Unfall durch Rechtsüberholer?
Hallo ich war auf einer 2 Spurigen Autobahn Unterwegs die jetzt weil dort so viele Unfälle passieren seit 2 Jahren mit 130 begrenzt ist ich war auf der linken Spur Unterwegs mit 130 hab dort ein PKW mit Anhänger überholt als ich ihn im Innenspiegel hatte wollte ich wieder die rechte Spur befahren von Hinten kam allerdings ein Belgischer Mercedes AMG mit Dopperrohr geschossen im gleichen Moment wo ich die Spur am wechseln war schießt er nach Rechts raus er traf mich voll in die Seite ich habe die Kontrolle verloren ein wunder das ich Unverletzt blieb zuerst prallte ich gegen die Mittelschutzplanke und Überschlug mich einmal und kam im Graben wieder aufrecht zum stehen.
Mein Rechtsanwalt schalte am Montag ein
Wie geht die Regulierung jetzt weil es ein Ausländer ist
Krieg ich ne Teilschuld der Mercedes war viel zu schnell bestimmt 200 und Plus in der 130er Zone
Ich hatte noch einen Fahrradträger mit 2 Rädern dran diese sind jetzt auch zerstört bzw beschädigt zahlt das auch die Gegnerische Versicherung
5 Antworten
Eins nach dem Anderen. Zunächst einmal erfährst Du den in Deutschland beauftragten Regulierer für die ausländische Versicherung über den Deutsches Büro Grüne Karte e.V. ( Tel. 030 20205757 ). Dann musst Du natürlich das Verschulden des Unfallgegners beweisen. Da es unstreitig beim Versuch eines Fahrstreifenwechsels passiert ist, hast Du den Schwarzen Peter.
FS hat nicht den Schwarzen Peter bei der Schadensschilderung, sondern bei der Verschuldensfrage. Diese bizarre Rechtsauffassung vertritt dabei im Übrigen auch der Gesetzgeber, vgl. § 7 Abs. 5 S.1 StVO.
Ich hätte deutlicher schreiben sollen: "Der Fragesteller hat den "schwarzen Peter" bei der Schadenschilderung?"
Den §7 kenne ich fast auswendig. Du willst doch nicht allen Ernstes den Abs. 5 Satz 1 dem Fragesteller unter die Nase reiben, wenn jemand gleichzeitig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit rechts überholt? Diesen Versuch haut dir jeder RA um die Ohren!
( https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/rechtsueberholen/
Aber diese Unfalldarstellung muss FS beweisen, weil er selbstredend einen Fahrstreifenwechsel berichtet.
Das sollte wohl möglich sein: "... hab dort ein PKW mit Anhänger überholt..."
Kann sein, vorausgesetzt, der Gespann-Fahrer/ die Fahrerin oder Beifahrer sind bekannt und haben das Geschehen auch beobachtet. Das könnte natürlich auch nach hinten losgehen. Aber jetzt vergleiche doch bitte einmal Deinen letzten Kommentar mit Deinem ersten (Stichwort: "Bizarre Rechtsauffassung").
Bei einem belgischen Mercedes AMG mit Dopperrohr wird echt schwierig. Bei allen anderen Fahrzeugen bin ich mir sicher, dass dein Anwalt weiß, was zu tun ist.
... ich fürchte, Du bekommst 70% Schuld, was willst Du da, wenn da einer fährt?
Schulterblick vergessen und gut ist. Stehe zu Deinem Fehler, zum Glück hast Du keinen tot gefahren.
Lehrer und öbere gehören nicht auf die Bahn, die gehören an die Schule.
Und Dein Berater/Makler hat keinen Plan, für den sind doch Unfälle Alltag?
... ich fürchte, Du bekommst 70% Schuld, was willst Du da, wenn da einer fährt?
Interessant, wie kommst du auf diese konkrete Zahl? Und, was er da wollte ist einfach: sich an das Rechtsfahrgebot halten. Auf der Autobahn muss er nicht damit rechnen rechts überholt zu werden - auch nicht von einem Belgier ;-)
Und so wie es beschrieben wurde, bestand da kaum ein zeitlicher Abstand zwischen dem ansetzen zum Überholen des AMG und dem Fahrstreifenwechsel des FS. Da war also noch keiner, als er Platz machen wollte.
... doch doch, denn seine Seite wurde zerbröselt, nicht das Heck.
Und 30% bekommt meist der, der auf BAB zu schnell ist, wirklich nicht bekannt?
Dann solltest Du hier wegbleiben.
Der FSt. kann ja mal berichten, wie es ihm ergangen ist. Denn auch ich bin lernwillig!
Und 30% bekommt meist der, der auf BAB zu schnell ist (...)
Gut zu wissen. Dann fahre ich von nun an also immer viel zu schnell. 200 bei Tempo 130 oder so... Und wenn es dann zum Unfall kommt, bekomme ich "nur" 30% der Schuld. Hat ja schleudermaxe so gesagt, dann muss es ja richtig sein.
30%! Wozu zahle ich eigentlich eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung? Der beste Schutz ist einfach ein viel zu schnelles fahren!
So, Ironie beiseite: Wer wie viel Schuld woran trägt hängt immer vom Einzelfall ab. Immer! Eine überhöhte Geschwindigkeit ist nur einer von vielen Faktoren. Mit pauschalen Prozentsätzen um sich zu werfen ist haltlos und falsch - und legt zumeist die Unwissenheit des Autors offen. War das nicht bekannt? Dann solltest du dir vielleicht nochmal überlegen, ob du hier wirklich schreiben solltest ;-)
... doch doch, denn seine Seite wurde zerbröselt, nicht das Heck.
Bei deiner sehr bildhaften Darstellung des hier überhaupt nicht beschriebenen Schadensbildes unterschlägst du vollständig die gefahrenen Geschwindigkeiten, den Aufprallwinkel, Aufprallstelle und viele weitere Faktoren, die du auch gar nicht kennen kannst, da sie hier nicht thematisiert wurden.
Und jetzt mal eine Anmerkung aus "meinem Metier": Ich sehe hier Anhaltspunkte für § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Schon aus der Einheit der Rechtsordnung lässt sich daher fragen: Wie soll jemand, der sich offenbar grob verkehrswidrig verhalten hat, mit "nur" 30% da raus kommen? Da passt doch irgendwas vorne und hinten nicht zusammen...
... wer sich hier falsch verhalten hat wird ihm seine Versicherung schon sagen, da musst Du Deinen Senf gar nicht dazutun.
Schon mitbekommen, der "Raser"mit zwei Auspuffrohre ist ihm in die Seite gefahren! Viel Spass beim nachrechnen, wie das gehen kann, damit der andere Alleinschuld bekommen kann.
(...) da musst Du Deinen Senf gar nicht dazutun.
Habe ich auch gar nicht ;-) Du hast hier mit 70% angefangen.
... und, bei fehlerbehafteten Abbiegen sowie bei Unfallen auf Parkplätzen ist doch auch eine Quote vorgsehen. Aber wer wie Du noch keine Fahrerlaubnis hat, kann so etwas natürlich auch nicht wissen.
Du bist noch nicht bereit dein Unrecht einzusehen. Eine weitere Diskussion mit dir hat daher keinen Sinn.
Melde dich wieder, wenn du erwachsen bist... Also, falls du erwachsen wirst...
... warte einfach ab, der FSt. wird berichten, wetten?
Na, der PKW-Anhänger-Fahrer wäre dann doch ein guter Augenzeuge. Und den brauchst du vermutlich. Keine Ahnung, ob die mit Gutachten vielleicht auch die Geschwindigkeiten rekonstruieren können. Wie geht`s denn dem andern Fahrer so?
Wenn der Wagen in Belgien oder einem anderen EU-Land zugelassen war, gibt es keine Probleme mit der Versicherung des Unfallverursachers.
Ich hoffe, Du hattest Zeugen, so dass der Belgier die Alleinschuld bekommen hat. In diesem Fall muss die Versicherung des Belgiers den kompletten Schaden / Zeitwert bei Totalschaden bezahlen.
Der Fragesteller hat den "schwarzen Peter" bei der Schadenschilderung? Das ist ja eine vollkommen bizarre Rechtsauffassung.