Muss ich die Heizkostenvorauszahlung von der Betriebskostenvorauszahlung trennen?

3 Antworten

Heizkosten sind Betriebskosten (s. Betriebskostenverordnung). Du kannst sie zusammen mit den übrigen Betriebskosten abrechnung oder auch getrennt. Letzteres ginge aber nur, wenn du einen konkreten Betrag als monatliche Vorauszahlung für Heizkosten vereinbart hast.

In der Regel sind die Heizkostenvorauszahlungen in Formularmietverträgen zu beziffern.

was steht im Mietvertrag bezgl. der Nebenkosten?

sind Heiz-u.Betriebskosten getrennt aufgeführt und entsprechend bezahlt? dann muss das auch in der NK entsprechend aufgeführt werden. Heizkosten abzgl. bereits bezahlte Summe, ebenso bei den Betriebskosten.

Ironman1503 
Beitragsersteller
 02.01.2021, 20:19

Nein die sind im Vertrag nicht einzeln aufgeführt.

peterobm  02.01.2021, 20:29
@Ironman1503

trotzdem sind die NK getrennt aufzuführen.

albatros  03.01.2021, 00:42
@Ironman1503

Dann musst du sie zusammen mit den anderen Betriebskosten abrechnen.

Nö, es sei denn, sie werden auch getrennt bezahlt.

Wie kann das gehen, die AR für das letzte Jahr schon jetzt erstellen?

Die Rechnungen liegen doch noch gar nicht vor.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung