LKW ist mir Reingefahren, ist es tatsächlich meine Schuld?
Folgende Situation: Es ist stau und ich komme von der Auffahrt und möchte mich auf die rechte Spur einfädeln. Vor dem LKW neben mir ist mehr als genug platz um sich einzuordnen und ich beschleunige leicht auf höhe der Lücke so dass noch ca. 1-2m platz zwischen mir und dem LKW ist. Ein blick in den Seitenspiegel und Schulterblick um sicher zu sein, dass da auch kein Motorradfahrer ist und ich beginne langsam rüber zu ziehen (das ganze passiert in etwa in Schrittgeschwindigkeit). Ich checke nichmal den Seitenspiegel und sehen, dass der LKW plötzlich beschleunigt und schnell näher kommt und bevor ich überhaupt reagieren kann ist er mir schon reingefahren in die hintere linke Seite. Der Fahrer bremst sofort und ich rolle noch 2m weiter bevor ich zum stehen komme. Ich steige aus und signalisiere dem Fahrer, dass wir die Fahrzeuge schnell zu Seite fahren sollten um die anderen nicht zu behindern.
Ich habe dann die Polizei gerufen und mich mit dem Fahrer nett unterhalten. Wir sind beide sehr ruhig geblieben und haben keine Schuldzuweisungen gemacht. Die Polizei ist angekommen und hat uns gesagt wirr sollen die nächste ausfahrt abfahren damit wir die Formalien erledigen können.
Nachdem ich meinen Führerschein gezeigt habe kommt der Polizist zu mir und sagt ich hätte die Vorfahrt missachtet und wäre dem LKW reingefahren. Der LKW-Fahrer behauptet er hätte nichts gesehen. Er hätte meinen 4.5m langen 1-2m weit entfernten Wagen aber mit Sicherheit sehen können und ich glaube er war entweder abgelenkt oder hat absichtlich in mich rein beschleunigt.
Meiner Meinung nach habe ich ein vollkommen legitimes Manöver durchgeführt was ohne Probleme vonstatten gegangen wäre hätte der LKW nicht beschleunigt.
Meine Frage ist, ist es wirklich meine Schuld und wenn nicht, muss ich meine Unschuld beweisen? Der Fahrer behauptet nichts gesehen zu haben also ist meine Aussage die einzige die was zum Unfallhergang hergibt, da wir auch sonst keine Zeugen haben.
Kann ein Gutachter bestätigen, dass er mir reingefahren ist und nicht ich ihm wie die Polizei behauptet? Der Schaden an meinem auto fängt an der hinteren linken ecke an und zieht sich bis zum hinteren linken Radkasten was daran liegt, dass ich leicht schräg zu ihm stand (siehe skizze).
13 Antworten
Ich sehe hier ganz klar die Schuld bei dir. Der LKW-Fahrer ist nicht verpflichtet, da er vorfahrtsberechtigt ist, den Beschleunigungsstreifen zu prüfen, er hat dich also vermutlich tatsächlich nicht gesehen. Wenn du mit 1m Abstand in den, wenn auch zäh, fließenden Verkehr einfährst, dann ist das schlichtweg verantwortungslos.
Die Beschädigung Deines Autos ist seitlich, demnach entstand der Unfall durch Spurwechsel und Du bist schuld.
Es gibt zwar durchaus Situationen, in denen es etwa so abläuft, der LKW-Fahrer das Auto sieht und ein Einfädeln verhindert. Dass aber reingefahren wurde spricht wirklich dafür dass Du schlicht nicht gesehen wurdest! Zwar geben Spiegel immer mehr Sicht her, aber das bleibt eine Ecke die nur sehr schwer einsehbar bleibt. Autofahrer sollten sich darüber bewusst sein dass sie da ganz leicht übersehen werden (kannst ja mal zur Veranschaulichung überlegen ob Du ein Kind auf einem Bobby-Car sehen würdest wenn es vorn rechts direkt neben Deinem Auto wäre)!
... na hoffentlich, was willst Du denn auch da, wenn kein Platz ist?
Wir haben hier auch sonne Auffahrt, da wissen die aus der Stadt kommenden auch nichts mit dem Schild wer Vorfahrt hat anzufangen.
Aus deinem Text kann man lediglich entnehmen, dass du dich in die rechte Spur der Autobahn rein gedrängt hast.
Ob du den linken Blinker gesetzt hast, ist nicht zu erkennen.
Auch nicht ob der LKW-Fahrer dir zugewunken hat, dass du in die Lücke rein fahren kannst. Beachte auch, der Bremsweg eines LKW´s ist länger als der eines PKW´s.
Und 1 - 2 mtr. Abstand ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen dich, weil Vorfahrtsverletzung. Die Schadensersatzansprüche des Lkw Fahrers (oder dessen Arbeitgebers) lässt du deine Kfz Haftpflicht regeln, dort teilst du bei der Schadenmeldung deine Bedenken mit. Deren Einschätzung solltest du erstmal abwarten, bevor du einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner eigenen Ansprüche beauftragst. Im Idealfall hast du ne Verkehrs Rechtsschutzversicherung.