Ist ein Blitzer kurz nach Beschleunigungsstreifen rechtens?
Ich bin eine Strecke gefahren von Stuttgart nach Schwäbisch Gmünd.
Kurz vor dem Tunnel war eine Auffahrt. Ich fuhr so sagen wir mal 90 (vorher war 120 erlaubt, aber vor Tunneln läßt man ja automatisch ausrollen, da man mit einer Reduzierung rechnet)
Als ich auf genau der Höhe des Beschleunigungsstreifens der Auffahrt war, sah ich das 60er Schild, und es fuhr ein Auto auf, das sich an meiner Geschwindigkeit orientierte und hinter mir einfädeln wollte.
Ich hätte in der Situation unmöglich auf 60 bremsen können, ohne eine gefährliche Situation herbeizuführen.
Etwa 50m später waren zwei Tunnelblitzer installiert (der Tunnel kam direkt nach der Auffahrt). Ich fuhr da mit Tacho 80 rein. Mein Augenmerk lag auf den Verkehr und eben nicht genau auf die 60 km/h, die aber erst nach dem Beschleunigungsstreifen angeschildert waren.
Ist sowas rechtens? Soll ich etwa in Höhe des Beschleunigungsstreifens lieber abbremsen, damit der Auffahrende gar nicht weiß, wo er dran ist, und im schlimmsten Fall einen Unfall macht?
Das kann doch nicht sein, oder?
6 Antworten
Einfach dem Richter schildern. Der wird sicher Verständnis haben, wenn jemand zu schnell gefahren ist, weil ihn die anderen Verkehrsteilnehmer genötigt haben.
Ob der Auffahrende sich vor oder hinter dir einfädelt und welche Geschwindigkeit er dabei wählt ist sein Problem. Er weis selber das der Einfädlungsstreifen auch mal ein Ende hat.
Sich darüber Sorgen zu machen was der wohl davon hält das du langsamer wirst ist weder gefährlich noch relevant, denn er sieht die Temposchilder selber.
Kann man so aber auch nicht ganz sagen, der Auffahrende ist darauf angewiesen, daß er die Geschwindigkeit einschätzen kann. Wenn man da abrupt in die Eisen geht, weil man ein 60er Schild sieht (macht eh kein Mensch), bringt man ihn in Bedrängnis und könnte das nach meinem Rechtsempfinden als Nötigung betrachten.
Der Auffahrende macht sich im Moment des Auffahrens die gleichen Gedanken wie ich als "Vorfahrtsberechtigter" - wie schaffe ich eine Lücke, wie fahre ich in die Lücke. Also mal ehrlich.
Man hat doch im Verkehr eine gewisse Sorgfaltspflicht. Wenn da dann natürlich 60 gelten, hält man sich danach auch dran, aber bei einer Auffahrt hat doch erstmal der reibungslose Ablauf Priorität?
Niemand verlangt eine Vollbremsung. Schilder kann man locker aus vielen Meter Entfernung erkennen und die Geschwindigkeit entsprechend gemäßigt veringern. Egal wie man es dreht und wendet bei angepasster fahrweise gibt es keinerlei Konflikte bei einem Einfädelungsstreifen und niemand ist gezwungen die Verkehrsregeln zu missachten.
Allerdings hast du dich ja bereits unumstösslich darauf festgelgt, das dich keine Schuld trifft und der Aufbau der "Infrastruktur" falsch war. Demnach bleibt dir also Widerspruch einzulegen und deine Argumente in einer Anhörung kund zu tun. Viel Glück.
Natürlich mußt du abbremsen, wenn die Geschwindigkeit reduziert wird.
Genau in Höhe eines Beschleunigungsstreifens? Gefährliches kann man gar nicht machen.
Was bitte soll daran gefährlich sein?
Der Auffahrende orientiert sich an meiner Geschwindigkeit und würde mir entweder auffahren, weil ich dann abrupt abbremse, oder er würde ausrollen auf dem Beschleunigungsstreifen, um selber wiederum den Unfall zu verhindern und noch gefährlichere Situationen herbeiführen.
Im Zweifel muß der Auffahrende eben stehenbleiben und warten bis er gefahrlos einfädeln kann. - Das ist doch aber vollkommen normal.
Also so egoistisch kann ich nicht Auto fahren ;)
Du würdest also lieber eine solche Situation heraufbeschwören (Auffahrunfall oder er muß stehen bleiben weil er dem noch ausweicht), um Dich selber tunlichst an die Begrenzung zu halten?
Verkohl mich doch nicht :)
Ja, ich halte mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Auch, wenn diese erst hinter einer Auffahrt angezeigt werden und sich ein Auffahrender an der jetzigen Geschwindigkeit oritentiert?
Ja, auch dann! Das Einfädeln ist in dem Moment nicht meine Aufgabe.
Moin,
dazu gibt es schon viele Rechtsprechungen. Im Grunde können die Polizei oder das Ordnungsamt schon am Verkehrsschild stehen wie Orteingangsschild oder erlaubte Höchstgeschwindigkeit, da die zulässige Geschwindigkeit ab dort gilt.
MfG
Ich kenne es so, daß Blitzer erst ab, keine Ahnung wie viel genau, 300m ab Ortseingangsschild stehen dürfen.
Aber eine Ortschaft erkennt man (in der Regel, wenn nicht grade hinter einer Kuppe ) schon von weitem und gefährdet auch niemanden, wenn man zu früh abbremsen würde.
Aber 50 oder meinetwegen 100 m nach einer Auffahrt mit kurzem Beschleunigungssstreifen ist erlaubt?
Zumal sie damit ja auch viele (ortsfremde) Auffahrende erwischen, da eben die Priorität das "einordnen in den Verkehrsfluß" hat.
Das hat doch mit "Sicherheit" nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, es beschwört gefährliche Situationen.
ok, habe Zufällig das Urteil erwischt wo es der Richter so sah, aber hier habe ich mal ne gute Info, schau hier:
http://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/
Hoffe es hilft Dir weiter.
MfG
Meistens um die 150m, auch in BaWü. Aber Berlin schießt ja den Vogel ab:
Berlin
75 Meter (Tempo-Limit)
150 Meter (Ortseingangsschild)
Also habe ich auf einer Schnellstraße dort nur 75m Reaktionszeit, wenn von z.B. 120 auf 100 reduziert wird, bei einem Ortseingangsschild (das ich aber schon weit vorher sehe, zumal man ja auf einen Ort zusteuert und schon von weitem sieht, daß da Häuser stehen) darf ich immerhin 150 m reinrollen lassen?
In was für einem Land leben wir bloß?
Verstehe, es geht um die Sicherheit :)
nur 75m Reaktionszeit
Du siehst Verkehrsschilder erst, wenn du daran vorbeifährst?
Gut, dann rollst du halt bei 33 m/s 1,5 Sekunden lang mit unverminderter Geschwindigkeit weiter und hast dann noch 25 Meter, um auf die geforderten 28 m/s zu kommen. Machbar.
In was für einem Land leben wir bloß?
Die Städte brauchen das Geld. Dringend. Für humanitäre Zwecke.
Das Auto auf dem beschleunigungsstreifen hat keine Vorfahrt, im schlimmsten Fall hätte es anhalten müssen, falls du auf die 60 heruntergebremst hättest. Außerdem ist am Anfang des Gmünder Tunnels nochmals eine elektronische Angabe wie schnell man fahren darf. Der Blitzer kommt erst etwa 100m später, du hättest also genug Zeit gehabt um herunterzubremsen. Lg
Klar muss ich dir da recht geben, das es einfach eine blöde Situation war. Da du jedoch das Auto auf dem beschleunigungsstreifen gesehen hast(was ich hoffentlich aus dem Text richtig geschlossen habe) hättest du ja schon früher reagieren können und ein wenig bremsen. So hätte wahrscheinlich auch das Auto auf dem beschleunigungsstreifen abgebremst, und es wäre garnicht zu dieser Situation gekommen. Lg
Ja, dann waren es eben 100 m statt 50 m, mag ja sein, aber jetzt mal ehrlich: Was würdest Du tun, wenn jemand sich am Verkehrsfluß orientiert und sich hinter Dir einordnen will?
Ich bin sicher kein Raser und klar, ich werde auch mal geblitzt (im Verwarngeldbereich), aber sowas geht doch gar nicht?
Hätte man die Blitzer 300m später aufgestellt, würde ich sagen, klar selber schuld. Aber in der Situation einfach unmöglich. Zumal das ja auch ein kurzer Beschleunigungsstreifen ist.
Nützt alles nix, der Auffahrende hat in der Auffahrt auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung, also kann er nicht zu schnell sein. Wenn er Gas gibt um vor dir aufzufahren ist das sein Problem, wenn er dann geblitzt wird. Niemand kann von dir verlangen dich strafbar zu machen, um zu verhindern dass er auf dein Auto auffährt, so einfach ist das!!
Deine Vorsicht für den auffahrenden Verkehrsteilnehmer in allen Ehren, aber der hatte keine Vorfahrt und DU warst verpflichtet die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. Der nachfolgende Verkehr hat immer die Pflicht das Fahrzeug so zu bewegen das im Notfall ein rechtzeitiges Anhlaten möglich ist. Du hast dir also selber auf die Fahne zu schreiben mit deinem Verhalten andere Verkehsteilnehmer zu desorientieren.
Ich hatte erst heute selber eine Situation, rechts vor links in einem Wohngebiet, von rechts kam ein PKW, ich mußte also anhalten, der Nachfolgende wollte rechts abbiegen und quetschte sich halb über den Fußgängerweg rechts an mir vorbei und fuhr hupend und mit "Stinkefinger" rechts ab.
Von sowas darf man sich halt einfach nicht aus der Ruhe bringen lassen. Diese Typen sterben irgendwann an einem Herzinfarkt, wobei man selber weiter entspannt seiner Wege fährt.
Mich hat keiner genötigt!
Aber es ist einer genau auf der Höhe aufgefahren und da abzubremsen, auch noch um 20 km/h, wäre kreuzgefährlich.
Wer bremst schon auf Höhe einer Auffahrt ab? Zumal es ach keinen Standstreifen hinter der Auffahrt gegeben hätte, womit der Auffahrende das aus seiner Sicht unkalkulierbare Mnöver hätte korrigieren können.