Photovoltaikversicherung umlagefähig?
Hier eine Frage zur Nebenkostenabrechnung:
Auf einem vermieteten Haus ist eine Photovoltaikanlage. Ist die dafür abgeschlossene Versicherung, sowie die Gebäudeversicherung, umlagefähig?
Kann man bei Photovoltaik grundsätzlich die erzielten Einnahmen aus Strom dem Mieter gut schreiben und im Gegenzug die Versicherung als Aufwand für ihn berechnen. Oder wie sollte man da grundsätzlich vorgehen?
Vielen Dank für eure Antworten.
9 Antworten
Verkaufe keinen Strom an deinen Mieter. Du hast nur Ärger damit.
Mit einer PV die Strom verkauft egal ob an Vermieter oder Einspeisung etc. bist du Unternehmer mit den daraus resultierenden Folgen.
Die größte Frechheit ist (anders kann ich es nicht sagen), dass du weniger als 20 cent bekommst aber für 20 cent Umsatzsteuer abführen musst, falls du nicht msatzsteuer befreit bist. Die Umsatzsteuer wird dabei auch für den Eigenbedarf berechnet. So kommt es, dass statt 19% 33% meiner Einnahmen als Umsatzsteuer abführen muss.
Aus deiner Beschreibung gehe ich davon aus, dass es sich um ein Einfamilienhaus handelt, das du vermietet hast. Das bedeutet, du hast dem Mieter vollständig das gesamte Haus vermietet, somit auch die Photovoltaikanlage.
Aus diesem Grund hast du gar keinen Anspruch mehr an der Anlage, es ist Sache des Mieters, ob er den Strom verkaufen will oder selber nutzen.
Eventuell hast du vertraglich mit dem Mieter eine anderweitige Vereinbarung über die Nutzung getroffen. Aber dann sollte sich daraus auch die Aufteilung der Kosten und Einnahmen ergeben. Solltest du noch keine vertragliche Regelung mit dem Mieter dazu haben, steht es dir frei, mit ihm eine solche nachträglich zu schaffen.
Sollte der Strom nicht verkauft werden, sondern ausschließlich zum Eigennutz für den Mieter dienen, dann kannst du auch die Nebenkosten umlegen. Für die Umlagefähigkeit ist es Voraussetzung, dass der Mieter einen Nutzen aus der Anlage hat.
Die PV Anlage wird ja dem Gebäude Eigentümer gehören. Dem stehen die Einnahmen. Die Ausgaben muss er natürlich such selbst tragen. Der Betrieb einer pv Anlage ist eine eigene, gewerbliche Tätigkeit die nichts mit der Vermietung zu tun hat
Sobald das Gebäude mehr als einen Eigentümer hat, braucht ihr zwingend eine Betreiber-GbR.
Und als Einzeleigentümer würde ich den Betrieb der PV-Anlage strikt getrennt halten von der Vermietung.Und daraus ergibt sich der Rest
Kann man bei Photovoltaik grundsätzlich die erzielten Einnahmen aus Strom dem Mieter gut schreiben
Nein, warum? Ohne irgendeine vertragliche Grundlage geht das sicher nicht.