Links blinken auf linker Spur erlaubt?
Folgende Situation...
Autobahn ohne Geschwindigkeisbegrenzung...Ich freue mich schon mal wieder Gas geben zu dürfen!Vor mir ist auf der LINKEN SPUR ein Auto das wehement nur Richtgeschwindigkeit fährt, obwohl er auf die Mittlere Spur könnte...
Da ich den Sicherheitsabstand von 2sek einhalten muss blickt er nicht das ich überholen will...Obwohl ich wegen ihm abbremsen musste...Darf ich rechtlich gesehen links Blinken, oder geht das als Nötigung durch?
Und wenn ich mit 210 angebrettert komme, wie siehts da aus?Darf ich dauerlinksblinken?Es gibt ja die Kanidaten die nicht merken das ich wegen des Sicherheitsabstandes bremse, und denken ich will jetzt auch 130 fahren...
Ich bin jetzt nicht der Typ der mit ausgestrecktem Mittelfinger alle rechts überholt,deswegen muss man den Schleichern doch legal klarmachenn können das man überholen will...
P.s.: Ich meine keine wilde raserei, sondern eine zügige Fahrweise wenn Verkehr Sicht und Wetter es zulassen!
4 Antworten
Wenn Du Pech hast bist Du dran. Dauerblinken wird oft als Nötigung angesehen.
Diese Antwort ist F A L S C H !!!
-siehe meine Antwort-
Gruß, der Quicky
hallo
nina 1510 blickt durch
gruss mike
Hallo,der Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung:
In § 5 StVO heißt es im Absatz 5
5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Man darf also ausdrücklich mit dem Fernlicht blinken, den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen und sogar hupen, da Autobahnen immer außerhalb geschlossener Ortschaften sind.
Natürlich ist dabei der Sicherheitsabstand (übrigens der halbe Tachowert in Metern und nicht 2 Sekunden!!!) einzuhalten.
In Verbindung mit einem zu geringen Sicherheitsabstand jedoch, kann der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein.
Gruß, der Quicky
Soweit ich weiß darf man den Fahrer vor sich darauf aufmerksam machen, das man vorbei möchte (Lichthupe). Selbstverständlich unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und ohne zu Drängeln. Dauerlinksblinken halte ich für Blödsinn, weil dann der Verdacht entsteht, Du hast vergessen den Blinker auszuschalten.
korrekt