Unfall bei Fahrprüfung - Prüfungsgebühr erstatten?

5 Antworten

Hier gilt wieder einmal § 823 BGB Schadensersatzpflicht.

DIr hat jemand einen Schaden zugefügt und derjenige muss den auch in voller Höhe erstatten. Das heißt, der Unfallverursacher muss nicht nur den Schaden am Fahrschulauto bezahlen, sondern auch noch deinen erlittenen Vermögensschaden, eben die Prüfungsgebühr. Das ganze gilt natürlich njur zu 100%, wenn keine Teilschuld vorliegt. Bei Teilschuld muss man eben differenzieren.

Wenn der Schaden jetzt schon über die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers läuft, dann solltest du deinen Anspruch bei denen auch noch anmelden. Die Daten dürfte dein Fahrlehrer haben. Einfach bei der Versicherung anrufen und sagen, dass du da auch etwas hast, dass dir ersetzt werden soll.

Und muss ich jetzt monatelang warten muss bis die Versicherungen von Fahrschule und Unfallverursacher sich da einigen?

Du hast damit nix zu tun, Sache der Versicherungen. Da das Fahrzeug sicher als Fahrschulwagen zu erkennen war, so hat der Auffahrende die volle Schuld, hätte damit rechnen und entsprechent aufpassen müssen. Bezgl. Prüfungsgebühr; sollte sich eigentlich der Prüfer entsprechend geäussert haben, oder mal auf dem Amt nachfragen.

Militaerarchiv  11.06.2014, 14:56

Nicht ganz, bei der Prüfung ist der Fahrschulwagen nicht gekennzeichnet.

peterobm  11.06.2014, 15:15
@Militaerarchiv

sollte an den dop. Innen-u.Aussenspiegel erkennbar sein, oder?

Und muss ich jetzt monatelang warten muss bis die Versicherungen von Fahrschule und Unfallverursacher sich da einigen?!

warum und was hatte der prüfer gesagt.

hauseltr  11.06.2014, 14:56

Da das Fahrzeug sicher als Fahrschulwagen zu erkennen war,

Dann wäre es keine Prüfungsfahrt!

Wie? Es gab kein Ersatzauto? Wie lautet denn die Entscheidung des Prüfers? Viel Glück.

invisiblescar 
Beitragsersteller
 12.06.2014, 21:57

Leider nur das eine Auto. Der Prüfer musste die Fahrt beenden, da er verletzt war, sagte aber, dass ich nicht durchgefallen bin, da ich keinen Fehler gemacht habe.

Du warst scheinbar auch nicht ganz bei der Sache sonst hättest Du Deine Karre nicht abgewürgt. Und Probleme hast Du. Warum zahlst Du nicht vorab die Gebühr, bekommst das eh wieder falls Du "nicht schuld" an der Sache gewesen bist.

Auch würde es mich mal interessieren was der Prüfer und der Fahrlehrer zu der Aktion meinen. Ein Auto während der Prüfung abzumurksen ist definitiv keine Standard. Meiner Meinung nach schilderst Du das aus Deiner Sicht so selbstverständlich... Ist es aber mit Sicherheit nicht.

qugart  11.06.2014, 16:25

Dass es hier zu einer Teilschuld kommt ist sehr unwahrscheinlich. Der Auffahrende hat Schuld. Und das ist eigentlich selbstverständlich in so einer Situation.

Die Argumentation, er wäre nur aufgefahren, weil der andere den Motor abgewürgt hat, greift hier natürlich nicht.

madquad  11.06.2014, 21:53
@qugart

Aha, und wenn dem so ist dann ist seine Prüfung auch keine Glanz Leistung gewesen.. Und es gilt auch noch der Zusatz der Betriebshaftung. Der Irrglaube " wer drauf fährt ist schuld" ist schon lange in der Kategorie Aberglaube einzusortieren.

Und klar ... ein Prüfer findet es cool wenn ein Fahrschüler die Karre abmurkst und dann noch einen Unfall produziert. Genial.. Ich denke das war ein Satz mit X

invisiblescar 
Beitragsersteller
 12.06.2014, 21:53
@madquad

Natürlich war das Mist, ist mir bis dahin schon lange nicht mehr passiert und hatte vermutlich mit der Aufregung während der Prüfung zu tun. Mein Prüfer sagte zu mir, dass ich keinen Fehler gemacht und richtig reagiert habe.