PKW zieht vor mir rein, wer hat Schuld?

12 Antworten

Bei einem Unfall beim Fahrstreifenwechsel trifft den Wechsler zunächst der Anscheinsbeweis, dass er den Unfall verursacht hat, weil er seine Pflicht zum Gefährdungsausschließenden Verhalten (§ 7 Abs. 5 StVO) missachtet hat ("In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.") Das bedeutet: Es wird vermutet, dass der Wechsler die volle Schuld alleine trägt.

Allerdings steht es ihm zu, den sogenannten Entlastungsbeweis zu führen, also nachzuweisen (nicht nur zu behaupten), dass auch der andere einen Teil oder sogar die alleinige Schuld trägt. Soweit ihm das gelingt, entlastet ihn das von seiner Schuld.

Vorliegend sehe ich anhand der Schilderung des Fragestellers allerdings keinen Hinweis auf dessen Schuld. Langsames (An-)fahren ist nicht grundsätzlich verboten. Zwar gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass man ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren darf, dass man den Verkehrsfluss behindert (§ 3 Abs. 2 StVO), aber das langsame Zurollen auf eine rote Ampel bzw. ein sachtes Beschleunigen beim Umschalten auf Grün ist keine solche Behinderung des Verkehrsflusses.

archilles66  07.11.2013, 10:34

Top Antwort - Kompliment...

Was ich an Deiner Schilderung, bzw. Deiner Fahrweise, milde ausgedrückt, suboptimal finde, ist die Tatsache, dass Du mit "vorne viel Platz", bei "dichtem Verkehr" im Tempo einer Wanderdüne dahinkriechst. Würde dies jeder tun, wäre die Kolonne fünfmal so lang, wie sie eh schon ist! Da kann es schon mal vorkommen, dass das jemandem hinter Dir auf die Eier geht, und er Dich deswegen kurzerhand überholt. Und geradezu bezeichnend finde ich dann hierzu Deine Schlussbemerkung, dass Du "nicht in den Rückspiegel geschaut hast". Unter dem Motto "mir egal, was hinter mir los ist, Hauptsache ich habe vorne viel Platz". Zeugt von verdammt wenig Umsicht im Verkehr!!

user3096  30.10.2013, 04:30

Zeugt von verdammt wenig Umsicht im Verkehr!!

Dem kann ich nur zustimmen deinem Beitrag

Sakralot921  30.10.2013, 10:17
@user3096

Das denke ich mir jedes mal wenn ich im Stau idioten sehe die einen halben kilometer platz lassen.

SpaceInVader 
Beitragsersteller
 29.10.2013, 23:27

Jaja! War halt eine rote Ampel vor mir und an der Linie standen 3 PKW und dahinter dann 15m Platz und ich grad beim Anfahren...

user3096  30.10.2013, 04:28
@SpaceInVader

beim anfahren also... das wird ja immer schlimmer was du da erzählst.... dann hättest du ja erst recht anhalten können wenn du nicht mal "auf Geschwindigkeit" warst.

Aber scheinst wohl dann extra Gas gegeben zu haben damit der "Penner" neben dir nicht reinkommt, ne!!!

Den Führerschein sollte man dir schnellstens abnehmen, denn sowas rücksichtsloses wie dich gehört nicht auf die Strasse!

nurromanus  30.10.2013, 07:35
@SpaceInVader

@SpaceInVader. Na super! "grad beim Anfahren" bedeutet also, dass Du für eine gewisse Zeit da gestanden bist, trotz einer Lücke von mindestens drei Wagenlängen vor Dir. Wundert's Dich da wirklich, dass der andere sich wohl gedacht hat, dass Du jetzt endgültig eingepennt bist, und folgerichtig vor Dir 'reinziehen will?

SpaceInVader 
Beitragsersteller
 30.10.2013, 16:53
@nurromanus

Ach kommt Leute, ich habe auf jeden Fall den Check bzgl. Umsichtigem und Vorausschauendem Fahren!! Die Lücke war vor mir entstanden, weil ich die Zeit bis Grün ohne Stehenzubleiben mit flüssiger Schrittgeschwindigkeit überbrückt habe, so dass auch die Wagen hinter mir kein Stop & Go fahren müssen! Ist doch normal. Dann hatte ich grad das Tempo minimal erhöht und dann kommt einer von hinten von der anderen Spur und zieht rein....

G0rJa  21.12.2014, 13:59
@user3096

@user3096 der OP meinte mit "anfahren" das anfahren an eine pkw kollonne, die an einer Roten ampel steht.

SpaceInVader hat sich richtig verhalten in der Gesamtsituation, weil er Vorrausschauend auf den stehenden Verkehr zugerollt ist. Leute die sich bei jeder Lücke aufregen sind gestresst und denken nicht weiter als eine Amöbe, denn Sie wissen nicht dass das knappe Einschären nach Rechts aufgrund der Abstandspflicht des Bedrängten nach vorne zu einem Bremsmanöver führt. Und Bremsmanöver in dichtem Verkehr führen wiederum zu Stauwellen.

Also eigentlich würde ich sagen, dass derjenige, der in deine Fahrspur gewechselt ist schuld wäre.

Nur würde ich persönlich aber in diesem Falle sagen, dass du hier wohl absolut gepennt hast und mit tuckeligen 20Km/h schon hättest bremsen können, zumal der andere mit über doppelter Geschwindigkeit gefahren ist.

Auch könnte ich mir vorstellen, dass du schon den Herannahenden gesehen hast und was er so vor hatte und du dabei dann Gas gegeben hast um ihn zu zufahren und deshalb der Unfall passiert ist.

In einem derartigen Fall wärst du sogar 100% Schuld plus Strafverfahren.

Du kannst mir hier nicht erzählen, dass du im Straßenverkehr nicht guckst... nicht in Rückspiegel siehst und dir auch nicht auffällt wenn links neben dir ein Fahrzeug dich mit doppelter Geschwindigkeit überholt.

JotEs  07.11.2013, 11:36

Die Pflicht zum gefährdungsausschließenden Verhalten trifft den Fahrstreifenwechsler! Der hat sich beim Fahrstreifenwechsel so zu verhalten, dass nichts passiert.

Natürlich darf der Überholte nicht beschleunigen und so einen Unfall provozieren. Aber die Pflicht zum Nachweis, dass sich dies so zugetragen hat, trifft ebenfalls den Fahrstreifenwechsler. Und wenn ihm dieser Nachweis nicht gelingt, dann trägt er allein die volle Schuld.

Wer hätte Schuld, wenn ich ihm in die Seite gefahren wäre?

Du fährst ihm ja nicht in die Seite.
Wenn der andere dir rein fährt und Du somit ihm die Seite beschädigst, weil der andere beim Spurwechsel nicht die nötige Sorgfalt walten lässt, dann trifft denjenigen die volle Haftung.

Kleine Ergänzung zu JotEs...

Bei einem Fahrstreifenwechsel wo dem Ein-Wechsler seine Seite beschädigt wird ist die Rechtslage meißt klar. Wenn dieser aber einwechseln konnte, aprupt bremsen mußte und du dann auffährst - wird es schwierig + ist oft Zeugenabhängig...