Muss ich die Heizkostenvorauszahlung von der Betriebskostenvorauszahlung trennen?
Hallo,
ich erstelle gerade für die Mieter die Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr von unserem Haus.
Im Mietvertrag sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart.
Daher meine Frage oben.
Danke im Voraus
3 Antworten
Heizkosten sind Betriebskosten (s. Betriebskostenverordnung). Du kannst sie zusammen mit den übrigen Betriebskosten abrechnung oder auch getrennt. Letzteres ginge aber nur, wenn du einen konkreten Betrag als monatliche Vorauszahlung für Heizkosten vereinbart hast.
In der Regel sind die Heizkostenvorauszahlungen in Formularmietverträgen zu beziffern.
was steht im Mietvertrag bezgl. der Nebenkosten?
sind Heiz-u.Betriebskosten getrennt aufgeführt und entsprechend bezahlt? dann muss das auch in der NK entsprechend aufgeführt werden. Heizkosten abzgl. bereits bezahlte Summe, ebenso bei den Betriebskosten.
trotzdem sind die NK getrennt aufzuführen.
Dann musst du sie zusammen mit den anderen Betriebskosten abrechnen.
Nö, es sei denn, sie werden auch getrennt bezahlt.
Wie kann das gehen, die AR für das letzte Jahr schon jetzt erstellen?
Die Rechnungen liegen doch noch gar nicht vor.
Nein die sind im Vertrag nicht einzeln aufgeführt.