Heiz- und Warmwasserkosten
Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher ob ich als Mieter oder mein Vermieter für die Nebenkosten (Heiz- und Warmwasserkosten) aufkommen muss. Folgendes ist aus meinem Mietvertrag zu entnehmen. 3a. Auf die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von derzeit 35€ zu zahlen. Über die Vorauszahlung ist jährlich zu zahlen. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
8 Antworten
Der Vermieter trennt zwar Heiz- und WW-Kosten von den übrigen Betriebskosten, die ohne Verweis auf die Betriebskostenverordnung nicht spezifiziert sind, nennt keinen Umlageschlüssel für die jährliche Abrechnung der Betriebskosten und fasst dennoch die monatliche Vorauszahlung der Betriebs-, Heiz- und WW- Kosten zusammen in einem Betrag von 35,00€. Damit wird jede Betriebskostenabrechnung anfechtbar. Gleichzeitig verbirgt sich die Möglichkeit der Anhebung der monatlichen Vorauszahlung nach Abrechnung hinter der Vokabel "derzeit". Wenn die korrekte Abrechnung der gesamten BK auf Grundlage des vorliegenden Mietvertrages nicht möglich ist, dann ist auch eine Anpassung der BK-Kosten nicht machbar.
Dein Vermieter ist ein finanzieller Selbstmörder.
Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher ob ich als Mieter oder mein Vermieter für die Nebenkosten (Heiz- und Warmwasserkosten) aufkommen muss.
Der Vermieter zahlt die Kosten an die Versorger und von Dir nimmt er monatlich Vorauszahlungen und nach einem Abrechnungszeitraum muss er eine Abrechnung erstellen.
Du zahlst also die Nebenkosten die im Mietvertrag vereinbart sind, entweder einzeln aufgelistet oder mit dem Hinweis auf §2 der Betriebskostenverordnung.
Mfg
Johnny
Wieso sollte der Vermieter Deine Heiz- und Warmwasserkosten bezahlen??
Dann hättest Du eine Inclusive-Miete, lt. Deinen Außerungen in der Fragestellung hast Du aber eine Netto-Miete zuzüglich (verbrauchsabhängiger) Nebenkosten.
das ist soweit richtig, aber aus der fragestellung ergibt sich, dass ein abschlag mit 35 euronen bezahlt wird. also leitet der vermieter weiter.
ich habe die frage so verstanden, dass die heiz-und warmwasserkosten in der miete enthalten sein sollen
Selbstverständlich ist der Vermieter verpflichtet, Heizwärme und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.
Genauso selbstverständlich ist der Mieter verpflichtet, seinen Anteil an Heizwärme und Warmwasser zu zahlen hat.
Meine Frage war vielleicht ein wenig unverständlich. Ich zahle an meinen Mieter monatlich 35 € Nebenkosten.Nun möchte er zusätzlich, dass ich für meine Heiz - und Warmwasserkosten selbst aufkomme. Ich habe es aus dem Mietvertrag heraus aber so verstanden, dass ich die Kosten für Warmwasser und die Heizung bereits mit den monatlichen 35 € begleiche (ist eine ganz kleine ein Zimmerwohnung, daher die geringen Kosten =) ). Bin gerade erst in meine erste eigene kleine Wohnung gezogen, daher ist das alles Neuland für mich.
Wenn Du schon Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten zahlst, ist davon auszugehen, dass Du diese Kosten auch bezahlst.
Ansonsten dürfte in deinem Mietvertrag stehen, welche Kosten über die Betriebs- und Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Weil er vertraglich verpflichtet ist dem Mieter Heizwärme und Warmwasser zur Verfügung zu stellen.