Darf man grundlos mit 80kmh auf der Autobahn fahren?

16 Antworten

Zum einen ist das ein Verstoß gegen §3 (2) StVO und zum anderen ist es in dieser Situation einfach Nötigung - du bremst den Hintermann absichtlich aus in der Absicht, es "ihm mal zu zeigen".

Nein, Person A hatte ja einen Grund langsam zu fahren. Allerdings ist dieser Grund die Absicht Jemanden absichtlich zu Behindern und dies ist weitaus teurer Strafbar.

Jetzt musstest Du mal für 7 Minuten etwas langsamer fahren, welch ein Weltuntergang! Aber dass dieser Mazedone stundenlang ständig, bei jeder Bodenwelle und Windboe runterbremsen hätte müssen wenn der da nicht überholt hätte wäre dem ohne Weiteres zumutbar gewesen.

Als die EG-Verkehrsminister seinerzeit überlegten welchen Unsinn sie beschliessen könnten haben sie sich für einen gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer entschieden. Durch den werden nun diese "Elefantenrennen" verursacht. Wenn Du diese Elefantenrennen nicht möchtest musst Du eine Petition einreichen den Geschwindigkeitsbegrenzer wieder abzuschaffen.

Wohl auch der Nötigung, der Verkehrsbehinderung und ggf auch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

wenn man auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 80kmh fährt, obwohl man ein Fahrzeug besitzt, das schneller fahren könnte?
die Geschwindigkeit kannst dir aussuchen - es bleibt jedem freigestellt zu überholen

 zwingt Person A zum starken Abbremsenklassische Nötigung

stellt den Tempomat seines Autos auf 80kmh (laut Navi), also so schnell, wie ein LKW eigentlich fahren dürfte.
eigentlich nicht, aber ich käme mir ziemlich blöde vor, als langsame Schnecke auf der Autobahn zu schleichen -

vergiss es und setze die Fahrt mit deiner gewöhnlichen Reisegeschwindigkeit fort

Nach dem Überholvorgang schert Person A etwa 100 Meter vor Person B ein und stellt den Tempomat seines Autos auf 80kmh (laut Navi), also so schnell, wie ein LKW eigentlich fahren dürfte.

Das alleine erfüllt schon den Tatbestand der Nötigung, weil es dich nicht zu interessieren hat, wie schnell ein anderer fährt.

Zudem verstößt du gegen §1 Absatz 2 der StVO, indem du einen anderen über Gebühr belästigst.

Der öffentliche Straßenverkehr ist der falsche Ort, um als Oberlehrer aufzutreten und seine vermeintliche Rache auszuüben, bloß weil ein anderer Verkehrsteilnehmer vielleicht deine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hat.

Grundlegend darf man 80 km/h auf der Autobahn fahren, aber nicht in dem von dir geschilderten Zusammenhang, weil es da nicht um das 80-Fahren geht, sondern um die Belehrung eines anderen Verkehrsteilnehmers.

Mchltgr 
Beitragsersteller
 20.04.2017, 22:47

Es interessiert mich im Grunde auch nicht, wie schnell diese W....ser fahren, solange sie sonst niemanden behindern. Aber bei LKW-Fahrern aus Osteuropa ist fast durch die Bank weg ein aggressives, rücksichtsloses und rüpelhaftes Verhalten zu beobachten. Unfassbar dichtes Auffahren auf den Vordermann, rücksichtsloses Rausziehen, wenn der Abstand zu gering wird, minutenlanges Überholen auf zweispurigen Autobahnen. Es ist ihnen SCHEIßEGAL, ob sie dabei andere behindern oder gar gefährden, weil sie genau wissen, dass ihnen rechtlich nichts passiert.

Und wenn die Polizei offenbar besseres zu tun hat, als etwas gegen diese Leute zu unternehmen, sie rauszuziehen oder ihre abgewrackten Karre schon an der Grenze aus dem Verkehr zu ziehen, finde ich ein gewisses Maß an Selbstjustiz legitim, wozu eben Denkzettel dieser Art genauso gehören oder aber nicht die Spur zu wechseln, wenn einer dieser Deppen vom Beschleunigungsstreifen wechseln will.

Und jetzt komm mir nicht mit "Aber die Ärmsten haben doch so einen Zeitdruck!"...den Job haben sie sich ausgesucht und niemand sonst. Es wird bloß Zeit, dass endlich die Ostgrenzen wieder dicht gemacht werden und der Irrsinn ein Ende hat.