spurwechsler im Stau bremsen um einen Unfall zu vermeiden?

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sehe das etwas anders als die meisten bisher.

§7 StVO sagt:

.....
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Dementsprechend gibt es auch Bußgelder:

107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. 35,-

In deinem Fall wurde der Fahrstreifenwechsel offensichtlich weder rechtzeitg angekündigt noch wurde z.B. durch Verständigung eine Gefährdung ausgeschlossen, weshalb der Wechsler die Schuld trägt. Dir kann allenfalls eine Teilschuld angelastet werden, wenn du den Unfall hättest verhindern können und ihn stattdessen absichtlich provoziert hast. Das müsste man dir aber erst mal nachweisen. Wenn du argumentierts, du hättest dich auf den Vordermann konzentriert und hättest das plötzliche Manöver des Wechslers erst gemerkt, als es schon zu spät war, kann dir kaum das Gegenteil bewiesen werden. Wenn du ihm obendrein auch nicht nach dem erfpölten Wechsel hinten drauf gefahren bist (Grauzone), sondern sogar direkt in die Seite, dürfte m.E. der Fall besonders klar sein, dass der andere 100% Schuld trägt.

Elali74  20.02.2019, 10:28

Darf ich fragen, welchem Teil der Frage du entnimmst, dass der beabsichtigte Spurwechsel nicht angekündigt wurde? 🤔

Hamburger02  20.02.2019, 11:19
@Elali74

Der Spurwechsel muss rechtzeitig und deutlich angekündigt werden. Dass das in der Regel nicht der Fall war, wenn jemand zunächst auf gleicher Höhe plötzlich und rücksichtlos rüberzieht, kann unterstellt werden. Das ist sozusagen der Beweis des ersten Anscheins. Das ist ähnlich wie beim Rückwärtsfahren, Auffahren oder Wenden, wo dem Unfallverursacher auch zunächst grundsätzlich eine alleinige Schuld unterstellt wird. Es steht dem Unfallverursacher natürlich frei, Zeugenaussagen beizubringen, die das Gegenteil belegen. Das ist aber nur eine Nebensächlichkeit, die entlastend wirken könnte, denn an der Tatsache, dass der Spurwechsel so durchgeführt wurde, dass nicht nur eine Gefährdung entstand, sondern sogar ursächlich für einen Unfall war, ändert das nichts.

Elali74  20.02.2019, 11:59
@Hamburger02

Auch von “plötzlich“ lese ich nichts in der Frage. Für mich klingt es mehr nach einem konsequenten Hineindrängeln in eine eigentlich nicht vorhandene Lücke. Aber wir waren natürlich beide nicht dabei.

Hamburger02  20.02.2019, 12:21
@Elali74

Diese rücksichtlosen Hineindrängler sind nach meiner Erfahrung meistens entweder typische Vertreter-/Geschäftsautos oder häufig auch jüngere Fahrer mit dicken Benz oder aufgemotzten BMW/Audi. Seis drum, dieses Verhalten ist jedenfalls vorschriftswidrig und in der Regel erhält der Hineindrängler bei einem Unfall entweder die alleinige Schuld oder in manchen Fällen auch nur die Hauptschuld, wenn dem Spurhalter vorgeworfen werden kann, dass er seiner Pflicht zur Gefahrenabwehr nicht nachgekommen ist. Das wäre im obigen Fall z.B., wenn der Spurhalter hätte bremsen können, dies aber nicht getan hat. Dann müsste er mit einer Teilschuld rechnen. Siehe auch dieses Urteil:
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_I-9-U-512_Autofahrer-muss-bei-Spurwechsel-vor-roter-Ampel-Vorsicht-walten-lassen.news15988.htm

Elali74  20.02.2019, 14:02
@Hamburger02

Aber es ging doch um Schritttempo! 😁

Elali74  20.02.2019, 14:07
@Hamburger02

Du beginnst deine Antwort mit “Ich sehe das etwas anders als die meisten bisher“ und endest in deinem letzten Kommentar mit Teilschuld für den Spurhalter, wenn er hätte bremsen können und es nicht getan hat.

Merkste was? 😋 NICHTS Anderes besagen ja sämtliche Antworten. 😊

Mal änderst gefragt : Wer würde einen Unfall nicht verhindern wollen?

Wenn du es in solch einer

Situation auf einen Unfall

ankommen lässt sollte dich meiner Meinung nach die volle hätte treffen.

Allerdings sollte der Drängler auch seine Strafe bekommen

Recht einfach, §1 StVO.

Dazu gehört auch vorausschauendes Fahren, wenn du siehst das er sich in die Lücke reindrängt kannst du zwar sauer sein, aber deswegen nicht darauf bestehen das er wieder zurück fährt.

Auch nicht mit der Begründung, es könnte einer Auffahren wenn du bremst. Wenn sich aus welchen Gründen auch immer die Verkehrsdichte erhöht, kann man eine defensive Fahrweise erwarten.

Mamfredo 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 07:59

Aber was wenn ich den anderen Fahrer nicht gesehen hätte.

HoskevonBerg  20.02.2019, 08:00
@Mamfredo

Du verstehst den Begriff "vorausschauendes Fahren" nicht, oder?

Hallo,

deine Frage kann auch formuliert werden als: "Bin ich verpflichtet einen Unfall zu vermeiden?"

Ja, das bist du.

§ 1 StVO Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Dass sich der andere vielleicht nicht korrekt verhält, ist erstmal nebensächlich. Bei einem Unfall würdest du mindestens eine Teilschuld bekommen...

Diesbezüglich sei auch auf die geltende Rechtsmeinung verwiesen:

Der Verzicht auf Vorfahrt oder Vorrang wird bei besonderen Verkehrslagen gefordert. Solche Verkehrslagen sind z. B.
Erleichterung des Fahrspurwechsels durch den geradeaus Weiterfahrenden.
Ermöglichen der Einfahrt, sofern kein Nachfolgender behindert wird (z. B. Einfahren auf BAB).

Quelle: http://www.pfeifferpage.de/Dateien/STVO%20Erl.12.2006.pdf

Um noch auf einen deiner Kommentare einzugehen:

Wenn du plötzlich bremsen musst, weil vor dir ein Hindernis auftaucht, erhälst du sicherlich keine Teilschuld, wenn der hinter dir in dich reinfährt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mamfredo 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 08:16

Es war eher eine "was wäre wenn" Frage. Was wäre wenn ich ihn nicht gesehen hätte weil er leicht versetzt neben mir gefahren ist und ich auf meinen Vordermann geachtet habe?

Du musst immer bremsen, wenn Du damit einen Unfall verhindern kannst.